Notar

Bei einem Immobilienkauf muss ein Notar oder eine Notarin zwingend hinzugezogen werden. Ein Notar oder eine Notarin handelt unparteiisch und berät alle Vertragsparteien vor dem Unterzeichnen des Immobilienkaufvertrags. Er oder sie veranlasst unter anderem auch die Änderung des Grundbuchs durch das Eintragen der neuen Eigentümer:innen und gegebenenfalls einer Grundschuld.

In der Regel schlägt der Verkäufer bzw. die Verkäuferin einen Notar oder eine Notarin vor, jedoch kann der Vorschlag auch von Seiten des Käufers oder der Käuferin kommen. Der Notar oder die Notarin muss dem Käufer oder der Käuferin den Kaufvertrag mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Prüfung zuschicken.

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