Hauskauf von der Steuer absetzen
Bestimmte Teile der Finanzierungskosten können Sie beim Hauskauf von der Steuer absetzen. Auch wenn der Kaufpreis für das neue Eigenheim nicht von der Steuer absetzbar ist, kommen beim Hauskauf weitere Kosten hinzu: Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Gebühren für den Grundbucheintrag. Auch die Modernisierung und Renovierung sind Teil der Finanzierungskosten, die Sie beim Hauskauf von der Steuer absetzen können.
Ob für Eigennutzung, Haus- und Wohnungsvermietung oder Renovierungen: In unserem Immobilienratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie bestimmte Ausgaben beim Hauskauf vom Finanzamt anerkennen lassen und so die Steuerlast senken. Erfahren Sie, was Sie beim Hauskauf von der Steuer absetzen können, welche Bedingungen dabei gelten und wie Sie von den steuerlichen Erleichterungen profitieren.
Die KSK-Immobilien unterstützt Sie gerne dabei, eine fundierte Planung für Ihren Hauskauf sicherzustellen.
Das Wichtigste in Kürze: Hauskauf von Steuer absetzen
- Privater Hauskauf ist nicht von der Steuer absetzbar: Der Kaufpreis für das neu erworbene Haus kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Jedoch lassen sich bei einigen Punkten rund um die Immobilienfinanzierung Steuern sparen.
- Steuerabzug für Vermieter:innen: Bei der Vermietung eines Hauses lassen sich viele Ausgaben wie Zinsen, Renovierungskosten und Nebenkosten steuerlich absetzen.
- Zinsen absetzbar: Zinszahlungen aus der Immobilienfinanzierung können bei der Immobilienvermietung als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Renovierungskosten berücksichtigen: Modernisierungsmaßnahmen und energetische Sanierungen können die Steuerlast mindern, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Nebenkosten steuerlich nutzen: Bei eigengenutzten Immobilien sind die Kaufnebenkosten nicht steuerlich absetzbar. Wird das gekaufte Haus oder die Wohnung zur Vermietung genutzt, können die Kaufnebenkosten als Teil der Anschaffungskosten behandelt und steuerlich abgeschrieben werden.
Welche Kosten lassen sich beim Hauskauf von der Steuer absetzen?
Je nachdem, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen. Grundsätzlich lassen sich bei einer Immobilienvermietung deutlich mehr Kosten absetzen als bei Eigennutzung. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen unter anderem:
- Finanzierungskosten: Insbesondere die Zinsen aus dem Immobilienkredit können steuerlich abgesetzt werden, wenn die Immobilie vermietet wird.
- Renovierungs- und Sanierungskosten: Modernisierungsmaßnahmen können die Steuerlast mindern, sofern sie den Immobilienwert steigern oder erhalten.
- Kaufnebenkosten: Hierzu zählen unter anderem Notarkosten, Grundbuchkosten und die sogenannte Maklercourtage. Je nach Nutzung sind die Kaufnebenkosten teilweise absetzbar.
Für die Eigennutzung ist der steuerliche Abzug stark eingeschränkt. In diesem Fall sind meist nur bestimmte Handwerkerleistungen für Renovierungsarbeiten absetzbar, die direkt in der Steuererklärung aufgeführt werden können.
Hauskauf und Vermietung: Steuerliche Vorteile nutzen
Beim Kauf eines Hauses zur Vermietung eröffnen sich deutlich mehr steuerliche Möglichkeiten. Alle Ausgaben, die mit der Immobilie in Zusammenhang stehen und der Gewinnerzielung dienen, können in der Regel als Werbungskosten abgesetzt werden.
Dazu zählen:
- Abschreibungen (AfA): Der Kaufpreis des Gebäudes (nicht des Grundstücks) kann über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Diese Absetzung für Abnutzung (AfA) beträgt bei Wohnimmobilien üblicherweise zwei Prozent pro Jahr über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren.
- Instandhaltung und Renovierung: Kosten, die innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf für die Modernisierung aufgewendet werden, können steuerlich als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Fahrtkosten und Verwaltungskosten: Auch Kosten für die Verwaltung der Immobilie sowie Fahrtkosten zu Immobilienbesichtigungen oder zur Instandhaltung können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Durch diese Abzüge reduziert sich der zu versteuernde Gewinn aus den Mieteinnahmen, wodurch die Steuerlast gesenkt wird.
Zinsen als Steuerersparnis – was ist möglich?
Vermieterinnen und Vermieter haben die Möglichkeit, die Zinsen aus der Immobilienfinanzierungals Werbungskosten abzusetzen. Diese können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Haus als Mietobjekt dient. Der Abzug der Zinsen senkt das zu versteuernde Einkommen und stellt so eine erhebliche Steuerersparnis dar.
