Immobilie mieten: Mit KSK-Immobilien zum neuen Zuhause

Immobilie mieten mit dem größten Immobilienmakler im Rheinland

Immobilie mieten leicht gemacht: Mit KSK-Immobilien finden Sie Ihre Traumimmobilie schnell und einfach: Geben Sie Ihre Suchkriterien ein und entdecken Sie unsere aktuellen Immobilien im Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis, Oberbergischen Kreis und in Köln. Mit unserer hilfreichen Immobiliensuche haben Sie die Möglichkeit, Suchaufträge zu speichern und sich unsere neusten Mietimmobilien direkt per E-Mail schicken zu lassen – egal, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten möchten.

FAQ

Welche Unterlagen muss ich zur Wohnungsbesichtigung mitbringen?

Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft, gerade in Großstädten und Ballungszentren, wie Köln und Bonn. Eine ausführliche Bewerbungsmappe ist daher ein gutes Mittel, um bei der Wohnungsbesichtigung hervorzustechen. Folgende Unterlagen sollten Sie zu einem Besichtigungstermin mitbringen:

  • Anschreiben:

In einem Anschreiben stellen Sie sich kurz vor und können Ihre Gründe für einen Umzugswunsch präsentieren. Beschreiben Sie auch, warum Ihnen die Wohnung, auf die Sie sich bewerben, besonders gut gefällt, und welche Personen zu Ihrem Haushalt gehören.

  • Einkommensnachweise:

In der Regel möchte der Vermieter die letzten drei Gehaltsabrechnungen einsehen. So können Sie nachweisen, dass Sie über genügend Einkommen verfügen, um die Wohnungsmiete zahlen zu können. Haben Sie kein ausreichend hohes Einkommen, können Sie in der Regel auch eine Bürgschaft vorlegen.

  • SCHUFA-Bonitätsauskunft:

Eine SCHUFA-Auskunft wird ebenfalls meistens verlangt. So kann der Vermieter feststellen, ob der Mietinteressent finanziell zuverlässig ist. Eine Bonitätsauskunft können Sie online über die SCHUFA-Homepage beantragen.

  • Mietzahlungsbestätigung:

Mit dieser Bescheinigung Ihres vorigen oder aktuellen Vermieters weisen Sie nach, dass Sie Ihre Miete immer pünktlich gezahlt haben und dass keine Ausstände bestehen.

Wieviel kostet eine Mietwohnung?

Die Kosten für eine Mietwohnung setzen sich zusammen aus der Kaltmiete und den Nebenkosten. Beides zusammen ergibt die Warmmiete. Die Kaltmiete ist der Preis für die Wohnfläche je Quadratmeter. Die Kosten für Kaltmiete und Nebenkosten werden im Mietvertrag festgehalten. Der Vermieter erstellt jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung, sodass der Mieter je nach Verbrauch eine Rückzahlung erhält, oder eine Nachzahlung tätigen muss.

Informationen zu Mietpreisentwicklungen am Immobilienmarkt in Ihrer Region können Sie in unseren Preisreports nachlesen.

Wer zahlt den Makler bei einer Mietwohnung?

Bei einer Mietwohnung gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses besagt, dass die Maklercourtage von der Partei bezahlt wird, die den Makler beauftragt hat. Hat der Vermieter einen Makler beauftragt, seine Wohnung zu vermitteln, so muss dieser auch die Courtage zahlen.

Soll ich eine Immobilie mieten oder kaufen?

Der Anstieg der Mietpreise lässt viele Mieter über die Option des Immobilienkaufs nachdenken. Doch was lohnt sich mehr: Mieten oder kaufen? Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses tragen Sie die Verantwortung für Ihr Eigentum. So müssen Sie für Reparaturen aufkommen und für die Instandhaltung des Objekts Sorge tragen. Zudem müssen Sie zur Finanzierung des Kaufpreises in der Regel ein Darlehen aufnehmen und verschulden sich damit oft für einen langen Zeitraum. Gleichzeitig ist eine Immobilie eine gute und risikoarme Geldanlage.

Als Mieter tragen Sie keine solche finanzielle Verpflichtung, haben aber auch keine Aussicht auf eine Rendite und können die Immobilie nicht als Kapitalanlage oder Altersvorsorge nutzen. Ob der Immobilienkauf für Sie in Frage kommt, können Sie berechnen, indem Sie die voraussichtlichen Mietkosten mit den Kosten für einen Immobilienkauf gegenüberstellen.

Sie überlegen, ob Sie eine Immobilie kaufen möchten? Schauen Sie sich unsere aktuellen Immobilienangebote an.

Welche Pflichten hat der Vermieter einer Mietwohnung?

Der Vermieter hat die Pflicht, die Instandhaltung der Mietwohnung zu gewährleisten. Zudem müssen die technischen Anlagen des Gebäudes überwacht werden, um sicherzustellen, dass das Gebäude verkehrssicher ist. Der Vermieter ist dem Mieter gegenüber zudem rechenschaftspflichtig. So muss er beispielsweise Rechnungen vorlegen, um die Höhe der Betriebskosten nachzuweisen, die auf den Mieter umgelegt werden.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben? Dann kontaktieren Sie uns

Unsere erfahrenen Immobilienberater stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.

  • Hidden