Grundbuch

Das Grundbuch ist ein vom zuständigen Amt geführtes öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks mit spezifischen Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse. Im Grundbuch sind alle Grundstücke – bebaut oder unbebaut – sowie deren Eigentümer:innen verzeichnet.

Für den Verkauf oder Kauf von Immobilien sowie manche juristische Belange – beispielsweise den Immobilienverkauf im Scheidungsfall – wird ein Grundbuchauszug benötigt. Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen, die im Grundbuch zum betroffenen Grundstück eingetragen wurden. Der Auszug beinhaltet unter anderem Informationen zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen sowie Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder weitere Grundpfandrechte.

Weitere Informationen, die im Grundbuch erfasst sind, beinhalten Angaben zur Grundstückslage bzw. zur Flurnummer. Der sogenannte Grundbuchzwang besagt, dass jedes Grundstück im Grundbuch eingetragen sein muss.

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