08.01.2025

PV-Anlage: Wie viel Eigenverbrauch ist sinnvoll?

Haus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach

Wer nachhaltiger wohnen möchte, wird sich als Immobilienbesitzer:in früher oder später auch mit dem Thema Photovoltaikanlage, kurz PV-Anlage, beschäftigen. Die Frage, die dabei aufkommt, ist, bei wieviel Eigenverbrauch lohnt sich eine PV-Anlage? Auch Vermieter:innen sollten sich mit dieser Thematik beschäftigen, denn auch in Form von Mieterstrom kann Photovoltaik sinnvoll eingesetzt werden.

Eigenverbrauch bei PV-Anlagen im Überblick

Was ist eine Photovoltaikanlage?

Eine Photovoltaikanlage ist eine technische Vorrichtung, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelt. Das geschieht durch sogenannte Solarzellen, die in Modulen auf Dächern oder Freiflächen installiert werden. Sobald das Sonnenlicht auf die Solarzellen trifft, erzeugen sie Gleichstrom, der anschließend durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird, den man in Haushalten und Unternehmen nutzen kann.

Photovoltaikanlagen gehören heutzutage zum Standard bei Neubauten, vor allem wenn diese mit dem Grundgedanken des nachhaltigen Bauens geplant werden. Der Solarstrom trägt nicht zuletzt zu einem verbesserten Energieausweis bei, welcher mittlerweile laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) für alle Verkäufe von Immobilien oder auch bei der Immobilienvermietung Pflicht geworden ist. Auch der Immobilienwert steigt mit der gesteigerten Nachhaltigkeit des Gebäudes.

Eine Photovoltaik-Anlage sammelt eine Menge Strom über den Tag verteilt.

Vorteile von PV-Anlagen in Eigenverbrauch

Für Immobilienbesitzer:innen bietet eine PV-Anlage zahlreiche Vorteile, insbesondere wenn es um den Eigenverbrauch geht. Hier sind einige Gründe, warum der Eigenverbrauch von Solarstrom sinnvoll ist:

  1. Kosteneinsparungen: Durch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms können Immobilienbesitzer:innen ihre Stromkosten erheblich senken. Anstatt teuren Strom vom Netzbetreiber zu beziehen, nutzen sie den kostengünstigen Solarstrom direkt vom eigenen Dach.
  2. Unabhängigkeit: Eine eigene Photovoltaikanlage reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen und Energieversorgern. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise bietet dies ein großes Maß an Sicherheit.
  3. Umweltfreundlichkeit: Durch die Nutzung von Sonnenenergie tragen Immobilienbesitzer:innen aktiv zum Klimaschutz bei, indem sie ihre CO₂-Emissionen reduzieren. Solarstrom ist eine saubere, erneuerbare Energiequelle.
  4. Wertsteigerung der Immobilie: Eine PV-Anlage kann den Wert einer Immobilie erhöhen. Für potenzielle Käufer:innen kann die Aussicht auf niedrige Stromkosten und eine umweltfreundliche Energiequelle ein attraktives Verkaufsargument sein.
  5. Förderungen und Steuervorteile: In vielen Ländern gibt es Förderprogramme und steuerliche Anreize für die Installation von Photovoltaikanlagen. Diese Unterstützung kann die Investitionskosten deutlich senken.
  6. Langfristige Investition: Photovoltaikanlagen haben eine lange Lebensdauer und erfordern nur wenig Wartung. Die anfängliche Investition zahlt sich oft schon nach einigen Jahren aus und danach profitieren Immobilienbesitzer:innen viele Jahre von nahezu kostenlosem Strom.

Theoretisch könnte eine Solaranlage über 90 Prozent Eigenverbrauch ermöglichen, doch in der Praxis ist das selten sinnvoll. Selbst mit einem Batteriespeicher erreicht man meist nur bis zu 70 Prozent Eigenverbrauch. Ein höherer Eigenverbrauch ist oft nur mit kleineren Anlagen unter 4 Kilowatt-Peak möglich, da weniger erzeugter Solarstrom leichter selbst genutzt werden kann.

Für den Klimaschutz ist es jedoch besser, das gesamte Dach für Photovoltaik-Module zu nutzen und überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen, damit auch andere von klimafreundlichem Solarstrom profitieren. Mieter:innen können mit einer Balkon-Solaranlage einen Teil ihres Strombedarfs decken.

PV-Anlage in Eigenverbrauch vs. Einspeisevergütung

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu haben, ist in allen Fällen förderlich. Dabei bestehen jedoch verschiedene Möglichkeiten:

Eigenverbrauch bedeutet, dass der erzeugte Strom direkt im eigenen Haushalt oder Unternehmen verbraucht wird. Diese Strategie ist besonders attraktiv, wenn der Strombedarf tagsüber hoch ist, da man so weniger Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen muss. Eigenverbrauch wird oft gewählt, wenn die Strompreise hoch und die Einspeisevergütungen niedrig sind, da man dadurch langfristig die größte finanzielle Entlastung erreicht. In Kombination mit einem Batteriespeicher kann der Eigenverbrauchsanteil zusätzlich gesteigert werden, indem auch in den Abendstunden Solarstrom genutzt wird.

