PV-Anlage: Wie viel Eigenverbrauch ist sinnvoll?

Wer nachhaltiger wohnen möchte, wird sich als Immobilienbesitzer:in früher oder später auch mit dem Thema Photovoltaikanlage, kurz PV-Anlage, beschäftigen. Die Frage, die dabei aufkommt, ist, bei wieviel Eigenverbrauch lohnt sich eine PV-Anlage? Auch Vermieter:innen sollten sich mit dieser Thematik beschäftigen, denn auch in Form von Mieterstrom kann Photovoltaik sinnvoll eingesetzt werden.
Eigenverbrauch bei PV-Anlagen im Überblick
- Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht in Strom um, der entweder für den Eigenverbrauch genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
- Eigenverbrauch ist besonders lohnenswert, wenn die Strompreise hoch und die Einspeisevergütungen niedrig sind, da dies langfristig höhere finanzielle Einsparungen ermöglicht.
- Die Einspeisevergütung bietet konstante, aber meist geringere Einnahmen als der Eigenverbrauch und eignet sich für Immobilienbesitzer:innen, die mehr Strom erzeugen, als sie selbst verbrauchen.
- Steuerliche Aspekte: Der Eigenverbrauch von Strom kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein, insbesondere wenn die Anlage unter die Kleinunternehmerregelung fällt und bestimmte Leistungsgrenzen eingehalten werden.
Was ist eine Photovoltaikanlage?
Eine Photovoltaikanlage ist eine technische Vorrichtung, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelt. Das geschieht durch sogenannte Solarzellen, die in Modulen auf Dächern oder Freiflächen installiert werden. Sobald das Sonnenlicht auf die Solarzellen trifft, erzeugen sie Gleichstrom, der anschließend durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird, den man in Haushalten und Unternehmen nutzen kann.
Photovoltaikanlagen gehören heutzutage zum Standard bei Neubauten, vor allem wenn diese mit dem Grundgedanken des nachhaltigen Bauens geplant werden. Der Solarstrom trägt nicht zuletzt zu einem verbesserten Energieausweis bei, welcher mittlerweile laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) für alle Verkäufe von Immobilien oder auch bei der Immobilienvermietung Pflicht geworden ist. Auch der Immobilienwert steigt mit der gesteigerten Nachhaltigkeit des Gebäudes.

Vorteile von PV-Anlagen in Eigenverbrauch
Für Immobilienbesitzer:innen bietet eine PV-Anlage zahlreiche Vorteile, insbesondere wenn es um den Eigenverbrauch geht. Hier sind einige Gründe, warum der Eigenverbrauch von Solarstrom sinnvoll ist:
- Kosteneinsparungen: Durch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms können Immobilienbesitzer:innen ihre Stromkosten erheblich senken. Anstatt teuren Strom vom Netzbetreiber zu beziehen, nutzen sie den kostengünstigen Solarstrom direkt vom eigenen Dach.
- Unabhängigkeit: Eine eigene Photovoltaikanlage reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen und Energieversorgern. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise bietet dies ein großes Maß an Sicherheit.
- Umweltfreundlichkeit: Durch die Nutzung von Sonnenenergie tragen Immobilienbesitzer:innen aktiv zum Klimaschutz bei, indem sie ihre CO₂-Emissionen reduzieren. Solarstrom ist eine saubere, erneuerbare Energiequelle.
- Wertsteigerung der Immobilie: Eine PV-Anlage kann den Wert einer Immobilie erhöhen. Für potenzielle Käufer:innen kann die Aussicht auf niedrige Stromkosten und eine umweltfreundliche Energiequelle ein attraktives Verkaufsargument sein.
- Förderungen und Steuervorteile: In vielen Ländern gibt es Förderprogramme und steuerliche Anreize für die Installation von Photovoltaikanlagen. Diese Unterstützung kann die Investitionskosten deutlich senken.
- Langfristige Investition: Photovoltaikanlagen haben eine lange Lebensdauer und erfordern nur wenig Wartung. Die anfängliche Investition zahlt sich oft schon nach einigen Jahren aus und danach profitieren Immobilienbesitzer:innen viele Jahre von nahezu kostenlosem Strom.
Theoretisch könnte eine Solaranlage über 90 Prozent Eigenverbrauch ermöglichen, doch in der Praxis ist das selten sinnvoll. Selbst mit einem Batteriespeicher erreicht man meist nur bis zu 70 Prozent Eigenverbrauch. Ein höherer Eigenverbrauch ist oft nur mit kleineren Anlagen unter 4 Kilowatt-Peak möglich, da weniger erzeugter Solarstrom leichter selbst genutzt werden kann.
Für den Klimaschutz ist es jedoch besser, das gesamte Dach für Photovoltaik-Module zu nutzen und überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen, damit auch andere von klimafreundlichem Solarstrom profitieren. Mieter:innen können mit einer Balkon-Solaranlage einen Teil ihres Strombedarfs decken.
