Grundschuld

Bei der Grundschuld handelt es sich um ein Grundpfandrecht. Diese wird im Grundbuch eingetragen, wenn bei einem Immobilienkauf ein Darlehen aufgenommen wird. Die Bank, welche den Kredit gibt, lässt diese Grundschuld aus Absicherungsgründen im Grundbuch der Immobilie eintragen. Außerdem wird der Eintrag der Grundschuld notariell beurkundet.

Kann die kreditnehmende Person die Raten nicht zahlen, so dient die Immobilie als Sicherheit und kann als Folge durch eine Zwangsversteigerung veräußert und zur Tilgung der offenen Kreditsumme dienen. Anders als eine Hypothek ist die Grundschuld unabhängig vom Darlehen zu betrachten. Wenn der Kredit nach und nach getilgt wird, bleibt die Grundschuld trotzdem gleich hoch. Ist der Kredit vollständig abbezahlt, muss die Grundschuld wieder aus dem Grundbuch gelöscht werden.