Heizung erneuern

Was der TÜV für das Auto ist, ist das GEG für Heizungen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, wann eine Heizung erneuert werden muss und welche Vorschriften für Eigentümerinnen und Eigentümer gelten. Steht Ihre Heizung bereits viele Jahre im Keller oder findet ein Eigentümerwechsel statt? Dann kann bald der Heizungsaustausch bzw. die Heizungserneuerung Pflicht sein.
Erfahren Sie in unserem Immobilienratgeber, wann Sie Öl- oder Gas-Heizkessel erneuern müssen, welche gesetzlichen Vorschriften Sie einhalten müssen und welche Fördermöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können. KSK-Immobilien steht Ihnen gerne beratend bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf und die Immobiliensanierung zur Seite.

Die Inhalte dieser Webseite dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Beratung oder Auskunft im Einzelfall dar.
Inhalt.
Heizung erneuern: Was sich mit dem Heizungsgesetz 2024 geändert hat
Heizung nach 30 Jahren austauschen oder erneuern
Das neue Heizungsgesetz 2024: Vorgaben, Fristen und Förderung
Vorgaben: Welche Heizkessel müssen 2024 erneuert werden?
Überblick: Folgende Heizungen müssen Sie erneuern
Ausnahmen: Diese Heizungen sind von der Regelung ausgeschlossen
Heizungsgesetz 2024 Strafen: Was passiert, wenn ich die Heizung nicht erneuere?
Auf erneuerbare Energieträger umsteigen und effektiv Heizkosten sparen
Heizung erneuern: Was sich mit dem Heizungsgesetz 2024 geändert hat
Das aktuelle Heizungsgesetz 2024 ist formell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt. Das GEG zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Klimaschutz zu fördern, indem der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird.
Die Bundesregierung plant 2026 eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026 soll der Start der 65-Prozent-Regel für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern vom 01.07.2026 auf den 01.11.2026 verschoben werden; die Zustimmung des Bundestags steht noch aus. Im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz soll die pauschale 65-Prozent-Vorgabe entfallen. Eigentümer:innen sollten daher die aktuelle Gesetzgebung vor einer Investitionsentscheidung prüfen.
Regelungen für den Heizungsaustausch im Überblick
- Heizungsmodernisierung und Pflicht 2023: Diese Regelung war ein Schritt, um ältere ineffiziente Heizungen aus dem Verkehr zu ziehen. Es wurde festgelegt, dass bestimmte Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, in den meisten Fällen ausgetauscht werden müssen. Das betrifft vor allem Heizungen, die bis Ende 1990 eingebaut wurden. Ziel war es, ineffiziente Heizsysteme zu ersetzen und den Energieverbrauch zu reduzieren.
- Heizungsgesetz 2024 (GEG): Das Heizungsgesetz 2024 geht noch einen Schritt weiter. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die 65-Prozent-Pflicht zunächst für neu eingebaute Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken galten bislang Übergangsfristen bis zum 30.06.2026 beziehungsweise 30.06.2028. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026 soll die Frist für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern auf den 31.10.2026 verlängert werden; die Gesetzesänderung ist noch nicht endgültig beschlossen. Damit wird der Fokus stärker auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse oder Fernwärme gelegt. Das neue Heizungsgesetz ist Teil des deutschen Klimaplans, die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Während die Pflicht zum Heizungstausch 2023 ältere Heizungen betraf und der erste Schritt zur Modernisierung war, knüpft das Heizungsgesetz 2024 daran an und verpflichtet Hauseigentümer:innen, bei Neuinstallationen auf erneuerbare Energien zu setzen.

Heizung nach 30 Jahren austauschen oder erneuern
Steht Ihre Heizung bereits 30 Jahre in Ihrem Heizkeller? Dann kann es sein, dass die Heizungserneuerung für Sie Pflicht ist. Als Eigentümer bzw. Eigentümerin einer Immobilie sollten Sie regelmäßig prüfen, ob Ihr Heizkessel unter das Betriebsverbot nach § 72 GEG fällt. Das gilt sowohl für Öl- als auch Gas-Heizkessel und betrifft bestimmte Heizkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden dürfen, sofern keine Ausnahme – etwa für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel – greift. Somit ist vor allem das Alter entscheidend dafür, ob der Heizungsaustausch Pflicht ist oder noch warten kann.
Wie alt Ihr Heizkessel ist, können Sie anhand des Typenschilds ausfindig machen. Alternativ können Sie das Alter auch im Protokoll des Schornsteinfegers bzw. der Schornsteinfegerin sowie in den Bauunterlagen nachlesen. Sollte der Fall eintreten, dass Sie keine Informationen finden, können Sie sich ebenfalls an den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin wenden. Diese:r kann das Alter des Heizkessels im Rahmen einer Wartung bestimmen.
