Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen in beheizten und klimatisierten Gebäuden erfüllt werden müssen. Es enthält Vorgaben zum Wärmedämmstandard und dem Hitzeschutz von Gebäuden. Auch Heizungs- und Klimatechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien spielen eine tragende Rolle.

Das Gesetz ist im November 2020 in Kraft getreten und wurde im Januar 2023 aktualisiert. Es handelt sich beim GEG um eine Zusammenführung aus dem früheren EnEV, dem EnEG und dem EEWärmeG. Im Vergleich zur ehemaligen EnEV, der Energieeinsparverordnung, fallen die Anforderungen an Neubauten mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz etwas geringer aus. Für Bestandsgebäude bestehen jedoch einige Austausch- und Nachrüstpflichten. So sieht das GEG unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise den Austausch der Heizung spätestens im Jahr 2023 vor. Vor diesem Hintergrund trägt das GEG zur Minimierung des Energieverbrauches bei und gilt somit als wichtiges Instrument zum Klimaschutz.

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