Förderungen für die energetische Sanierung
Die energetische Sanierung von Immobilien spielt eine entscheidende Rolle für die Reduzierung des Energieverbrauchs und den Schutz unserer Umwelt. Ob Fenstersanierung, Heizung oder Dachboden – Eigentümerinnen und Eigentümer, die in die Modernisierung und Sanierung ihrer Immobilien investieren, profitieren nicht nur von langfristig niedrigeren Energiekosten, sondern können auch von einer Vielzahl staatlicher Förderprogramme profitieren.
Als führende Immobilienmaklerin im Rheinland bietet Ihnen die KSK-Immobilien einen umfassenden Überblick über die Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung im Jahr 2024. Als zuverlässige Partnerin unterstützen wir Sie ebenfalls gerne bei der Planung, damit Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen optimal planen und finanzieren können.
Förderung für energetische Sanierungen 2024: Ein Überblick
- Steuerliche Förderung: Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten für die energetische Sanierung sind steuerlich absetzbar.
- Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen erhalten Sie durch die Förderprogramme der KfW (z.B. KfW-Programm 261/262) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA.
- Wichtige Voraussetzungen für die energetische Sanierung: Die energetischen Maßnahmen müssen sinnvoll sein und durch Fachbetriebe durchgeführt werden.
- Beratung und Unterstützung: KSK-Immobilien unterstützt Sie mit individueller Beratung bei der Auswahl und Beantragung von passenden Förderungen für die energetische Sanierung, sodass Sie effektiv Kosten sparen können.
Steuerliche Förderung für die energetische Sanierung
Die steuerliche Förderung macht die energetische Sanierung für viele Hausbesitzerinnen und -besitzer attraktiv. Seit 2020 haben diese die Möglichkeit, Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Anstelle von direkten Zuschüssen können Immobilienbesitzer:innen bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen – das entspricht einer maximalen Ersparnis von 40.000 Euro pro Wohnhaus.
Diese Regelung gilt auch aktuell für das Jahr 2024 und bietet eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt. Das bedeutet, dass Sie über diesen Zeitraum hinweg einen erheblichen Teil der energetischen Sanierungskosten von Ihrer Steuer absetzen können. Wichtig ist dabei, dass die Maßnahmen durch ein zertifiziertes Fachunternehmen durchgeführt werden und bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeinsparung erfüllt sind.
Besonders lohnenswert ist auch die steuerliche Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, bei der bis zu 50 Prozent der Kosten absetzbar sind. Diese Regelungen bieten nicht nur finanzielle Entlastung, sondern fördern gleichzeitig nachhaltiges Bauen und Modernisieren. Nutzen Sie diese Vorteile und steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie durch klug geplante energetische Sanierungen!
Erhalten Sie Klarheit über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie
Ein Energieausweis verschafft Ihnen nicht nur Transparenz über den Energieverbrauch Ihres Gebäudes, sondern unterstützt Sie auch bei der Planung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Der Energieausweis zeigt energetische Schwachstellen auf und macht konkrete Verbesserungsvorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz. Holen Sie sich jetzt Ihren Energieausweis und steigern Sie langfristig den Wert Ihrer Immobilie!
Energetische Sanierung: Welche Förderungen gibt es?
Es kommen verschiedene Förderprogramme für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie infrage, die speziell auf die Steigerung der Energieeffizienz ausgerichtet sind. Die Förderungen umfassen sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite, die Ihnen dabei helfen, effektiv Kosten zu sparen und langfristig die Energieeffizienz Ihres Hauses zu steigern – wodurch Sie ebenfalls langfristig Kosten sparen.
Die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die beiden großen Förderinstitutionen, wenn es um Förderungen für energetische Sanierungen geht. Diese Institutionen bieten unterschiedliche Programme an, die sich nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen richten.
KfW Förderung energetische Sanierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der bekanntesten Anlaufstellen, wenn es um die Förderung energetischer Sanierungen geht. Als Förderbank bietet die KfW verschiedene Programme an, die sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen in Frage kommen. Einzelmaßnahme kann beispielsweise die Heizungserneuerung sein, für die es hohe Zuschüsse gibt. Hierfür gilt seit 2024 eine Grundförderung von 30 Prozent. Insgesamt reichen die Förderungen bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent bei maximalen Gesamtkosten von 30.000 Euro.
Besonders interessant ist das KfW-Programm 261 bzw. das KfW-Programm 262: Hierbei handelt es sich um zinsgünstige Kredite, die durch Tilgungszuschüsse ergänzt werden. Das bedeutet, dass ein Teil des Darlehens nicht zurückgezahlt werden muss, was die finanzielle Belastung zusätzlich mindert. Gefördert werden unter anderem die Erneuerung von Heizungsanlagen, Wärmedämmung, Fenstererneuerungen und weitere Maßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen.
BAFA-Förderung für die energetische Sanierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls umfassende Förderungen für energetische Sanierungen an. Hierbei ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hervorzuheben. Diese Förderung umfasst sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen und kann als Zuschuss oder in Kombination mit einem KfW-Darlehen beantragt werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise:
- der Austausch alter Heizungen gegen moderne, effiziente Systeme
- der Einbau von Wärmepumpen
- die Optimierung der Gebäudehülle durch Dämmung
Die BAFA-Förderungen für die energetische Sanierung richten sich insbesondere an Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß signifikant reduzieren und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung – geht das?
Wenn Sie sich als Hauseigentümerin oder -eigentümer fragen, ob es möglich ist, die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich abzusetzen, obwohl bereits eine Förderung in Anspruch genommen wurde, haben wir gute Nachricht: Ja, das ist möglich! Allerdings gibt es hierbei einige Regeln zu beachten:
- Grundsätzlich können nur die Kosten abgesetzt werden, die nicht durch Fördermittel gedeckt sind.
- Das bedeutet, dass der steuerliche Vorteil auf den Eigenanteil der Sanierungskosten beschränkt ist.
- Haben Sie beispielsweise für eine Sanierungsmaßnahme einen Zuschuss erhalten, können Sie nur den verbleibenden Betrag steuerlich geltend machen.
Es empfiehlt sich daher, die Finanzierung und steuerliche Absetzbarkeit im Vorfeld sorgfältig zu planen, um den maximalen finanziellen Vorteil zu erzielen.
Energetische Sanierung fördern lassen mit KSK-Immobilien
KSK-Immobilien steht Ihnen als zuverlässige Partnerin bei der Förderung Ihrer energetischen Sanierung zur Seite. Als größte Immobilienmaklerin im Rheinland unterstützen wir Sie nicht nur bei der Auswahl der passenden Sanierungsmaßnahmen, sondern begleiten Sie auch durch den gesamten Förderprozess.
Von der ersten Beratung über die Beantragung von Zuschüssen und Steuerermäßigungen bis hin zur finalen Umsetzung stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserem Netzwerk zur Seite. Lassen Sie Ihre energetische Sanierung fördern und steigern Sie gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie. Nutzen Sie unsere Expertise, um das Beste aus den verfügbaren Förderprogrammen herauszuholen und Ihre Immobilie fit für die Zukunft zu machen!