Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der KSK-Immobilien GmbH, Richmodstraße 2, 50667 Köln (im folgenden KSK-Immobilien)
I. Geltungsbereich
Diese AGB regeln abschließend das vertragliche Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der KSK-Immobilien für die
von KSK-Immobilien angebotenen Leistungen, soweit nicht individualvertraglich ein abweichender Inhalt vereinbart
wurde.
II. Vertragsgegenstand
1. Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von KSK-Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich Aufforderungen zur
Abgabe eines Auftrags dar. Gleiches gilt für ausgewiesene Liefer- oder Leistungsfristen.
(2)Soweit eine unmittelbare Bestellung über die Produktseite möglich ist, erfolgt die Bestellung über entsprechende
Formulareingaben, die mit der Betätigung eines Bestellbuttons abschließen. Mit der Betätigung des Buttons erklärt
der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Unterwerfung unter die vorliegenden Geschäftsbedingungen und gibt
ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines i.d.R. kostenpflichtigen Vertrags ab. KSK-Immobilien schickt dem
Auftraggeber eine automatisierte Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird
und die der Auftraggeber ausdrucken kann. Der Vertrag kommt mit Übermittlung der Bestellbestätigung oder durch
die Erbringung der von dem Auftraggeber bestellten Leistung zustande. Kann KSK-Immobilien die vom Auftraggeber
gewählte Dienstleistung oder das ausgewählte Produkt vorübergehend nicht erbringen bzw. liefern, so teilt KSKImmobilien dem Auftraggeber dies unverzüglich mit
2. Leistungen
(1)Die KSK-Immobilien bietet einzelvertraglich vereinbarte Leistungen für private Verkäufer oder Vermieter an. Diese
Leistungen können die Visualisierung und Vermittlung von Immobilien bzw. Dienstleistungen mit Immobilienbezug
umfassen. Der Geschäftsabschluss mit dem Auftraggeber ist von KSK-Immobilien nicht geschuldet.
(2)KSK-Immobilien ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen
3. Vertragstextspeicherung
(1)Soweit eine unmittelbare Bestellung möglich ist, werden Vertragstext und die Bestelldaten zwar von KSK-Immobilien
gespeichert, sind möglicherweise jedoch nicht uneingeschränkt online abrufbar. Die Bestellbestätigung enthält alle
wesentlichen Bestelldaten.
(2)Der Auftraggeber hat weiterhin die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle eingegebenen
Daten während des Bestellvorgangs über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken oder über die
Speicherfunktion des Browser abzuspeichern.
III. Pflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber versichert bei der Absendung von Formulareingaben und Bestellungen, dass er volljährig und
geschäftsfähig ist. Der Auftraggeber versichert ferner, dass der Auftrag zur Durchführung der bestellten
Dienstleistungen mit Einwilligung sämtlicher berechtigten Parteien (z.B. Eigentümer, Miteigentümer, Urheber) erfolgt.
(2)Soweit eine Mitwirkung des Nutzers erforderlich ist, hat der Nutzer KSK-Immobilien durch aktive
Mitwirkungshandlungen zu unterstützen. Hierzu kann KSK-Immobilien dem Nutzer eine angemessene Frist setzen.
Kommt der Nutzer seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgemäß nach, verlängern sich ggf. vereinbarte
Leistungsfristen entsprechend. Ist die Herstellung eines Erfolgs aus den vorgenannten Gründen nicht mehr möglich,
kann KSK-Immobilien den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber zur vereinbarten
Vergütung vollumfänglich verpflichtet. Die Vorschrift des § 649 S. 2 BGB findet entsprechende Anwendung.
(3)Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff
durch unbefugte Dritte aufzubewahren. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, KSK-Immobilien unverzüglich zu informieren,
wenn ihm Anhaltspunkte bekannt sind, dass ein Nutzerkonto von Dritten missbraucht wurde.
(4)Der Auftraggeber unterlässt alle Handlungen, welche KSK-Immobilien bei Erfüllung des ihr erteilten Auftrages
behindern könnten.
