Notartermin beim Hausverkauf: Vorbereitung, Ablauf & Unterlagen
Wir beantworten Ihnen in unserem Immobilienratgeber die wichtigsten Fragen zum Thema Hauskauf, Hausverkauf und den Notartermin. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen, wie der Notartermin abläuft und was Sie gegebenenfalls vorbereiten müssen.
KSK-Immobilien steht Ihnen als kompetenter Partner bei Ihrem Hauskauf oder Immobilienverkauf zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der gesamten Vorbereitung Ihrer Immobilie zum Verkauf.
Wie kann man den Notartermin beim Hausverkauf vorbereiten?
Grundsätzlich ist ein Hausverkauf, sowie auch der Verkauf eines Grundstücks oder einer Wohnung, ohne notariell beurkundeten Kaufvertrag nicht gültig. Das bedeutet, jeder Immobilienverkauf muss mit einem Notartermin ablaufen – ein Hauskauf bzw. Hausverkauf ohne Notar:in ist also nicht möglich. Ein Notar bzw. eine Notarin fungiert als neutrale Ansprechperson zwischen Käufer:in und Verkäufer:in. Das Hinzuziehen der Notarperson ist erst nötig, wenn ein:e Käufer:in gefunden wurde und der Vertrag unterschrieben werden soll.
Der oder die Notar:in ist aber nicht nur bei der Unterzeichnung des Vertrags dabei, sondern hilft auch bereits dabei, den Vertrag aufzusetzen. So sollten Sie als Verkäufer:in bei einem Vorgespräch mit der Notarperson die genauen Rahmenbedingungen für den Vertrag festlegen. Das bedarf einer gründlichen Vorbereitung.
So sollten Sie bei einem Vorgespräch alle wichtigen Dokumente vorlegen können. Dazu gehört auch der Grundbuchauszug. Außerdem sollten der Kaufpreis der Immobilie sowie andere Verbindlichkeiten geklärt werden. Ist die Immobilie mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet, kümmert sich die Notarperson darum, die Immobilie an den oder die Käufer:in schuldfrei zu übergeben. Es kann auch passieren, dass beide Parteien sich für eine Übertragung der Grundschuld entscheiden – auch das sollten Sie dem Notar bzw. der Notarin vorab mitteilen.
Es empfiehlt sich, der Notarperson auch weitere Nebenabreden zu kommunizieren, damit diese vertraglich festgehalten werden können. Übernimmt der oder die Käufer:in altes Mobiliar? Dann teilen Sie das der Notarperson mit. So fällt nämlich keine Grunderwerbsteuer für die Gegenstände an, wenn sie im Vertrag festgehalten werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Notartermin?
Neben der Abwicklung des Kaufvertrags kümmert sich der oder die Notar:in weiterhin um die Zahlung der Immobilie, beispielsweise über ein Notaranderkonto, und um die Eintragung der Änderungen im Grundbuch.
Dazu benötigt die Notarperson folgende Unterlagen:
- Aktuelle Grundbuchauszüge
- Weitere Unterlagen (z.B. Erbschein), sofern der oder die Verkäufer:in noch nicht im Grundbuch als Eigentümer:in eingetragen ist
- Aktuelle Flurkarte
- Auskunft des Baulastenverzeichnisses: Es enthält bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers wie Stellplatz-, Zufahrts- oder Abstandsflächenbaulasten gegenüber der Baubehörde. Diese Informationen können Sie über eine Baulastenauskunft abrufen.
- Den bisherigen Erbbaurechtsvertrag (wenn zutreffend)
- Bei Eigentumswohnungen: die Teilungserklärung, aus der sich das Sondereigentum an Wohnräumen, der Anteil am Gemeinschaftseigentum und die Rechte innerhalb der Wohnungseigentümerschaft ergeben.
