Energieausweis für Ihr Haus erstellen lassen

Energieausweis erstellen: Wir beraten Sie gerne!

✓ Individuelle Beratung

✓ Erstellung bedarfsorientierter Energieausweis

✓ Erstellung verbrauchsorientierter Energieausweis

Der Energieausweis verrät, wie viel Energie eine Wohnung oder ein Haus verbraucht. Der Energieverbrauch ist sowohl beim Hausverkauf als auch bei der Vermietung von Immobilien wichtig. So erfahren Sie, ob es sich bei der Immobilie um ein energieeffizientes Haus, eine energiesparende Wohnung oder eben um einen „Energiefresser“ handelt. Aus diesen Gründen sind Eigentümer:innen dazu verpflichtet, potenzielle Käufer:innen und Mieter:innen über den Energieverbrauch bzw. die Energiekosten des Objektes zu informieren.

Als Ihre zuverlässige Partnerin für den Immobilienverkauf steht KSK-Immobilien Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Immobilie zur Seite. Unsere Expertinnen und Experten erstellen für Sie den Energieausweis nach gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie auch gerne bei allen weiteren Anliegen rund um Ihre Immobilienbewertung und den Immobilienverkauf im Rheinland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gebäudeenergieausweis ist bei Vermietung und Hausverkauf für nahezu alle Wohngebäude Pflicht – es gibt nur wenige Ausnahmen.
  • Die Erstellung des Energieausweises darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen.
  • Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
  • Der Verbrauchsausweis gibt wieder, wie viel Energie die Bewohner:innen einer Immobilie in den letzten drei Jahren vor Erstellung des Energieausweises verbraucht haben.
  • Der Bedarfsausweis analysiert dagegen den energetischen Zustand der Immobilie. Dazu gehören Bausubstanz und Heizung. Basierend auf dieser Analyse wird dann ein Wert berechnet.

Wann brauchen Sie einen Energieausweis? Ist er Pflicht?

Ein Energieausweis ist seit dem 1. Oktober 2008 flächendeckend für jedes Gebäude verpflichtend. Jedes Gebäude muss mit einem Energieausweis ausgestattet werden. Somit gilt die Verpflichtung eines Energieausweises auch für Mehrfamilienhäuser und Neubauten. Eigentümer:innen müssen den Energieausweis beim Hausverkauf vorlegen. Der Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressent:innen bei neuer Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf bereits bei der Vermarktung vorgelegt werden (Ausnahme: Ferienimmobilien). Außerdem ist die ausstellende Person verpflichtet, Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu geben. Achtung: Legen Eigentümer:innen keinen oder einen verfälschten Energieausweis vor, drohen hohe Bußgelder.

Schon bei der Immobilienvermarktung ist der Energieausweis relevant. Seit 2014 ist es gesetzlich verpflichtend, in Immobilienanzeigen bestimmte Energiekennwerte mit anzugeben. In der EnEV 2014 wurde festgehalten, welche Kennwerte veröffentlicht werden müssen. Dazu gehört unter anderem die Art des Energieausweises, der Energiebedarf eines Objekts sowie der Energieträger (z.B. Gas).

Seit November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die bisherigen Verordnungen zur Energieeinsparung, EnEG und EnEV, ablöst. Dieses definiert genau, welche Kennwerte ein Energieausweis aufweisen muss. Im Jahr 2023 wurde hinzugefügt, dass auch alte Heizungen ausgetauscht werden müssen. Seit 2021 muss zudem angegeben werden, wie hoch die CO²-Emissionen des Gebäudes sind.

In folgenden Situationen wird ein Energieausweis benötigt:

Von einem Energieausweis ausgenommen sind lediglich denkmalgeschützte Gebäude. Sowohl Bedarfsausweise als auch Verbrauchsausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Energieausweis für altes Haus – was müssen Sie beachten?