(5)Dem Nutzer ist nicht gestattet, die Dienstleistungen von KSK-Immobilien für oder im Zusammenhang mit Handlungen
zu gebrauchen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen (z.B. marken-, patent-, urheber- oder
persönlichkeitsverletzende Inhalte, Inhalte pornographischer oder extremistischer Natur). Der Nutzer verpflichtet sich,
KSK-Immobilien von sämtlichen Ansprüchen Dritter durch eine von ihm begangene Rechtsverletzung oder sonstiges
vertragswidriges Nutzungsverhalten freizustellen und im Streitfalle die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung
zu übernehmen. KSK-Immobilien behält sich vor, ihre Dienstleistungen bei Verstößen umgehend nach
Kenntniserlangung einzustellen, insbesondere den Zugriff mit sofortigen Wirkung zu sperren.
(6)Der Auftraggeber stellt KSK-Immobilien im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer
schuldhaften Verletzung der in dieser Ziffer geregelten Pflichten des Auftraggebers resultieren.
IV. Vergütung
(1)Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag.
(2)Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3)KSK ist berechtigt, für im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
KSK-Immobilien ist ferner unabhängig vom Auftragswert berechtigt, vom Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages
eine Vorauszahlung bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(4)Die Zahlung erfolgt unverzüglich nach Abschluss des Vertrages per Vorkasse, soweit dem Auftraggeber nicht eine
Zahlung auf Rechnung nachgelassen ist. Dem Auftraggeber stehen die auf der Website genannten
Zahlungsmodalitäten zur Verfügung.
(5)KSK-Immobilien ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass KSK-Immobilien tatsächlich nur ein geringerer
Schaden entstanden ist. § 288 Abs.4 BGB findet Anwendung.
(6)Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von KSK-Immobilien anerkannt sind.
(7)Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von KSK-Immobilien. Soweit der
Auftraggeber die Zahlung über einen Bezahldienst gestattet ist, verbleibt die gelieferte Ware solange im Eigentum von
KSK-Immobilien, bis eine Rückabwicklung nach den Geschäftsbedingungen sämtlicher beteiligter Kreditinstitute
ausgeschlossen ist.
V. Geheimhaltung / Datenschutz
(1)Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, die als Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim
halten.
(2)KSK-Immobilien informiert den Auftraggeber über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in der
Datenschutzerklärung. Der Auftraggeber nimmt diese zu Kenntnis.
VI. Pflichten von KSK-Immobilien, gesetzliches Mängelhaftungsrecht
(1)Soweit die Website unentgeltlich nutzbar ist und KSK-Immobilien gegenüber dem Nutzer keiner vertraglichen
Verpflichtung unterliegt, weist KSK-Immobilien darauf hin, dass sie keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit
oder Nutzbarkeit der Website übernimmt.
(2)Weiterhin wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungen von KSK-Immobilien über eine komplexe
Systemarchitektur an das Internet angebunden sind. Daher können Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der
Dienstleistungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von KSK-Immobilien liegen. Hierunter fallen
insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von KSK-Immobilien handeln, von KSK-Immobilien nicht
beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Nutzer
genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen von KSK-Immobilien haben.
Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Leistungen haben, hat dies keine
Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der Leistung. KSK-Immobilien führt zur Sicherheit des Netzbetriebs weiterhin
regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke ist KSK-Immobilien berechtigt, die Website unter
Berücksichtigung der Belange des Nutzers vorübergehend einstellen oder die Nutzbarkeit beschränken.
(3)Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
VII. Nutzungsrechte
(1)KSK-Immobilien erwirbt das geistige Eigentum an sämtlichen von ihr erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Exposé,
Objektfotografien, Marktpreiseinschätzung, etc.).
(2)KSK-Immobilien ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse in eigenen Kundenreferenzlisten gleich welcher Art
oder Form (z.B. Print oder auf der Firmenwebsite) zu verwenden.