Das Heizungsgesetz 2024: Vorgaben, Fristen und Förderung
Auch wenn ein großer Teil der Heizungen irgendwann ausgetauscht werden muss, gibt es einige Ausnahmen. So sind etwa Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel nicht betroffen und von einem Austausch befreit.
Folgende Heizungsanlagen sind von der Regelung ausgeschlossen:
- Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung.
- Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit.
Auch wenn Ihre Heizanlagen nicht unter die Austauschpflicht fallen, kann es durchaus sinnvoll sein, auf energieeffizientere Modelle umzusteigen. Dabei profitieren Sie gleich zweifach: Zum einen können Sie mit entsprechenden Fördermitteln eine kostengünstige Finanzierung erhalten und zum anderen sparen Sie in Zukunft eine Menge an Energiekosten.
Vorgaben: Welche Heizkessel müssen erneuert werden?
Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht der Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik entsprechen, müssen gemäß dem Heizungsgesetz ausgetauscht werden. Dies betrifft vor allem sogenannte Konstanttemperaturkessel. Allerdings gibt es Ausnahmen für Hausbesitzer:innen, die ihr Gebäude schon lange bewohnen oder in bestimmten Härtefällen.
- Alte Heizungen, die noch funktionieren, dürfen bis zum Jahr 2044 betrieben werden, sofern sie die aktuellen Anforderungen erfüllen, sprich, den geltenden Energieeinsparvorgaben entsprechen. Konstanttemperaturkessel, die veraltet sind und mit schlechter Effizienz arbeiten, müssen nach 30 Jahren Betriebszeit ausgetauscht werden.
- Erneuerbare Energie-Anteil: Seit 2024 gilt die 65-Prozent-Pflicht unmittelbar für neue Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gilt sie erst nach den Übergangsfristen bzw. nach einer entsprechenden kommunalen Gebietsausweisung. Beispiele für neue Heizungen, die der 65-Prozent-Pflicht entsprechen, sind Wärmepumpen, Fernwärmesysteme oder Gasheizungen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und z. B. mit einem hohen Anteil an Biogas oder Wasserstoff betrieben werden.
Kommunale Wärmeplanung: Für viele Bestandsgebäude gilt die 65 Prozent-Vorgabe erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung veröffentlicht wurde. Große Städte müssen ihre Wärmeplanung bis 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben Zeit bis 2028. In der Übergangszeit können neue Öl- oder Gasheizungen unter Bedingungen noch eingebaut werden. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern soll diese Übergangsphase nach dem Kabinettsbeschluss vom 29.04.2026 bis 31.10.2026 verlängert werden; für kleinere Kommunen bleibt nach bisheriger Rechtslage der 30.06.2028 maßgeblich. Beachten Sie dabei insbesondere die Beratungspflicht und mögliche spätere Quoten für erneuerbare Brennstoffe.
Überblick: Folgende Heizungen müssen Sie erneuern
- Bestimmte Öl- oder Gas-Heizkessel mit Konstanttemperaturtechnik dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.
- Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Das gilt auch dann, wenn sie noch funktionstüchtig sind.
- Auch bei einem Eigentümerwechsel gilt die Austauschpflicht.
Bei einem Eigentümerwechsel müssen neue Eigentümer:innen einen von § 72 GEG betroffenen alten Heizkessel grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren außer Betrieb nehmen bzw. ersetzen, sofern keine andere Ausnahme greift.
Heizungsgesetz 2024: Vorschriften für Altbauten
Um möglichst viel Geld zu sparen, sollten Sie nicht lange mit dem Heizungstausch warten. Denn wenn Ihre Öl- oder Gasheizung ein hohes Betriebsalter erreicht, belastet dies nicht nur das Klima, sondern vor allem auch Ihre Finanzen. So können Sie staatliche Förderungen nur in Anspruch nehmen, wenn der Heizungsaustausch nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Für den reinen Austausch gibt es keine gesetzliche Förderung. Nur, wenn Sie die alte Heizung durch regenerative Energieanlagen ersetzen, können Sie Fördermittel beantragen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, auf klimafreundliche Heizungsanlagen zu setzen, mit denen Sie die Heizkosten senken können. Bei der Finanzierung neuer Heizungsanlagen hilft eine attraktive Förderung. Die zahlreichen Möglichkeiten reichen von BAFA-Zuschüssen bis hin zu Einsparpotenzialen durch Zuschüsse und Förderkredite von der KfW für die Effizienzhaus-Sanierung. Damit lohnt sich der Heizungstausch nicht zuletzt für diejenigen, die ihre Heizungsanlage gesetzlich noch nicht austauschen müssten.