Grundsätzlich sind Eigentümer:innen von einem alten Haus dazu verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen. Seit dem 1. Juli 2008 ist für Wohngebäude vor 1966 ein Energieausweis zwingend erforderlich, für jüngere Bauten ab 1966 gilt dies seit dem 1. Juli 2009. Die Art des Energieausweises, ob bedarfs- oder verbrauchsbasiert, spielt grundsätzlich keine Rolle. Lediglich für ältere Gebäude, die vor 1977 gebaut wurden und mit bis zu vier Wohnungen ausgestattet sind, gilt seit dem 1. Oktober 2008 die Notwendigkeit eines Bedarfsausweises. Eine Ausnahme besteht, wenn solche Gebäude durch Renovierungen den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen; in diesem Fall ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.

Energieausweis für Ihren Hausverkauf erstellen

Die KSK-Immobilien erstellt einen gültigen Energieausweis für Ihren Hausverkauf. Auch beim Verkauf Ihres Hauses unterstützen Sie unsere erfahrenen Berater:innen gerne. Die Ausstellung erfolgt ausschließlich über Fachpersonen, die über die notwendige Qualifikation für die Erstellung verfügen. KSK-Immobilien ist Ihr Experte für die Erstellung von Energieausweisen und unterstützt Sie zudem in allen Fragen rund um Ihre Immobilienbewertung und den Verkauf.

Die Expertinnen und Experten der KSK-Immobilien können Sie bei den folgenden Aspekten betreuen:

  • Energieausweis online beantragen
  • Individuelle Beratung
  • Erstellung des Energieausweises
  • Bedarfsorientierter Energieausweis
  • Verbrauchsorientierter Energieausweis
  • Beratung zur Energieeffizienzsteigerung
Infografik Energieausweis: verbrauchsorientierter Energieausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis

Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis?

Der Bedarfsausweis bewertet nutzerunabhängig den theoretischen Energiebedarf Ihrer Immobilie, der aus dem Zustand des Gebäudes gefolgert wird. Im Rahmen eines aufwendigen Berechnungsverfahrens wird der theoretische Energiebedarf der Immobilie ermittelt. Deshalb sind die ermittelten Werte des Bedarfsausweises unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner:innen und somit objektiver als die Werte eines Verbrauchsausweises. Für jede bestehende Wohnimmobilie kann grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt werden. Verpflichtend vorgeschrieben ist dieser jedoch bei:

Der Bedarfsausweis basiert auf komplexen Berechnungen und zieht Aspekte wie Heizung, Bauart, Anlagentechnik, Dämmung, Fenster etc. mit in die Berechnung des Werts ein. Dementsprechend kann der Bedarfsausweis nur durch zertifiziertes Personal erlassen werden. Das zertifizierte Personal der KSK-Immobilien kann einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Ihre Immobilie erstellen.

Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis?

In einigen Fällen genügt es, einen verbrauchsorientierten Ausweis erstellen zu lassen. Die ermittelten Werte hängen jedoch stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner:innen ab. Die Werte basieren auf den Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Der Verbrauchsausweis ist somit weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, dafür aber auch kostengünstiger. Der verbrauchsorientierte Ausweis kommt infrage bei:

Energetische Sanierungen können in einem Verbrauchsausweis nicht direkt erfasst werden. Erst drei Jahre nach der Sanierung spiegelt sich die Ersparnis des tatsächlichen Energieverbrauchs in allen für die Erstellung benötigten Energieabrechnungen wider.

Wie funktioniert ein Energieausweis?

Ein grüner Bereich auf dem Energieausweis, auch als „Energiepass“ bekannt, signalisiert einen niedrigen Energieverbrauch. Gelbe oder rote Markierungen deuten hingegen auf ein hohes Potenzial zur Verbesserung hin. Die rote Warnzone setzt bei einem Verbrauch von über 250 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr an.

Für eine detailliertere Klassifizierung werden Energieeffizienzklassen von A+ (ausgezeichnete Energieeffizienz) bis H (ungenügende Energieeffizienz) verwendet. Der Energieausweis enthält zudem zusätzliche Informationen wie das Baujahr oder die Heizungsart. Ziel ist es, potenziellen Käufer:innen sowie Mieter:innen eine fundierte Schätzung des zu erwartenden Energieverbrauchs der Immobilie zu ermöglichen.