Einspeisevergütung hingegen bedeutet, dass der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und die Anlagenbetreiber:innen dafür eine festgelegte Vergütung erhalten. Diese Variante war besonders in der Vergangenheit lukrativ, als die Einspeisevergütung hoch war und eine schnelle Refinanzierung der Anlage ermöglichte. Sie eignet sich besonders für Immobilienbesitzer:innen, die tagsüber wenig Strom verbrauchen oder deren Photovoltaikanlage mehr Strom erzeugt, als sie selbst benötigen. Auch wenn die Einspeisevergütung in den letzten Jahren gesunken ist, kann diese Option immer noch interessant sein, wenn man eine stabile Einnahmequelle bevorzugt und sich nicht aktiv um den Eigenverbrauch kümmern möchte.

Insgesamt hängt die Wahl zwischen Eigenverbrauch und Einspeisevergütung von mehreren Faktoren ab:

Beispielrechnung Eigenverbrauch vs. Einspeisevergütung

Um Energiequellen auf finanzieller Ebene zu vergleichen, werden die sogenannten Stromgestehungskosten berechnet. Stromgestehungskosten (LCOE) sind eine Kennzahl, die die Kosten für Bau und Betrieb einer Anlage auf die gesamte erzeugte Strommenge über deren Lebensdauer umlegt.

Diese Berechnung zeigt, dass ein hoher Eigenverbrauch des Stroms der eigenen PV-Anlage mittlerweile sehr lohnenswert ist.

Eigenverbrauch vs. Einspeisevergütung im Überblick

KriteriumEigenverbrauchEinspeisevergütung
Nutzung des erzeugten StromsStrom wird direkt für den eigenen Bedarf genutzt.Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.
EinsparungspotenzialHohe Einsparungen bei den Stromkosten durch weniger Netzstrombezug.Einnahmen durch den Verkauf des erzeugten Stroms an den Netzbetreiber.
Abhängigkeit von StrompreisenGeringere Abhängigkeit von steigenden Strompreisen.Einnahmen können von staatlich festgelegten Einspeisevergütungssätzen abhängen.
Finanzieller VorteilEinsparungen durch den Ersatz von teurem Netzstrom (oft höher als die Einspeisevergütung).Konstante Einnahmen, jedoch oft geringer als die Einsparungen beim Eigenverbrauch.
UmweltvorteilReduzierung des CO₂-Fußabdrucks durch Nutzung eigener erneuerbarer Energie.Beitrag zur Energiewende durch Einspeisung erneuerbarer Energie ins Netz.
AnforderungenHoher Eigenverbrauchsanteil erforderlich, eventuell zusätzliche Speicherlösungen nötig.Keine zusätzlichen Anforderungen, aber abhängig von den Einspeisebedingungen.
Technischer AufwandPotenziell höherer technischer Aufwand bei Integration mit Speicherlösungen.Weniger technischer Aufwand, da Strom einfach ins Netz eingespeist wird.
Langfristige PlanungEinsparungen steigen mit zunehmenden Strompreisen, langfristig attraktiv.Einnahmen sind abhängig von der Einspeisevergütung, die in der Regel sinkt.
WirtschaftlichkeitBesonders wirtschaftlich bei hohem Eigenverbrauch und steigenden Strompreisen.Wirtschaftlichkeit hängt stark von den aktuellen Einspeisevergütungssätzen ab.
Wert der ImmobilieKann den Wert der Immobilie erhöhen, durch geringere Nebenkosten und Energieunabhängigkeit.Möglicherweise geringerer Einfluss auf den Immobilienwert, aber konstante Einnahmenquelle.

Ist Strom aus dem Eigenverbrauch steuerpflichtig?

Wer Strom über eine PV-Anlage erzeugt und über das Stromnetz verkauft, handelt grundsätzliche als Unternehmer:in. Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom aus einer Photovoltaikanlage kann deshalb unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. Es gibt zwei Hauptaspekte, die hierbei zu beachten sind:

In diesen Fällen müssen Betreiber:innen keine Einkommenssteuer zahlen, selbst wenn Gewinne aus dem Stromverkauf entstehen. 

Wenn die Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit betrachtet wird, unterliegt der Eigenverbrauch theoretisch der Umsatzsteuer. Solange jedoch die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) angewandt wird, fallen keine Umsatzsteuern an. Diese Regelung besagt, dass Umsätze unter 22.000 Euro im vergangenen Kalenderjahr bzw. unter 50.000 Euro im laufenden Jahr von der Umsatzsteuer befreit sind. Lediglich Betreiber:innen, die auf diese Kleinunternehmerregelung verzichten, müssen Umsatzsteuer abführen.

Die genaue steuerliche Behandlung kann je nach individueller Situation unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und möglichen Steuerverpflichtungen zu klären.

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