16.02.2024

Alternatives Investment: Garagen und Stellplätze als Kapitalanlage

Stellplätze in der Tiefgarage eines Wohngebäudes

Das Interesse an Immobilien, darunter auch Garagen oder Stellplätzen, als Kapitalanlage zu kaufen ist groß, denn Immobilien werden als langfristig sicheres Investment gesehen. Seit 2010 haben sich die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland verdoppelt, auch wenn sie sich mittlerweile wieder stabilisiert haben. In Zeiten von sinkenden Kaufpreisen und schwankenden Aktienmärkten erfreuen sich Immobilien daher weiterhin großer Beliebtheit, denn sie sind wertbeständig und versprechen dazu noch attraktive Renditen.

Aufgrund der gestiegenen Beliebtheit wird es jedoch auch schwieriger, Immobilien in vielversprechenden Gegenden zu einem guten Preis zu kaufen. Zudem sind Immobilien sehr kapital- und arbeitsintensiv. Mehr und mehr richtet sich der Blick nun auf alternative Immobilien, die ähnlich gute Renditen und Werterhalt versprechen. Zu diesen Alternativen gehören Garagen und Stellplätze, die sich als Kapitalanlagen eignen.

Garagen kaufen als Kapitalanlage

Garagen können, genau wie andere Immobilienarten, als Kapitalanlage gekauft werden. Der Bestand an Kraftfahrzeugen in Deutschland steigt weiterhin stetig an. Gleichermaßen erhöht sich der Bedarf an Parkraum und besonders für neuere Modelle sind Garagen der gewünschte Abstellraum. Durch diesen Bedarf eignen sich auch Garagen langfristig als Kapitalanlage und stellen ein vergleichsweise einfaches Investment dar.

Die Vorteile einer Garage als Kapitalanlage im Überblick:

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Garagen nicht in jedem Markt gleich lukrativ sind. Die Lage spielt eine entscheidende Rolle, da Garagen in städtischen Gebieten tendenziell stärker gefragt sind. Es ist ratsam, sich die Gegend anzuschauen: Gibt es dort eventuell genügend kostenlose freie oder zur Wohnanlage gehörende Parkflächen? Wie sieht die Parklage am Abend aus? Welche Mietpreise werden für vergleichbare Objekte in der Gegend aufgerufen? Die Immobilienexpert:innen der KSK-Immobilien beraten Sie gerne zu dem Thema.

Stellplätze in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen als Kapitalanlage

Als Parkraum gelten natürlich nicht nur Garagen oder Garagenparks. Auch Stellplätze auf Parkplätzen oder in Tiefgaragen erfreuen sich großer Beliebtheit. Tiefgaragen und auch Garagenparks bieten in der Regel bessere Sicherheitsvorkehrungen, wie Überwachungskameras, gut beleuchtete Bereiche und manchmal sogar Zugangskontrollen. Garagen können in Bezug auf die Sicherheit weniger gut ausgestattet sein. Andererseits bieten Stellplätze keine Privatsphäre, da die Autos verschiedener Personen hier nebeneinanderstehen. Zusätzlich handelt es sich hier nicht direkt um einen Raum, der vermietet wird. Daher werden Stellplätze als günstigere Alternative zu Garagen gehandelt.

Pflichten bei der Vermietung von Garagen oder Stellplätzen

Vermietende von Garagen oder Stellplätzen haben natürlich nicht nur Vorteile durch die Garage als Kapitalanlage, es sind auch ein paar Pflichten zu beachten. Der oder die Vermieter:in muss sicherstellen, dass die Garage oder der Stellplatz den geltenden Sicherheitsstandards entspricht. Dies bedeutet, dass die Immobilie frei von gefährlichen Bedingungen sein sollte, um Verletzungen oder Schäden an den Fahrzeugen der Mietenden zu vermeiden. Zudem obliegt es dem oder der Vermieter:in, die Garage oder den Stellplatz in einem angemessenen Zustand zu halten. Dies schließt Reparaturen bei Schäden oder Verschleiß ein, um die Nutzbarkeit sicherzustellen.

Garagen vermieten: Steuern

Wer eine Garage vermietet, muss die Mieteinnahmen versteuern, und zwar mit der Umsatzsteuer. Diese beträgt normalerweise 19 Prozent. Ausgenommen davon sind nur Kleingewerbebetreibende. Kleingewerbetreibende erzielen in der Regel niedrigere Jahresumsätze. Die genaue Schwelle, ab der jemand als „Kleingewerbe“ gilt, variiert von Land zu Land. Für die Versteuerung der Mieteinnahmen wird in der Steuererklärung die Anlage V verwendet. Wird der Stellplatz oder die Garage gemeinsam mit einer Mietwohnung vermietet, besteht der Mieterschutz mit allen Pflichten auch für die Garage oder den Stellplatz. Dabei entfällt dann auch die Umsatzsteuer.

Beim Kauf gilt die Garage als Immobilie, das heißt, die Grunderwerbssteuer wird fällig. Auch wird jährlich die Grundsteuer fällig. Garagen müssen im Grundbuch außerdem eine eigene Band- und Blattstelle haben. Dazu ist eine notarielle Beurkundung nötig.

Garagen als Kapitalanlage kaufen mit KSK-Immobilien

Als Experte für die Immobilienvermittlung unterstützen die Maklerinnen und Makler der KSK-Immobilien Sie gerne bei Ihrem Investment in Garagen und Stellplätze sowie der Vermietung ebendieser. KSK-Immobilien ist Ihr zuverlässiger Berater rund um Ihren Immobilienverkauf und den Immobilienkauf. Die Erstberatung ist dabei kostenfrei und unverbindlich.

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