15.04.2025

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung beim Hausverkauf?

Miniaturmann mit roter Krawatte steht neben Rolle von Euroscheinen

Viele Immobilienverkäufer:innen fragen sich: Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung? Käufer:innen möchten wissen, wann sie die Immobilie endgültig bezahlen und übernehmen können, während Verkäufer:innen darauf warten, den Kaufpreis auf ihrem Konto zu sehen. Der Notartermin markiert zwar den offiziellen Vertragsabschluss, doch die Kaufpreiszahlung erfolgt erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Ratgeber erklären wir den Ablauf vom Notartermin beim Hausverkauf bis zur Kaufpreiszahlung, geben einen Überblick über die üblichen Zeitspannen der einzelnen Schritte und zeigen, wie Käufer:innen und Verkäufer:innen den Prozess beschleunigen können.

Die erfahrenen Makler:innen der KSK-Immobilien stehen Ihnen während des gesamten Verkaufs Ihrer Immobilie zur Seite – kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung!

Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung: Das Wichtigste in Kürze

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Ablauf vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung

Der Notartermin ist ein zentraler Meilenstein im Immobilienverkaufsprozess. Hier wird der Kaufvertrag von Käufer:in und Verkäufer:in in Anwesenheit des Notars bzw. der Notarin vorgelesen, geprüft und schließlich rechtswirksam unterzeichnet. Mit der notariellen Beurkundung ist der Verkauf bindend.

Allerdings wird der bzw. die Käufer:in mit der Unterschrift noch nicht sofort Eigentümer:in und der Kaufpreis wird auch nicht direkt vor Ort gezahlt. Der oder die zuständige Notar:in übernimmt nach dem Termin verschiedene Abwicklungsschritte, um einen sicheren Übergang der Immobilie zu gewährleisten. Diese haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

Eintragung der Auflassungsvormerkung

Unmittelbar nach dem Notartermin veranlasst der oder die Notar:in die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung ist eine Art Vorvermerk im Grundbuch, der Käufer:innen als künftige Eigentümer:innen sichert. Sie verhindert, dass der bzw. die Verkäufer:in die Immobilie ein zweites Mal an jemand anderen verkauft oder dass weitere Belastungen eingetragen werden, bevor der oder die Käufer:in Eigentümer:in wird.

Die Beantragung beim Grundbuchamt erfolgt zeitnah nach Vertragsunterzeichnung; wie schnell die Vormerkung tatsächlich eingetragen wird, hängt jedoch von der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Grundbuchamts ab.

Wer sich über den aktuellen Stand einer Immobilie informieren möchte, kann über KSK-Immobilien einen Grundbuchauszug beantragen. Dieser Auszug gibt Aufschluss über Eigentumsverhältnisse, bestehende Grundschulden und andere Belastungen des Grundstücks.

Erfüllung der Vertragsbedingungen

Parallel zur Auflassungsvormerkung müssen alle im Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt werden, bevor der Kaufpreis fließen darf. Der oder die Notar:in überwacht diese vertraglichen Bedingungen und stellt sicher, dass sie erfüllt sind, um sowohl Käufer:in als auch Verkäufer:in abzusichern.

Typische Voraussetzungen und Nachweise, die nach dem Notartermin erbracht werden müssen, sind zum Beispiel:

Erst wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind und alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erklärt der oder die Notar:in die Kaufpreisfälligkeit. Das heißt, beide Parteien werden schriftlich informiert, dass nun der Kaufpreis gezahlt werden muss. Diese Mitteilung wird oft als Kaufpreisfälligkeitsmitteilung oder Zahlungsaufforderung bezeichnet. Sie stellt den entscheidenden Moment dar, ab dem der Kaufpreis überwiesen werden kann.

Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung: Dauer der einzelnen Schritte

Wie lange die einzelnen Schritte vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung dauern, kann im Einzelfall unterschiedlich sein. In der Praxis vergehen meist mehrere Wochen, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Hier ein Überblick über die durchschnittliche Dauer wichtiger Schritte:

Schritt / VoraussetzungDurchschnittliche DauerBesonderheiten
Notartermin und Vertragsunterzeichnung– (Stichtag des Verkaufs)Vertrag ist rechtskräftig, Beginn der Abwicklung
Eintragung Auflassungsvormerkungca. 1-4 Wochenabhängig von Kapazität des Grundbuchamts
Vorkaufsrechts-Verzicht der Gemeindeca. 2-4 Wochenin Einzelfällen bis zu 3 Monate möglich
Löschungsbewilligung vorhandener Grundschuldenca. 1-3 Wochenabhängig von Bearbeitungszeit der Bank
Verwalterzustimmung (bei Eigentumswohnung)ca. 1-2 Wochensofern erforderlich; abhängig von Verwaltung
Kaufpreisfälligkeitsmitteilung durch Notar:inca. 4-13 Wochen nach Notarterminsobald alle obigen Voraussetzungen erfüllt
Zahlungsfrist für Käufer:inneni.d.R. 2 Wochen ab Mitteilunglaut Vertrag; Überweisung des Kaufpreises
Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergangca. 6-15 Wochen nach Notartermin gesamtSchlüsselübergabe nach Zahlung des vollständigen Betrags

Hinweis: Die angegebenen Zeitspannen sind Durchschnittswerte. In einfachen Fällen kann alles schneller abgewickelt sein, während besondere Umstände (z. B. längere Wartezeiten bei Behörden, fehlende Unterlagen oder komplizierte Finanzierungsprozesse) zu Verzögerungen führen können.

Wie kann der Prozess beschleunigt werden?

Wenn Käufer:in und Verkäufer:in gut vorbereitet sind, lässt sich der Zeitraum bis zur Kaufpreiszahlung oft verkürzen. Vorbereitung und Kommunikation sind hier der Schlüssel. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie beide Seiten zu einer schnelleren Abwicklung beitragen können:

Tipps für Käufer:innen

Tipps für Verkäufer:innen

Durch diese Maßnahmen können beide Seiten dazu beitragen, den Zeitraum vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung zu verkürzen. Letztlich hängt die Geschwindigkeit von allen Beteiligten ab – Notar:in, Grundbuchamt, Banken, Behörden, Käufer:in und Verkäufer:in. Wenn alle Hand in Hand arbeiten, lässt sich der Eigentumsübergang deutlich beschleunigen.

Mit KSK-Immobilien zum erfolgreichen Immobilienverkauf

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung in der Regel mehrere Wochen vergehen. Im Idealfall dauert es etwa vier bis sechs Wochen, bis Käufer:innen nach der Vertragsunterzeichnung die Aufforderung zur Zahlung erhalten. Anschließend hat man üblicherweise rund zwei Wochen Zeit, den Betrag zu überweisen.

KSK-Immobilien steht Ihnen in diesem Prozess gerne zur Seite! Wir unterstützten Sie mit der Expertise und Erfahrung unserer Makler:innen. Durch professionelle Begleitung und fundiertes Fachwissen helfen wir Ihnen dabei, den Immobilienverkauf effizient und reibungslos zu gestalten.

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