Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung beim Hausverkauf?

Viele Immobilienverkäufer:innen fragen sich: Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung? Käufer:innen möchten wissen, wann sie die Immobilie endgültig bezahlen und übernehmen können, während Verkäufer:innen darauf warten, den Kaufpreis auf ihrem Konto zu sehen. Der Notartermin markiert zwar den offiziellen Vertragsabschluss, doch die Kaufpreiszahlung erfolgt erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In diesem Ratgeber erklären wir den Ablauf vom Notartermin beim Hausverkauf bis zur Kaufpreiszahlung, geben einen Überblick über die üblichen Zeitspannen der einzelnen Schritte und zeigen, wie Käufer:innen und Verkäufer:innen den Prozess beschleunigen können.
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Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung: Das Wichtigste in Kürze
- Dauer vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung: durchschnittlich 6 bis 15 Wochen, abhängig von Behörden, Banken und Vertragsbedingungen.
- Wichtige Schritte:
- Notartermin und Vertragsunterzeichnung
- Eintragung der Auflassungsvormerkung
- Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde
- Löschungsbewilligung durch Banken
- Verwalterzustimmung bei Eigentumswohnungen
- Kaufpreisfälligkeitsmitteilung durch den bzw. die Notar:in
- Zahlungsfrist für Käufer:innen
- Beschleunigungsmöglichkeiten:
- Käufer:innen: Finanzierung frühzeitig klären, Unterlagen bereithalten, schnell auf Notar- und Bankanfragen reagieren.
- Verkäufer:innen: Grundbuchauszug vorab beantragen, Bank frühzeitig informieren, Hausverwaltung und Behörden involvieren.
- Allgemein: Gute Vorbereitung und Kommunikation zwischen allen Beteiligten beschleunigen den Ablauf.
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Ablauf vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung
Der Notartermin ist ein zentraler Meilenstein im Immobilienverkaufsprozess. Hier wird der Kaufvertrag von Käufer:in und Verkäufer:in in Anwesenheit des Notars bzw. der Notarin vorgelesen, geprüft und schließlich rechtswirksam unterzeichnet. Mit der notariellen Beurkundung ist der Verkauf bindend.
Allerdings wird der bzw. die Käufer:in mit der Unterschrift noch nicht sofort Eigentümer:in und der Kaufpreis wird auch nicht direkt vor Ort gezahlt. Der oder die zuständige Notar:in übernimmt nach dem Termin verschiedene Abwicklungsschritte, um einen sicheren Übergang der Immobilie zu gewährleisten. Diese haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.
Eintragung der Auflassungsvormerkung
Unmittelbar nach dem Notartermin veranlasst der oder die Notar:in die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung ist eine Art Vorvermerk im Grundbuch, der Käufer:innen als künftige Eigentümer:innen sichert. Sie verhindert, dass der bzw. die Verkäufer:in die Immobilie ein zweites Mal an jemand anderen verkauft oder dass weitere Belastungen eingetragen werden, bevor der oder die Käufer:in Eigentümer:in wird.
Die Beantragung beim Grundbuchamt erfolgt zeitnah nach Vertragsunterzeichnung; wie schnell die Vormerkung tatsächlich eingetragen wird, hängt jedoch von der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Grundbuchamts ab.
Erfüllung der Vertragsbedingungen
Parallel zur Auflassungsvormerkung müssen alle im Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt werden, bevor der Kaufpreis fließen darf. Der oder die Notar:in überwacht diese vertraglichen Bedingungen und stellt sicher, dass sie erfüllt sind, um sowohl Käufer:in als auch Verkäufer:in abzusichern.
Typische Voraussetzungen und Nachweise, die nach dem Notartermin erbracht werden müssen, sind zum Beispiel:
- Löschung bestehender Grundschulden: Falls auf der Immobilie noch eine Grundschuld oder Hypothek des oder der Verkäufer:in lastet, muss die abzulösende Bank eine Löschungsbewilligung erteilen. Dieses Dokument bestätigt, dass die Bank nach Erhalt des Verkaufserlöses die Grundschuld im Grundbuch löschen lässt.