Wichtiger Tipp: Wenn Sie eine alte Ölheizung, Gasheizung, Kohleheizung oder Nachtspeicherheizung haben und diese erneuern, können Sie – je nach Fördervoraussetzungen und verfügbaren Haushaltsmitteln – Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Ausnahmen: Diese Heizungen sind von der Regelung ausgeschlossen
Auch wenn ein großer Teil der Heizungen irgendwann ausgetauscht werden muss, gibt es einige Ausnahmen. So sind etwa Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel nicht betroffen und von einem Austausch befreit.
Folgende Heizungsanlagen sind von der Regelung ausgeschlossen:
- Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung.
- Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese seit mehr als 20 Jahren selbst bewohnen – genauer seit mindestens dem 1. Februar 2002 – sind generell von der Austauschpflicht befreit.
- Alte Heizungen bei Systemausfall: Wenn eine alte Heizung irreparabel kaputt geht, dürfen Hausbesitzer:innen in der Übergangszeit auch eine gebrauchte fossile Heizung als Ersatz einbauen, bis eine moderne Lösung implementiert wird. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt fünf Jahre; bei Gasetagenheizungen gelten Sonderfristen bis zu 13 Jahren, bei Wärmenetzanschluss maximal zehn Jahre.
Auch wenn Ihre Heizanlagen nicht unter die Austauschpflicht fallen, kann es durchaus sinnvoll sein, auf energieeffizientere Modelle umzusteigen. Dabei profitieren Sie gleich zweifach: Zum einen können Sie mit entsprechenden Fördermitteln eine kostengünstige Finanzierung erhalten und zum anderen sparen Sie in Zukunft eine Menge an Energiekosten.
Heizungsgesetz 2024 Strafen: Was passiert, wenn ich die Heizung nicht erneuere?
Wenn Sie einen älteren Heizungskessel haben und diesen gemäß § 72 GEG austauschen müssen, dies jedoch nicht tun, droht Ihnen ein Bußgeld. Die Höhe dieser Strafen kann bis zu 50.000 Euro betragen, je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes.
Kommt der örtliche Schornsteinfeger bzw. die örtliche Schornsteinfegerin zu Ihnen, informiert er oder sie bei Nichterfüllung die zuständige Behörde. Diese kann weitere Maßnahmen und Bußgelder veranlassen und auch die Heizungsanlage aufgrund der gesetzeswidrigen Inbetriebnahme stilllegen lassen oder den Betrieb der Heizung verbieten.
In einigen Fällen, wie etwa bei fehlender kommunaler Wärmeplanung, haben Hausbesitzer:innen mehr Zeit, um ihre Heizung zu erneuern. Wenn jedoch nach Ablauf dieser Fristen die Heizung nicht den neuen Anforderungen entspricht, können ebenfalls Strafen verhängt werden.
Zusätzlich besteht das Risiko, dass Sie Fördergelder oder Unterstützungen nicht gewährt bekommen, wenn die Heizungsanforderungen ignoriert werden. Daher ist es ratsam, rechtzeitig eine Modernisierung durchzuführen, um Bußgelder und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Insbesondere aus energetischer Sicht lohnt sich eine Modernisierung und Haussanierung, welche die Erneuerung der Heizung beinhaltet, um effizient Energiekosten zu sparen.
Auf erneuerbare Energieträger umsteigen und effektiv Heizkosten sparen

Aus energetischer Sicht ist ein Austausch alter Heizungen bereits vor dem gesetzlichen Auslaufdatum oft sinnvoll, um Energiekosten einzusparen. Um die Umwelt zu entlasten, sollte die neue Heizung möglichst wenig Schadstoffe und Kohlendioxid (CO2) ausstoßen.
Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, sind langfristig gesehen die Zukunft. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Holz- und Pelletheizungen. Wärmepumpen können Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer gut in Kombination mit Photovoltaikanlagen nutzen. Bei Holz- und Pelletheizungen ist eine Kombination mit Solarthermie oder Photovoltaik möglich. Außerdem ist ein Anschluss an ein Wärmenetz sinnvoll, da hierbei häufig Wärme aus regenerativen Quellen geschöpft wird.
Keine Lust auf Heizung erneuern?
Ein Zuhause in einem energieeffizienten Neubau bietet zahlreiche Vorteile: minimale Nebenkosten, keine Ausgaben für anstehende Sanierungen oder den Heizungsaustausch – und attraktive Fördermöglichkeiten gibt es auch. Sind Sie interessiert?