Ablauf des Notartermins
Ist der Vertrag einmal vorbereitet und aufgesetzt, kann der Termin kommen. Hierzu müssen sowohl Verkäufer:in als auch Käufer:in anwesend sein. Gemeinsam mit der Notarperson besprechen dann alle Beteiligten den vorliegenden Vertrag bis ins kleinste Detail. Alle Parteien erhalten zudem ein Leseexemplar. Der oder die Käufer:in sollte gültige Ausweispapiere und seine Steuer-Identifikationsnummer mitbringen. Auch auf Verkäuferseite sind gültige Ausweispapiere nötig. Zusätzlich können sowohl Käufer:in als auch Verkäufer:in von einem oder einer Makler:in begleitet werden, der oder die dabei hilft, die relevanten Fragen zu klären.
Zunächst müssen die Ausweispapiere von Käufer:in und Verkäufer:in überprüft werden. Danach muss die Notarperson die Finanzierungsunterlagen des oder der Käufer:in überprüfen, sowie die abzulösenden Gläubiger:innen des oder der Verkäufer:in. Nachdem die Immobilienfinanzierung geklärt wurde, werden Änderungen und Fragen zum vorliegenden Kaufvertrag besprochen. Falls es hierbei zu Unstimmigkeiten kommt, muss eventuell ein weiterer Termin vereinbart werden, um zunächst den Kaufvertrag zu korrigieren und die Probleme zu klären. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn noch Mängel an der Immobilie festgestellt wurden.
Wenn alle Nachverhandlungen und Unstimmigkeiten beseitigt sind, kann die Beurkundung des Kaufvertrags erfolgen. Hierbei liest der Notar bzw. die Notarin den Kaufvertrag laut vor. Dabei können weitere Fragestellungen und Probleme auftreten, die zu klären sind. Wenn alle Parteien mit dem Kaufvertrag einverstanden sind, folgt schließlich das Unterschreiben.
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Checkliste für den Notartermin: Darauf sollten Sie achten
Beim Verlesen des Kaufvertrags sollten folgende Punkte genaue Beachtung finden:
- Beschreibung des Kaufgegenstands:
- genaue Beschreibung des Objekts
- Inventar mit Veräußerungen
- Wege und Garagen – was gehört vertraglich dazu?
- Gibt es weitere besondere Vereinbarungen?
- Sachmängelhaftung:
- Wer haftet für was?
- Handelt es sich um einen Neubau, Altbau, etc.?
- Kaufpreis und Fälligkeit:
- Summe für Grundstück, Gebäude, Zubehör
- Wann erfolgt die Zahlung (idealerweise erst, wenn von Verkäufer:in alle Risiken beseitigt wurden)?
- Gesonderte Ausweisung von miterworbenem Inventar
- Übergabe:
- idealerweise sofort nach KaufpreiszahlungNebenkostenstichtagsabrechnung: Ab wann gelten die Nebenkosten für Käufer:in?Bei Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus: Instandhaltungsrücklagen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welche zur Erhaltung gemeinschaftlichen Eigentums dienen
- Erschließungskosten und Straßenbeitragskosten
- Vollmachtsfragen zur Finanzierung
Wer trägt die Notarkosten beim Hausverkauf?
Normalerweise werden die Kosten des Notariatstermins beim Hausverkauf von dem oder der Käufer:in übernommen, wie in §448 des BGB festgehalten ist. Damit liegt für gewöhnlich auch die Auswahl der Notarperson bei dem oder der Käufer:in. Die Kosten belaufen sich ungefähr auf 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises und gehören zu den typischen Kaufnebenkosten. Als Verkäufer:in haben Sie nur dann Notariatskosten, wenn Sie noch auf der Immobilie lastende eigene Grundschulden tilgen lassen.
Doch was passiert, wenn Verkäufer:in oder Käufer:in vom Notartermin abspringt und einfach nicht erscheint? Die Kosten trägt dann die Person, die den oder die Notar:in beauftragt hat. Wenn der oder die Verkäufer:in die Notarperson beauftragt hat, sollte vorab eine schriftliche Bestätigung über die Kaufabsicht eingeholt werden, um im schlimmsten Fall nicht auf allen Kosten sitzen zu bleiben.
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