21.11.2024

Hauskauf von der Steuer absetzen

Comic-Hand hält Euromünze über Einmachglas

Bestimmte Teile der Finanzierungskosten können Sie beim Hauskauf von der Steuer absetzen. Auch wenn der Kaufpreis für das neue Eigenheim nicht von der Steuer absetzbar ist, kommen beim Hauskauf weitere Kosten hinzu: Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Gebühren für den Grundbucheintrag. Auch die Modernisierung und Renovierung sind Teil der Finanzierungskosten, die Sie beim Hauskauf von der Steuer absetzen können.

Ob für Eigennutzung, Haus- und Wohnungsvermietung oder Renovierungen: In unserem Immobilienratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie bestimmte Ausgaben beim Hauskauf vom Finanzamt anerkennen lassen und so die Steuerlast senken. Erfahren Sie, was Sie beim Hauskauf von der Steuer absetzen können, welche Bedingungen dabei gelten und wie Sie von den steuerlichen Erleichterungen profitieren.

Die KSK-Immobilien unterstützt Sie gerne dabei, eine fundierte Planung für Ihren Hauskauf sicherzustellen.

Das Wichtigste in Kürze: Hauskauf von Steuer absetzen

Welche Kosten lassen sich beim Hauskauf von der Steuer absetzen?

Je nachdem, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen. Grundsätzlich lassen sich bei einer Immobilienvermietung deutlich mehr Kosten absetzen als bei Eigennutzung. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen unter anderem:

  • Finanzierungskosten: Insbesondere die Zinsen aus dem Immobilienkredit können steuerlich abgesetzt werden, wenn die Immobilie vermietet wird.
  • Renovierungs- und Sanierungskosten: Modernisierungsmaßnahmen können die Steuerlast mindern, sofern sie den Immobilienwert steigern oder erhalten.
  • Kaufnebenkosten: Hierzu zählen unter anderem Notarkosten, Grundbuchkosten und die sogenannte Maklercourtage. Je nach Nutzung sind die Kaufnebenkosten teilweise absetzbar.

Für die Eigennutzung ist der steuerliche Abzug stark eingeschränkt. In diesem Fall sind meist nur bestimmte Handwerkerleistungen für Renovierungsarbeiten absetzbar, die direkt in der Steuererklärung aufgeführt werden können.

Hauskauf und Vermietung: Steuerliche Vorteile nutzen

Beim Kauf eines Hauses zur Vermietung eröffnen sich deutlich mehr steuerliche Möglichkeiten. Alle Ausgaben, die mit der Immobilie in Zusammenhang stehen und der Gewinnerzielung dienen, können in der Regel als Werbungskosten abgesetzt werden.

Dazu zählen:

Durch diese Abzüge reduziert sich der zu versteuernde Gewinn aus den Mieteinnahmen, wodurch die Steuerlast gesenkt wird.

Zinsen als Steuerersparnis – was ist möglich?

Vermieterinnen und Vermieter haben die Möglichkeit, die Zinsen aus der Immobilienfinanzierungals Werbungskosten abzusetzen. Diese können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Haus als Mietobjekt dient. Der Abzug der Zinsen senkt das zu versteuernde Einkommen und stellt so eine erhebliche Steuerersparnis dar.

Bei Eigennutzung hingegen ist der Zinsabzug in der Regel nicht möglich. Hier besteht jedoch die Option, über das sogenannte Wohn-Riester von staatlicher Förderung zu profitieren. Insgesamt sollten die Kosten für ein Immobiliendarlehen stets dokumentiert und im Zusammenhang mit geplanten Vermietungen oder Nutzungsänderungen geprüft werden.

Mit der richtigen Finanzierung sparen Sie bei Ihrem Hauskauf effektiv Kosten. Die Expertinnen und Experten der KSK-Immobilien helfen Ihnen in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Köln gerne, den passenden Kredit zu finden und attraktive Ersparnisse zu erzielen.

Steuerliche Vorteile bei Renovierungen und Sanierungen

Renovierungen und Modernisierungen sind wichtige Maßnahmen, die nicht nur den Wohnwert erhöhen, sondern bei Vermietung auch steuerlich geltend gemacht werden können. Folgende Bedingungen gelten dabei:

  1. Erhaltungsaufwendungen: Kosten, die den Wert der Immobilie erhalten, wie Dachreparaturen oder Heizungsmodernisierungen, sind absetzbar.
  2. Modernisierungen: Maßnahmen, die den Immobilienwert steigern, wie etwa der Ausbau eines Dachgeschosses, sind ebenfalls absetzbar. Bei vermieteten Immobilien können Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf anfallen und 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen, als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei eigengenutzten Immobilien gilt diese Regel nicht. Hier lassen sich Instandhaltungs- und Modernisierungskosten nicht als Werbungskosten absetzen, es sei denn, es handelt sich um die genannten absetzbaren Handwerkerleistungen.

Generell gilt: Die 15 Prozent-Regel und der Abzug für Instandhaltungs- und Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf sind nur bei vermieteten Immobilien relevant.

Steuerliche Vorteile und Förderungen für energetische Sanierungen

Energetische Sanierungen bieten zusätzlich attraktive Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile. Für selbstgenutzte und vermietete Immobilien können bestimmte Maßnahmen zur Energieeinsparung langfristig Kosten senken und steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen:

  1. Steuerabzüge für energetische Maßnahmen: Bei selbstgenutzten Immobilien sind für energetische Sanierungen, wie Dämmungen oder Fensteraustausch, bis zu 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzbar, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Immobilie.
  2. Fördermittel der KfW und BAFA: Zusätzlich bieten die KfW-Bank und das BAFA Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierungen wie Heizungserneuerung und Wärmedämmung.
  3. Kombination aus Steuerabzug und Förderung: Steuerabzüge und Fördermittel lassen sich oft kombinieren, wobei steuerlich nur die nicht durch Zuschüsse finanzierten Kosten absetzbar sind.

Mit der richtigen Finanzierung der KSK-Immobilien als 100%iger Tochter der Kreissparkasse Köln profitieren Sie gleich doppelt: durch nachhaltige Energieeinsparung und finanzielle Unterstützung bei den Sanierungskosten.

Erfahren Sie mehr zu Förderungen für die energetische Sanierung.

Nebenkosten beim Hauskauf steuerlich geltend machen: Zur Vermietung

Ein Hauskauf bringt Nebenkosten mit sich, die ebenfalls die Steuerlast mindern können. Einen Teil davon können Sie von der Steuer absetzen, wenn Sie die Immobilie anschließend vermieten. Dazu gehören:

Wenn Sie ein Haus zur Eigennutzung kaufen, sind diese Kosten nicht steuerlich absetzbar. Lediglich bestimmte Teile, wie zum Beispiel die Handwerkerleistungen im Rahmen der Kaufnebenkosten, können bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Haus verkaufen mit KSK-Immobilien

Wenn Sie sich für den Immobilienverkauf mit KSK-Immobilien entscheiden, unterstützen wir Sie gerne bei allen Schritten des Verkaufsprozesses:

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