Wohn-Riester

Durch Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, können Sie die staatliche Förderung auch zur Finanzierung von Wohneigentum verwenden. Ziel hierbei ist es, dass die Immobilie im Rentenalter mietfrei bewohnt und dadurch die Lebenshaltungskosten gesenkt werden.

Während der Erwerbstätigkeit kann der Eigentümer oder die Eigentümerin die Immobilie zwar vermieten, spätestens mit Beginn der Rente muss er bzw. sie diese aber selbst nutzen. Neben der Tilgung eines Darlehens für den Kauf einer eigengenutzten Immobilie können Sie eine Eigenheimrente auch zur Umschuldung einer Baufinanzierung verwenden. Auch ein barrierefreier Umbau ist möglich.

Sie ziehen die Option Wohn-Riester in Erwägung? Mehr zum Thema Fördermöglichkeiten erfahren Sie unter Immobilie finanzieren. Unsere erfahrenen Immobilienmakler und -maklerinnen beraten Sie bei weiteren Fragen und Anliegen auch gerne persönlich.