WEG
Die Abkürzung WEG steht für Wohnungseigentumsgesetz. Bei Interesse an einem Wohnungskauf führt kein Weg an diesem Gesetz vorbei. Es legt unter anderem Regelungen zur Entstehung von Wohneigentum und zur Eigentümergemeinschaft fest. Auch Bestimmungen zur Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum sind im WEG enthalten.
Das WEG wurde 1951 eingeführt. Die letzte Reform ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Der Titel des Gesetzes lautet nun offiziell „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- An Wohnungseigentümerversammlungen kann nun auch online teilgenommen werden.
- Wohnungseigentümer:innen haben in der Regel einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug.
- Wohnungseigentümer:innen erhalten in der Regel einen Anspruch auf einen barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung.
- Wohnungseigentümer:innen haben das Recht auf den Einbau von Maßnahmen des Einbruchschutzes.
- Wohnungseigentümer:innen müssen dazu berechtigt sein, einen Glasfaseranschluss einzubauen.
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