Grunderwerbsteuer: Wie viel müssen Sie zahlen?

Beim Immobilienkauf wird in der Regel die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis fällig. Als Teil der Kaufnebenkosten, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen, sollte die Grunderwerbsteuer genauso wie Notarkosten und Grundbuchgebühren von Anfang an fest eingeplant werden, um eine realistische Immobilienfinanzierungsicherzustellen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und kann einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten des Immobilienerwerbs haben. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und alle relevanten Details zu kennen. Wie hoch die Grunderwerbsteuer ist und wann Sie von der Zahlung ausgenommen sind, erfahren Sie bei uns.

Grunderwerbssteuer: Das Wichtigste im Überblick  

Wann müssen Sie die Grunderwerbsteuer zahlen?

Grundsätzlich müssen Sie die Grunderwerbsteuer zahlen, sobald Sie ein Grundstück kaufen. Da im Sinne des Grunderwerbsteuergesetztes jedoch auch alle Gegenstände, die fest mit dem Grund verbunden sind, zu einem Grundstück zählen, gilt die Steuer auch auf Immobilien. Somit wird die Grunderwerbsteuer auch beim Immobilienkauf fällig. Üblicherweise wird im notariell beurkundeten Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer oder die Käuferin die Grunderwerbsteuer zahlt. Die Zahlung der Steuer ist Voraussetzung dafür, dass die Immobilie im Grundbuch auf den neuen Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin umgeschrieben wird.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Kaufpreis und unterscheidet sich je nach Bundesland. Die aktuellen Steuersätze sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. In Nordrhein-Westfalen liegt der Steuersatz derzeit bei 6,5 Prozent. Den niedrigsten Steuersatz hat Bayern mit 3,5 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Dies entspricht in der Regel dem Kaufpreis, den Sie als Käufer:in für das Grundstück bezahlen. Zu der Gegenleistung zählen neben dem reinen Kaufpreis aber unter Umständen auch eventuelle zusätzliche Leistungen, die der oder die Käufer:in übernimmt, wie etwa die Begleichung von Schulden oder Hypotheken des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Ebenfalls relevant können Vereinbarungen sein, in denen Sie als Käufer:in Verpflichtungen der verkaufenden Person übernehmen beispielsweise die Übernahme von Erschließungskosten.

Falls Sie das Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben haben, gilt das höchste abgegebene Gebot als Bemessungsgrundlage. Zusätzlich gibt es Ausnahmen und Vergünstigungen, welche die Bemessungsgrundlage reduzieren können, etwa bei Übertragungen zwischen nahen Verwandten oder bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen. In solchen Fällen kann die Grunderwerbsteuer entweder vollständig entfallen oder auf Basis eines niedrigeren Wertes berechnet werden.

Die genaue Bemessungsgrundlage muss dementsprechend immer im Einzelfall geprüft werden, da sie von den konkreten Vertragsinhalten und den individuellen Vereinbarungen abhängt.

Wer muss keine Grunderwerbsteuer zahlen?

In besonderen Fällen muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Erbschaft oder der Erwerb durch den oder die Ehepartner:in des Verkäufers bzw. der Verkäuferin.

Darüber hinaus sind außerdem folgende Vorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit:

Wichtig: Verwechseln Sie nicht die Grunderwerbsteuer mit der Grundsteuer! Letztere muss pro Quartal an das Finanzamt gezahlt werden und wird deutschlandweit nach einheitlichen Grundsätzen berechnet. 

KSK-Immobilien: Ihr Ansprechpartner für den Immobilienkauf

Die Grunderwerbsteuer ist ein zentraler Bestandteil beim Immobilienkauf und sollte bei der finanziellen Planung keinesfalls unterschätzt werden. Eine frühzeitige Berücksichtigung aller Kaufnebenkosten, wie auch der Notarkosten und Maklergebühren, ermöglicht es Ihnen, den Kaufprozess reibungslos zu gestalten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Als größte Immobilienmaklerin im Rheinland stehen wir Ihnen bei jedem Schritt des Immobilienkaufs zur Seite – von der ersten Immobilienbesichtigung bis hin zur erfolgreichen Schlüsselübergabe.

Natürlich stehen Ihnen unsere Expert:innen auch gerne bei der Bewertung Ihres Grundstücks und der Realisierung von Neubauprojekten mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen und Anliegen!