Fördermöglichkeiten: Heizung erneuern und Geld sparen
Das Heizungsgesetz 2024 sieht spezielle Förderungen vor, um Hausbesitzer:innen den Umstieg auf klimafreundlichere Heizsysteme zu erleichtern. Um möglichst viel Geld zu sparen, sollten Sie jedoch nicht lange mit dem Heizungstausch warten. Denn wenn Ihre Öl- oder Gasheizung ein hohes Betriebsalter erreicht, belastet dies nicht nur das Klima, sondern vor allem auch Ihre Finanzen. So können Sie staatliche Förderungen nur in Anspruch nehmen, wenn der Heizungsaustausch nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Für den reinen Austausch gibt es keine gesetzliche Förderung. Nur, wenn Sie die alte Heizung durch regenerative Energieanlagen ersetzen, können Sie Fördermittel beantragen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, auf klimafreundliche Heizungsanlagen zu setzen, mit denen Sie die Heizkosten immens verringern können. Bei der Finanzierung neuer Heizungsanlagen hilft eine attraktive Förderung. Die zahlreichen Möglichkeiten reichen von BAFA-Zuschüssen bis hin zu Einsparpotenzialen durch Zuschüsse und Förderkredite von der KfW für die Effizienzhaus-Sanierung. Damit lohnt sich der Heizungstausch 2024 nicht zuletzt für diejenigen, die ihre Heizungsanlage gesetzlich noch nicht austauschen müssten.
Die wichtigsten Förderprogramme für den Heizungsaustausch bzw. die -erneuerung im Überblick
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
- Über die BEG wird der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen gefördert.
- Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch können gefördert werden, abhängig von der Art des neuen Heizsystems und den zusätzlichen Maßnahmen wie beispielsweise einer energetischen Sanierung.
2. Geschwindigkeitsbonus:
- Eigentümer:innen, die besonders schnell auf ein klimafreundliches Heizsystem umsteigen, können einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus erhalten. Dieser Bonus kann die Förderung um bis zu 20 Prozent erhöhen. Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten Sie über den KfW-Antrag für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie für den Austausch von mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.
Neben der KfW-Heizungsförderung können auch weitere Zuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen beantragt werden, wie etwa für die Dämmung des Hauses oder den Austausch von alten Fenstern. Den Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung beantragen Privatpersonen über die KfW. Beim BAFA werden weiterhin bestimmte Effizienz-Einzelmaßnahmen, Heizungsoptimierung und Gebäudenetz-Maßnahmen beantragt.
3. Austauschprämien für alte Heizungen:
Alte fossile Heizsysteme, die durch moderne und klimafreundliche Heizungen ersetzt werden, können über zusätzliche Prämien gefördert werden. Diese Förderungen in Form von Prämien gelten insbesondere für den Austausch von Gas- und Ölheizungen. Wer eine alte Ölheizung gegen eine förderfähige klimafreundliche Heizung austauscht, kann – je nach Voraussetzungen – über die KfW Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
4. Härtefallförderungen:
Für einkommensschwache Haushalte oder in Fällen, in denen der Heizungstausch eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt, gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten und staatliche Hilfsangebote, um den Umstieg zu ermöglichen.
Ein Beispiel dafür ist der Einkommensbonus. Dieser gewährt Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr zusätzlich zur Grundförderung einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent. Der Einkommensbonus setzt ein Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro voraus, dabei zählt für Anträge im Jahr 2026 der Durchschnitt der relevanten zu versteuernden Einkommen aus 2024 und 2023. Der Einkommensbonus gilt für selbstgenutzte Wohneinheiten. Altersvoraussetzungen der ausgetauschten Heizung sind gesondert beim Klimageschwindigkeitsbonus zu prüfen.
Die Förderung kann mit weiteren Zuschüssen, wie dem Klimageschwindigkeitsbonus und anderen Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), kombiniert werden – sodass insgesamt eine Förderung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich ist.
Antragstellung: Das Wichtigste in Kürze
Um den Austausch der Heizung oder den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers auf Basis erneuerbarer Energien zu fördern, muss der Antrag seit dem 27. Februar 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ der KfW gestellt werden. Wichtig ist: Vor Beginn der Arbeiten muss der Förderantrag gestellt werden. Dafür sind unter anderem eine Bestätigung zum Antrag sowie ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender bzw. auflösender Bedingung erforderlich.
Für andere Effizienzmaßnahmen wie Arbeiten an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder zur Optimierung der Heizung sowie für den Ausbau oder Umbau von Gebäudenetzen ist seit dem 1. Januar 2024 das BAFA zuständig.
Zusätzlich kann für den Heizungstausch oder andere Effizienzmaßnahmen ein Ergänzungskredit über die Hausbank beantragt werden. Kommunen stellen den Antrag direkt bei der KfW.
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