- Verzicht auf Vorkaufsrechte: Die zuständige Gemeinde wird von dem oder der Notar:in über den Verkauf informiert. Sie muss gegebenenfalls bestätigen, dass sie kein gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt. Hierzu stellt die Gemeinde eine Bescheinigung (Negativzeugnis) aus, dass sie auf das Vorkaufsrecht verzichtet.
- Verwalterzustimmung bei Eigentumswohnungen: Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, muss oft der oder die Verwalter:in der Wohnungseigentümergemeinschaft dem Verkauf zustimmen (sofern dies in der Teilungserklärung vorgesehen ist). Diese Verwalterzustimmung wird von dem bzw. der Notar:in eingeholt.
- Finanzierungsnachweis de bzw. der Käufer:in: Zwar ist der Kaufvertrag bereits geschlossen, aber in der Praxis sollte der oder die Käufer:in eine gesicherte Immobilienfinanzierung vorweisen können. In einigen Fällen wird im Vertrag festgehalten, dass Käufer:innen einen Finanzierungs- oder Zahlungsnachweis erbringen müssen. Dies dient zur Absicherung des bzw. der Verkäufer:in, dass der bzw. die Käufer:in den Kaufpreis tatsächlich leisten kann.
Erst wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind und alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erklärt der oder die Notar:in die Kaufpreisfälligkeit. Das heißt, beide Parteien werden schriftlich informiert, dass nun der Kaufpreis gezahlt werden muss. Diese Mitteilung wird oft als Kaufpreisfälligkeitsmitteilung oder Zahlungsaufforderung bezeichnet. Sie stellt den entscheidenden Moment dar, ab dem der Kaufpreis überwiesen werden kann.
Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung: Dauer der einzelnen Schritte
Wie lange die einzelnen Schritte vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung dauern, kann im Einzelfall unterschiedlich sein. In der Praxis vergehen meist mehrere Wochen, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Hier ein Überblick über die durchschnittliche Dauer wichtiger Schritte:
Schritt / Voraussetzung | Durchschnittliche Dauer | Besonderheiten |
---|---|---|
Notartermin und Vertragsunterzeichnung | – (Stichtag des Verkaufs) | Vertrag ist rechtskräftig, Beginn der Abwicklung |
Eintragung Auflassungsvormerkung | ca. 1-4 Wochen | abhängig von Kapazität des Grundbuchamts |
Vorkaufsrechts-Verzicht der Gemeinde | ca. 2-4 Wochen | in Einzelfällen bis zu 3 Monate möglich |
Löschungsbewilligung vorhandener Grundschulden | ca. 1-3 Wochen | abhängig von Bearbeitungszeit der Bank |
Verwalterzustimmung (bei Eigentumswohnung) | ca. 1-2 Wochen | sofern erforderlich; abhängig von Verwaltung |
Kaufpreisfälligkeitsmitteilung durch Notar:in | ca. 4-13 Wochen nach Notartermin | sobald alle obigen Voraussetzungen erfüllt |
Zahlungsfrist für Käufer:innen | i.d.R. 2 Wochen ab Mitteilung | laut Vertrag; Überweisung des Kaufpreises |
Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang | ca. 6-15 Wochen nach Notartermin gesamt | Schlüsselübergabe nach Zahlung des vollständigen Betrags |
Hinweis: Die angegebenen Zeitspannen sind Durchschnittswerte. In einfachen Fällen kann alles schneller abgewickelt sein, während besondere Umstände (z. B. längere Wartezeiten bei Behörden, fehlende Unterlagen oder komplizierte Finanzierungsprozesse) zu Verzögerungen führen können.
Wie kann der Prozess beschleunigt werden?
Wenn Käufer:in und Verkäufer:in gut vorbereitet sind, lässt sich der Zeitraum bis zur Kaufpreiszahlung oft verkürzen. Vorbereitung und Kommunikation sind hier der Schlüssel. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie beide Seiten zu einer schnelleren Abwicklung beitragen können:
Tipps für Käufer:innen
- Finanzierung frühzeitig klären: Als Käufer:in sollten Sie bereits vor dem Notartermin eine Finanzierungszusage Ihrer Bank in der Hand haben. Idealerweise liegt eine schriftliche Darlehensbestätigung vor, damit es nach Vertragsunterzeichnung keine Verzögerung bei der Auszahlung gibt.
