Flurstück

Ein sogenanntes Flurstück ist ein Bestandteil von Flurkarten, welche auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt werden. Alle in Deutschland befindlichen Liegenschaften werden vom Katasteramt registriert, abgegrenzt und maßstäblich in Flurkarten dargestellt. Ein Flurstück ist also die nächstkleinere Einheit, denn Grundstücke beziehungsweise Liegenschaften können aus mehreren Flurstücken bestehen. Es ist beispielsweise möglich, das eigene Grundstück erweitern, indem man ein Flurstück dazukauft. So müssen Sie Ihr Grundstück nicht zwangsläufig verkaufen, falls Ihnen dieses zu klein geworden sein sollte. Allerdings können sich zwei Grundstücke nicht dasselbe Flurstück teilen.

Jedes Flurstück hat eine eigene, einzigartige Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster. Die Nummern dienen entsprechend zur Identifikation der abgegrenzten Flurstücke.

Sie können eine Flurkarte einfach und unverbindlich bei Ihrem zuständigen Katasteramt anfordern. In der Regel müssen Sie ausschließlich angeben, wie groß der Auszug sein soll. Berechtigtes Interesse müssen Sie nicht nachweisen.