Grundbuchauszug: Definition, Nutzen und PDF-Vorlage
Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an einem Grundstück oder einer Immobilie – und ist damit eine essenzielle Informationsquelle für Immobilienkäufer:innen, -verkäufer:innen, Notar:innen und Banken. In diesem Beitrag erklären wir, was genau ein Grundbuchauszug ist, was er beinhaltet, wie man ihn beantragt und warum er für Immobilienverkäufe und -käufe unverzichtbar ist.
Grundbuchauszug im Überblick
- Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen eines Grundstücks.
- Er besteht aus Bestandsverzeichnis sowie den Abteilungen I (Eigentum), II (Lasten) und III (Grundpfandrechte).
- Für Kauf, Verkauf oder Finanzierung einer Immobilie ist der Auszug unverzichtbar.
Was ist ein Grundbuch?
Bevor wir auf den Grundbuchauszug eingehen, lohnt sich ein Blick auf das Grundbuch selbst. Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das von den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten geführt wird. In ihm sind alle Grundstücke innerhalb eines Amtsgerichtsbezirks verzeichnet – inklusive der jeweiligen Eigentümer:innen, bestehender Rechte Dritter (z. B. Wegerechte oder Nießbrauch) sowie Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken.
Ziel des Grundbuchs ist es, Rechtssicherheit zu schaffen: Wer ein Grundstück kauft, kann sich anhand des Grundbuchs über die Rechtslage informieren und absichern, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin auch tatsächlich verfügungsberechtigt ist.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist eine schriftliche Abschrift oder Kopie der Eintragungen eines Grundstücks im Grundbuch. Er wird beim zuständigen Grundbuchamt beantragt und enthält sämtliche aktuell relevanten Informationen zu einer bestimmten Immobilie oder einem Grundstück.
Im Gegensatz zum Grundbuch selbst – das nur von befugten Stellen eingesehen werden darf – kann ein berechtigter Interessent bzw. eine berechtige Interessentin, z. B. ein:e Käufer:in oder eine finanzierende Bank, einen Grundbuchauszug beantragen.
Der Grundbuchauszug dient als Nachweis und Informationsquelle – etwa bei:
- Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
- Finanzierungs- und Beleihungsgesprächen mit Banken
- Erbschaftsangelegenheiten, wie Erbe einer Immobilie
- Auseinandersetzungen über Rechte oder Belastungen
Was beinhaltet ein Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug besteht aus drei Hauptabteilungen und einem sogenannten Bestandsverzeichnis:
1. Bestandsverzeichnis
Hier werden das Grundstück selbst sowie Angaben zur Lage, Größe, Nutzungsart (z. B. Wohn- oder Gewerbefläche)und zur Flurstücksnummer aufgeführt. Auch etwaige Grundstücksverbindungen oder -trennungen sind vermerkt.
2. Abteilung I – Eigentümer
Diese Abteilung enthält den oder die eingetragenen Eigentümer:in, inklusive Art des Erwerbs (z. B. durch Kauf, Erbschaft oder Zwangsversteigerung der Immobilie) und das Datum der Eintragung.
3. Abteilung II – Lasten und Beschränkungen
In dieser Rubrik finden sich Eintragungen zu Rechten Dritter, etwa:
- Wegerechte (Grunddienstbarkeiten)
- Wohnrechte
- Nießbrauch
- Erbbaurechte/ Erbpacht
- Auflassungsvormerkungen (zur Sicherung eines künftigen Eigentumswechsels)
4. Abteilung III – Grundpfandrechte
Hier sind finanzielle Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden vermerkt. Diese Informationen sind für Banken besonders wichtig bei der Immobilienfinanzierung.
Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Da es sich beim Grundbuch um ein sensibles amtliches Register handelt, darf nicht jede Person einfach einen Grundbuchauszug beantragen.
Ein berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden – etwa als:
- Eigentümer:in der Immobilie
- Kaufinteressent:in mit Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin
- Mieter:in
- Gläubiger:in mit Zwangsvollstreckungsinteresse
- Notar:in oder Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin im Auftrag einer Partei, mithilfe einer Vollmacht für die Beantragung eines Grundbuchauszugs
Wie beantragt man einen Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt – entweder schriftlich, per E-Mail oder in vielen Fällen auch online. Für den Antrag benötigen Sie in der Regel:
- die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flurstück, Adresse),
- einen Nachweis des berechtigten Interesses, etwa als Eigentümer:in oder Kaufinteressent:in mit Zustimmung.
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Beglaubigter vs. unbeglaubigter Grundbuchauszug
Ein unbeglaubigter Auszug dient meist nur der Information, etwa für einen ersten Überblick. Ein beglaubigter Grundbuchauszug hingegen wird für offizielle Zwecke benötigt – etwa bei einem Immobilienverkauf oder einer Beleihung durch Banken. Er besitzt Beweiskraft vor Gericht und Behörden.
Warum ist ein Grundbuchauszug so wichtig für Immobiliengeschäfte?
Ein Grundbuchauszug schafft Transparenz und schützt alle Beteiligten vor rechtlichen Überraschungen. Besonders beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist er ein zentraler Bestandteil. Käufer:innen erfahren, ob das Objekt wirklich dem bzw. der Verkäufer:in gehört, ob es lastenfrei ist oder ob Einschränkungen bestehen.
Auch für Makler:innen ist der Grundbuchauszug ein unverzichtbares Arbeitsdokument:
- Er hilft bei der Exposé-Erstellung für Immobilien,
- dient als Basis für Immobilienwertermittlungen und
- sichert die Seriosität gegenüber Interessent:innen ab.
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