(3)Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von KSK-Immobilien erstellten Arbeitsergebnisse zu bearbeiten,
umzugestalten oder in sonstiger Weise inhaltlich oder gestalterisch zu verändern.
(4)Soweit KSK-Immobilien für den Auftraggeber urheberrechts- oder leistungsschutzfähige Werke (z.B. Lichtbilder,
Luftaufnahmen, Exposé-Broschüren, Grundrisse etc.) herstellt, räumt KSK-Immobilien dem Auftraggeber mit Übergabe
oder Übersendung der Zugangsdaten das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und
unwiderrufliche Recht ein, das Werk in jeder bekannten urheber- und leistungsschutzrechtlichen Art zu nutzen.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, das Werk zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich
wiederzugeben und zu lizensieren. Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Nutzer
die vereinbarte Vergütung vollumfänglich beglichen hat.
VIII. Laufzeit
(1)Soweit für Dienstleistungen von KSK-Immobilien eine bestimmte Laufzeit vereinbart ist, endet die Leistungspflicht mit
Ablauf der Laufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
(2)Im Übrigen gelten für den Rücktritt bzw. die Kündigung von vertraglich vereinbarten Dienstleistungen die gesetzlichen
Vorschriften. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber ist KSK-Immobilien berechtigt, die
vereinbarte Vergütung für die bereits im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachten Teilleistungen zu verlangen.
Gleiches gilt für eine Kündigung einer Vertragspartei aus wichtigem Grund, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
(3)Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. In diesem
Fall ist KSK-Immobilien berechtigt, den Zugriff zu Dienstleistungen bzw. zum (Web-)Speicherplatz mit sofortiger
Wirkung zu sperren.
(4)Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.
IX. Haftungsbeschränkung
(1)Soweit die Website unentgeltlich nutzbar ist und KSK-Immobilien dem Auftraggeber keiner vertraglichen
Verpflichtung unterliegt, ist eine Haftung von KSK-Immobilien ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für unentgeltliche
Vertragsleistungen der KSK-Immobilien wie bspw. eine kostenlose Erstberatung. Im Übrigen gelten die
nachfolgenden Haftungsbestimmungen.
(2)Die Parteien haften einander unabhängig vom Rechtsgrund für die von ihnen oder ihren Mitarbeitern oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden unbeschränkt.
(3)Im Übrigen haften die Parteien einander für von ihnen jeweils zu vertretende Schäden pro Schadensereignis bis zu
maximal EUR 50.000. Die maximale Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf zwei Schadensfälle pro Jahr
begrenzt. Die Parteien können den Nachweis erbringen, dass der anderen Partei tatsächlich ein höherer Schaden
entstanden ist.
(4)KSK-Immobilien haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzung einer
nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der KSK-Immobilien verursacht worden
sind.
(5)Die in den vorstehenden Unterabschnitten genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens einer der Parteien, ihrer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Parteien oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Parteien beruhen.
(6)KSK-Immobilien haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, mittelbare Schäden, Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden und für Ansprüche Dritter
mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung Schutzrechte Dritter.
(7)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten
der KSK-Immobilien.
X. Haftung von KSK-Immobilien gegenüber Dritten
(1)Im Falle von Vertragsabschlüssen ist KSK-Immobilien weder Vertragspartei noch Handelsmakler oder-vertreter. Die
§§92 ff., 84ff. HGB finden keine Anwendung.
(2)KSK-Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der Angaben oder
Unterlagen von Auftraggebern. Hierfür ist der Auftraggeber allein verantwortlich. KSK-Immobilien ist nicht
verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Daten und Unterlagen, insbesondere Grundrisse, Maße oder
Objektdaten auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit , Plausibilität oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen.
IX. Schlussbestimmungen
(1)Es gilt deutsches Recht.
(2)Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Werkvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An
die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem am nächsten kommt, was die
Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden. Das gleiche gilt, soweit
der Werkvertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke
aufweist.
Stand Juni 202