Förderungen für die energetische Sanierung

Die energetische Sanierung von Immobilien spielt eine entscheidende Rolle für die Reduzierung des Energieverbrauchs und den Schutz unserer Umwelt. Ob Fenstersanierung, Heizungsaustausch oder Dachbodendämmung – Eigentümerinnen und Eigentümer, die in die Modernisierung und Sanierung ihrer Immobilien investieren, profitieren nicht nur von langfristig niedrigeren Energiekosten, sondern können auch von einer Vielzahl staatlicher Förderprogramme profitieren.
Als führende Immobilienmaklerin im Rheinland bietet Ihnen die KSK-Immobilien einen umfassenden Überblick über die Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung.

Die Inhalte dieser Webseite dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Beratung oder Auskunft im Einzelfall dar.
Förderung für energetische Sanierungen: Ein Überblick
- Steuerliche Förderung: Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten für die energetische Sanierung sind steuerlich absetzbar.
- Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen erhalten Sie durch die Förderprogramme der KfW (z. B. KfW-Programm 261) sowie über BAFA-Zuschüsse im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen.
- Wichtige Voraussetzungen für die energetische Sanierung: Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllen und – je nach Programm – durch Fachunternehmen sowie ggf. mit Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten geplant bzw. bestätigt werden.
- Beratung und Unterstützung: KSK-Immobilien unterstützt Sie mit individueller Beratung bei der Auswahl und Beantragung von passenden Förderungen für die energetische Sanierung, sodass Sie effektiv Kosten sparen können.
Steuerliche Förderung für die energetische Sanierung
Die steuerliche Förderung macht die energetische Sanierung für viele Hausbesitzerinnen und -besitzer attraktiv. Die steuerliche Förderung kommt insbesondere für Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Wohngebäude oder Wohnungen in Betracht, wenn das Objekt mindestens zehn Jahre alt ist, die Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wird und die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Anstelle von direkten Zuschüssen können Immobilienbesitzer:innen bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen – das entspricht einer maximalen Ersparnis von 40.000 Euro pro Wohnobjekt bzw. begünstigtem Objekt.
Diese Regelung bietet eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt. Das bedeutet, dass Sie über diesen Zeitraum hinweg einen erheblichen Teil der energetischen Sanierungskosten von Ihrer Steuer absetzen können. Wichtig ist dabei, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, die technischen Anforderungen erfüllen und durch eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster nachgewiesen werden.
Besonders lohnenswert ist auch die steuerliche Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, bei der bis zu 50 Prozent der Kosten absetzbar sind. Diese Regelungen bieten nicht nur finanzielle Entlastung, sondern fördern gleichzeitig nachhaltiges Bauen und Modernisieren. Nutzen Sie diese Vorteile und steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie durch klug geplante energetische Sanierungen!
Erhalten Sie Klarheit über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie
Ein Energieausweis gibt einen Überblick über die Energieeffizienz sowie – je nach Ausweisart – über Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes. Er unterstützt Sie auch bei der Planung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Der Energieausweis zeigt energetische Schwachstellen auf und macht konkrete Verbesserungsvorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz. Holen Sie sich jetzt Ihren Energieausweis und steigern Sie langfristig den Wert Ihrer Immobilie!

Energetische Sanierung: Welche Förderungen gibt es?
Es kommen verschiedene Förderprogramme für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie infrage, die speziell auf die Steigerung der Energieeffizienz ausgerichtet sind. Die Förderungen umfassen sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite, die Ihnen dabei helfen, effektiv Kosten zu sparen und langfristig die Energieeffizienz Ihres Hauses zu steigern.
Die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die beiden großen Förderinstitutionen, wenn es um Förderungen für energetische Sanierungen geht. Diese Institutionen bieten unterschiedliche Programme an, die sich nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen richten.

KfW-Förderung für die energetische Sanierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der bekanntesten Anlaufstellen, wenn es um die Förderung energetischer Sanierungen geht.
KfW 261 fördert die Sanierung zum Effizienzhaus. Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden über BAFA-Zuschüsse gefördert; der Heizungstausch für private Wohngebäude läuft über KfW 458. Ergänzend kann unter bestimmten Voraussetzungen KfW 358/359 infrage kommen. Gefördert werden unter anderem die Erneuerung von Heizungsanlagen, Wärmedämmung, Fenstererneuerungen und weitere Maßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen.
Insgesamt sind bei der Heizungsförderung Zuschüsse bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich; bei einem Einfamilienhaus bzw. für die erste Wohneinheit werden bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
BAFA-Förderung für die energetische Sanierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls umfassende Förderungen für energetische Sanierungen an. Hierbei ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hervorzuheben.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören beispielsweise:
- Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung
- die Optimierung der Gebäudehülle durch Dämmung
- Fachplanung/Baubegleitung
Die BAFA-Förderungen für die energetische Sanierung richten sich insbesondere an Maßnahmen, die den CO2-Ausstoß signifikant reduzieren und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Energetische Sanierung steuerlich absetzen trotz Förderung – geht das?
Wenn Sie sich als Hauseigentümerin oder -eigentümer fragen, ob es möglich ist, die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich abzusetzen, obwohl bereits eine Förderung in Anspruch genommen wurde, haben wir keine gute Nachricht: Für dieselbe energetische Maßnahme ist die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ausgeschlossen, wenn dafür öffentliche Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen genutzt werden. Steuerlich begünstigt werden können nur andere, nicht öffentlich geförderte Maßnahmen bzw. zulässige Sonderfälle. Lassen Sie sich daher von Expert:innen beraten, bevor Sie Förderung und steuerliche Geltendmachung kombinieren.
Energetische Sanierung fördern lassen mit KSK-Immobilien
KSK-Immobilien steht Ihnen als zuverlässige Partnerin bei der Förderung Ihrer energetischen Sanierung zur Seite. Als größte Immobilienmaklerin im Rheinland unterstützen wir Sie nicht nur bei der Auswahl der passenden Sanierungsmaßnahmen, sondern begleiten Sie auch durch den gesamten Förderprozess.
Von der ersten Beratung über die Beantragung von Zuschüssen und Steuerermäßigungen bis hin zur finalen Umsetzung stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserem Netzwerk zur Seite. Lassen Sie Ihre energetische Sanierung fördern und steigern Sie gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie. Nutzen Sie unsere Expertise, um das Beste aus den verfügbaren Förderprogrammen herauszuholen und Ihre Immobilie fit für die Zukunft zu machen!
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