- Unterlagen für die Bank bereitstellen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Bank alle erforderlichen Dokumente (Kaufvertrag, Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung, ggf. Nachweis der eingetragenen Grundschuld) zeitnah erhält. Bleiben Sie in engem Kontakt mit Ihrer Bank, damit die Kaufpreisüberweisung sofort erfolgen kann, sobald die Zahlungsaufforderung des oder der Notar:in vorliegt.
- Liquidität sicherstellen: Falls Sie Eigenkapital einsetzen, sorgen Sie dafür, dass die Mittel rechtzeitig liquidiert und verfügbar sind. Größere Geldbeträge sollten möglichst sofort abrufbereit sein, damit keine Wartezeit durch Transaktionen oder Kündigungsfristen von Konten entsteht.
- Schnelle Reaktion: Reagieren Sie umgehend auf Post von Notar:innen oder Rückfragen der Bank. Je schneller Sie auf Anforderungen (z. B. Unterschriften für die Grundschuldbestellung, Versicherungsnachweise etc.) reagieren, desto zügiger schreitet der Prozess voran.
Tipps für Verkäufer:innen
- Benötigte Unterlagen vorbereiten: Als Verkäufer:in können Sie bereits vor dem Notartermin relevante Dokumente bereitlegen. Dazu gehören z.B. der aktuelle Grundbuchauszug, Nachweise über eventuelle Lasten, Unterlagen zu bestehenden Grundschulden und die Kontaktdaten Ihrer Bank. Wenn der oder die Notar:in diese Informationen frühzeitig erhält, können notwendige Schritte (wie die Anfrage der Löschungsbewilligung) sofort eingeleitet werden.
- Bank früh informieren: Falls auf der Immobilie noch eine eingetragene Grundschuld oder Hypothek lastet, informieren Sie frühzeitig Ihre Bank über den Verkauf. Beantragen Sie rechtzeitig die Löschungsbewilligung, damit die Grundschuld nach Erhalt des Kaufpreises gelöscht werden kann. Banken stellen solche Unterlagen oft schneller bereit, wenn sie frühzeitig über den Verkauf informiert sind und alle Rückzahlungen geklärt sind. Ist die Immobilie bereits vollständig abbezahlt und keine Grundschuld mehr eingetragen, ist dieser Schritt nicht erforderlich.
- Hausverwaltung und Behörden involvieren: Falls ein:e Verwalter:in Ihrer Eigentumswohnungsanlage dem Verkauf zustimmen muss, treten Sie früh mit der Hausverwaltung in Kontakt und kündigen den Verkauf an, damit diese vorbereitet ist. Ebenso können Sie bei dem oder der Notar:in nachfragen, ob alle erforderlichen Behörden (z. B. Gemeinde für Vorkaufsrecht) umgehend benachrichtigt wurden.
- Flexibilität und Kommunikation: Bleiben Sie erreichbar und flexibel für Rückfragen des oder der Notar:in. Unterschriften oder Zustimmungen (z.B. für Korrekturen im Vertrag oder zusätzliche Anträge) sollten Sie schnell erteilen, um keine Zeit zu verlieren. Eine enge Absprache mit dem oder der Käufer:in – etwa bezüglich des Übergabetermins – kann ebenfalls helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten.
Durch diese Maßnahmen können beide Seiten dazu beitragen, den Zeitraum vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung zu verkürzen. Letztlich hängt die Geschwindigkeit von allen Beteiligten ab – Notar:in, Grundbuchamt, Banken, Behörden, Käufer:in und Verkäufer:in. Wenn alle Hand in Hand arbeiten, lässt sich der Eigentumsübergang deutlich beschleunigen.
Mit KSK-Immobilien zum erfolgreichen Immobilienverkauf
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung in der Regel mehrere Wochen vergehen. Im Idealfall dauert es etwa vier bis sechs Wochen, bis Käufer:innen nach der Vertragsunterzeichnung die Aufforderung zur Zahlung erhalten. Anschließend hat man üblicherweise rund zwei Wochen Zeit, den Betrag zu überweisen.
KSK-Immobilien steht Ihnen in diesem Prozess gerne zur Seite! Wir unterstützten Sie mit der Expertise und Erfahrung unserer Makler:innen. Durch professionelle Begleitung und fundiertes Fachwissen helfen wir Ihnen dabei, den Immobilienverkauf effizient und reibungslos zu gestalten.
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