Notaranderkonto

Bei dem Kauf einer Immobilie muss ein Notar oder eine Notarin hinzugezogen werden. Er oder sie handelt stets unparteiisch und berät beide Vertragsparteien. Ein Notaranderkonto kommt beim Immobilienkauf zum Einsatz. Es handelt sich um ein Girokonto, welches treuhänderisch durch den Notar oder die Notarin verwaltet wird.

Der Notar oder die Notarin führt also das Konto für den Verkäufer oder die Verkäuferin und den Käufer oder die Käuferin einer Immobilie. Dabei handelt er oder sie im eigenen Namen, aber im Interesse einer anderen Person. Das Notaranderkonto wird benötigt, um einen sicheren Geldtransfer zu gewährleisten: So überweist der Käufer bzw. die Käuferin die vereinbarte Kaufsumme für die Immobilie fristgerecht auf das Notaranderkonto. Nach der Eigentumsübertragung im Grundbuch überweist der Notar bzw. die Notarin das Geld nun an den Verkäufer oder die Verkäuferin. Die Höhe der Kosten für ein solches Konto ist in der Regel von der Höhe der Auszahlungen abhängig.

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