Bei Eigennutzung hingegen ist der Zinsabzug in der Regel nicht möglich. Hier besteht jedoch die Option, über das sogenannte Wohn-Riester von staatlicher Förderung zu profitieren. Insgesamt sollten die Kosten für ein Immobiliendarlehen stets dokumentiert und im Zusammenhang mit geplanten Vermietungen oder Nutzungsänderungen geprüft werden.
Mit der richtigen Finanzierung sparen Sie bei Ihrem Hauskauf effektiv Kosten. Die Expertinnen und Experten der KSK-Immobilien helfen Ihnen in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Köln gerne, den passenden Kredit zu finden und attraktive Ersparnisse zu erzielen.
Steuerliche Vorteile bei Renovierungen und Sanierungen
Renovierungen und Modernisierungen sind wichtige Maßnahmen, die nicht nur den Wohnwert erhöhen, sondern bei Vermietung auch steuerlich geltend gemacht werden können. Folgende Bedingungen gelten dabei:
- Erhaltungsaufwendungen: Kosten, die den Wert der Immobilie erhalten, wie Dachreparaturen oder Heizungsmodernisierungen, sind absetzbar.
- Modernisierungen: Maßnahmen, die den Immobilienwert steigern, wie etwa der Ausbau eines Dachgeschosses, sind ebenfalls absetzbar. Bei vermieteten Immobilien können Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf anfallen und 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen, als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei eigengenutzten Immobilien gilt diese Regel nicht. Hier lassen sich Instandhaltungs- und Modernisierungskosten nicht als Werbungskosten absetzen, es sei denn, es handelt sich um die genannten absetzbaren Handwerkerleistungen.
Generell gilt: Die 15 Prozent-Regel und der Abzug für Instandhaltungs- und Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf sind nur bei vermieteten Immobilien relevant.
Steuerliche Vorteile und Förderungen für energetische Sanierungen
Energetische Sanierungen bieten zusätzlich attraktive Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile. Für selbstgenutzte und vermietete Immobilien können bestimmte Maßnahmen zur Energieeinsparung langfristig Kosten senken und steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen:
- Steuerabzüge für energetische Maßnahmen: Bei selbstgenutzten Immobilien sind für energetische Sanierungen, wie Dämmungen oder Fensteraustausch, bis zu 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzbar, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Immobilie.
- Fördermittel der KfW und BAFA: Zusätzlich bieten die KfW-Bank und das BAFA Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierungen wie Heizungserneuerung und Wärmedämmung.
- Kombination aus Steuerabzug und Förderung: Steuerabzüge und Fördermittel lassen sich oft kombinieren, wobei steuerlich nur die nicht durch Zuschüsse finanzierten Kosten absetzbar sind.
Mit der richtigen Finanzierung der KSK-Immobilien als 100%iger Tochter der Kreissparkasse Köln profitieren Sie gleich doppelt: durch nachhaltige Energieeinsparung und finanzielle Unterstützung bei den Sanierungskosten.
Erfahren Sie mehr zu Förderungen für die energetische Sanierung.
Nebenkosten beim Hauskauf steuerlich geltend machen: Zur Vermietung
Ein Hauskauf bringt Nebenkosten mit sich, die ebenfalls die Steuerlast mindern können. Einen Teil davon können Sie von der Steuer absetzen, wenn Sie die Immobilie anschließend vermieten. Dazu gehören:
- Notarkosten und Grundbuchgebühren: Diese können bei vermieteten Immobilien als Anschaffungskosten in die AfA mit einbezogen werden.
- Maklerprovision: Die Kosten für den Makler bzw. die Maklerin lassen sich ebenfalls absetzen, wenn die Immobilie für Vermietungszwecke erworben wurde.
- Grunderwerbsteuer: Auch diese steuerlichen Belastungen können bei Vermietung abgesetzt werden und so den Gewinn aus Vermietung und Verpachtung reduzieren.
Wenn Sie ein Haus zur Eigennutzung kaufen, sind diese Kosten nicht steuerlich absetzbar. Lediglich bestimmte Teile, wie zum Beispiel die Handwerkerleistungen im Rahmen der Kaufnebenkosten, können bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Haus verkaufen mit KSK-Immobilien
Wenn Sie sich für den Immobilienverkauf mit KSK-Immobilien entscheiden, unterstützen wir Sie gerne bei allen Schritten des Verkaufsprozesses:
- Berechnung des Preises Ihrer Immobilie
- Erstellung eines Exposés
- Präsentation Ihrer Immobilie bundesweit online und in der Sparkasse in Ihrer Nähe
- Planung der Besichtigungstermine mit den Interessent:innen
- Verhandlungen mit dem Käufer bzw. der Käuferin
- Begleitung zum Notariatstermin