Wer erstellt einen Energieausweis?

Ausschließlich Personen mit entsprechenden Qualifikationen sind dazu berechtigt, einen Energieausweis auszustellen. Die hierfür geltenden Voraussetzungen sind gesetzlich nach § 88 GEG geregelt. Die Aussteller:innen müssen professionell hierfür geschulte Fachpersonen sein. Dazu gehören neben Bankangestellten auch Bauingenieur:innen und Architekt:innen.

Die Mitarbeitenden der KSK-Immobilien verfügen über entsprechende Qualifikationen und die erforderliche Expertise für die Ausstellung eines Energieausweises. Unsere Expertinnen und Experten wissen, worauf es bei der Ausstellung ankommt. Auch wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, kümmern sich unsere Beraterinnen und Berater gerne um alle wichtigen Schritte des Verkaufsprozesses.

Ein Beispiel eines Energieausweises

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Verbrauchsausweis sowie der Bedarfsausweis haben ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von zehn Jahren. Eine Angabe zum Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum finden Sie auf der ersten Seite des Ausweises. Die Gültigkeit des Energieausweises erlischt, wenn ein Gebäude umfassend saniert oder nach energetischen Maßnahmen umgebaut wurde. In solchen Fällen muss die Energieeffizienz gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) neu berechnet werden. Entsprechend muss in einem solchen Fall auch der Energieausweis neu erstellt bzw. aktualisiert werden. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne die Ansprechpartner:innen der KSK-Immobilien.

Wie viel kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises orientieren sich an der Art des Ausweises der Immobilie. So fallen die Kosten unterschiedlich aus, je nachdem, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis erstellen lassen möchten. Da die Ausstellung eines Verbrauchsausweises weniger aufwendig ist als die Ausstellung eines Bedarfsausweises, ist der verbrauchsorientierte Ausweis in der Regel günstiger. Kontaktieren Sie uns gerne für eine genaue Kostenaufstellung des für Sie erforderlichen Energieausweises.

Energieausweis erstellen mit KSK-Immobilien: Ihr Nr. 1 Immobilienberater

Wenn Sie einen Energieausweis beantragen bzw. erstellen lassen möchten, ist die KSK-Immobilien Ihre kompetente Ansprechpartnerin. Wir beraten Sie umfangreich zu Anforderungen sowie Möglichkeiten der Preissteigerung und helfen Ihnen bei Bedarf bei dem Verkauf Ihrer Immobilie. Vertrauen Sie auf die Expertise unserer erfahrenen Expertinnen und Experten und profitieren Sie von unserem Fachwissen.

Der Service der KSK-Immobilien reicht noch viel weiter als nur die Ausstellung eines Energieausweises und umfasst den gesamten Prozess der Immobilienbewertung und des Immobilienverkaufs. Kontaktieren Sie uns gerne für einen persönlichen Beratungstermin und die Unterstützung bei weiteren Schritten rund um Ihren Immobilienverkauf.

Bester Verkaufspreis

Mit unserer langjährigen Erfahrung erzielen wir für Sie den bestmöglichen Preis am Markt und kümmern uns auch gerne um Kaufvertrag und Notartermin.

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In unserer Datenbank mit über 20.000 Interessenten finden wir schnell den richtigen Käufer für Sie – auch ohne Anzeigen in Immobilienportalen.

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Damit Sie sicher an Ihr Geld kommen, prüfen wir den Käufer Ihrer Immobilie gründlich und kümmern uns auch um die Finanzierung.

Näher dran in der Region

Unsere Immobilienexperten vor Ort kennen die lokalen sowie regionalen Besonderheiten und haben die aktuelle Marktlage immer im Blick.

Sie haben Fragen zum Thema Energieausweis?

Unsere erfahrenen Expert:innen beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin über unser Kontaktformular.

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