PV-Anlage in Eigenverbrauch vs. Einspeisevergütung
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu haben, ist in allen Fällen förderlich. Dabei bestehen jedoch verschiedene Möglichkeiten:
- Zum einen kann man den Strom selbst verwenden.
- Oder aber man entscheidet sich, diesen in das öffentliche Netz einzuspeisen.
- Dafür erhält man dann eine Einspeisevergütung. Das empfiehlt sich beispielsweise schon, wenn man mehr Strom erzeugt, als man verbraucht.
- Eine Alternative wäre es, eine Speicherlösung zu verbauen, um diesen Strom für den Abend oder für den Winter zu sparen, also Zeiträume, in denen man mit weniger Sonnenstunden bzw. -tagen rechnen kann.
Eigenverbrauch bedeutet, dass der erzeugte Strom direkt im eigenen Haushalt oder Unternehmen verbraucht wird. Diese Strategie ist besonders attraktiv, wenn der Strombedarf tagsüber hoch ist, da man so weniger Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen muss. Eigenverbrauch wird oft gewählt, wenn die Strompreise hoch und die Einspeisevergütungen niedrig sind, da man dadurch langfristig die größte finanzielle Entlastung erreicht. In Kombination mit einem Batteriespeicher kann der Eigenverbrauchsanteil zusätzlich gesteigert werden, indem auch in den Abendstunden Solarstrom genutzt wird.
Einspeisevergütung hingegen bedeutet, dass der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird und die Anlagenbetreiber:innen dafür eine festgelegte Vergütung erhalten. Diese Variante war besonders in der Vergangenheit lukrativ, als die Einspeisevergütung hoch war und eine schnelle Refinanzierung der Anlage ermöglichte. Sie eignet sich besonders für Immobilienbesitzer:innen, die tagsüber wenig Strom verbrauchen oder deren Photovoltaikanlage mehr Strom erzeugt, als sie selbst benötigen. Auch wenn die Einspeisevergütung in den letzten Jahren gesunken ist, kann diese Option immer noch interessant sein, wenn man eine stabile Einnahmequelle bevorzugt und sich nicht aktiv um den Eigenverbrauch kümmern möchte.
Insgesamt hängt die Wahl zwischen Eigenverbrauch und Einspeisevergütung von mehreren Faktoren ab:
- den aktuellen Strompreisen
- der Höhe der Einspeisevergütung
- dem persönlichen Stromverbrauchsverhalten
- und den langfristigen finanziellen und ökologischen Zielen der Immobilienbesitzer:innen.
Beispielrechnung Eigenverbrauch vs. Einspeisevergütung
Um Energiequellen auf finanzieller Ebene zu vergleichen, werden die sogenannten Stromgestehungskosten berechnet. Stromgestehungskosten (LCOE) sind eine Kennzahl, die die Kosten für Bau und Betrieb einer Anlage auf die gesamte erzeugte Strommenge über deren Lebensdauer umlegt.
- Strompreise: Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche Strompreis 35 Cent pro kWh.
- Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung ist im Laufe der Jahre kontinuierlich gesunken und liegt aktuell bei maximal 8,03 Cent pro kWh für Überschusseinspeisung und bis zu 12,73 Cent pro kWh für Volleinspeisung (bei Inbetriebnahme ab dem 1. August 2024)
- Stromgestehungskosten: Laut Fraunhofer ISE belaufen sich die Stromgestehungskosten für kleine Photovoltaikanlagen je nach Standort auf einen Bereich von 6,3 bis 14,4 Cent pro kWh.
Diese Berechnung zeigt, dass ein hoher Eigenverbrauch des Stroms der eigenen PV-Anlage mittlerweile sehr lohnenswert ist.
Eigenverbrauch vs. Einspeisevergütung im Überblick
Kriterium | Eigenverbrauch | Einspeisevergütung |
---|---|---|
Nutzung des erzeugten Stroms | Strom wird direkt für den eigenen Bedarf genutzt. | Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. |
Einsparungspotenzial | Hohe Einsparungen bei den Stromkosten durch weniger Netzstrombezug. | Einnahmen durch den Verkauf des erzeugten Stroms an den Netzbetreiber. |
Abhängigkeit von Strompreisen | Geringere Abhängigkeit von steigenden Strompreisen. | Einnahmen können von staatlich festgelegten Einspeisevergütungssätzen abhängen. |
Finanzieller Vorteil | Einsparungen durch den Ersatz von teurem Netzstrom (oft höher als die Einspeisevergütung). | Konstante Einnahmen, jedoch oft geringer als die Einsparungen beim Eigenverbrauch. |
Umweltvorteil | Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks durch Nutzung eigener erneuerbarer Energie. | Beitrag zur Energiewende durch Einspeisung erneuerbarer Energie ins Netz. |
Anforderungen | Hoher Eigenverbrauchsanteil erforderlich, eventuell zusätzliche Speicherlösungen nötig. | Keine zusätzlichen Anforderungen, aber abhängig von den Einspeisebedingungen. |
Technischer Aufwand | Potenziell höherer technischer Aufwand bei Integration mit Speicherlösungen. | Weniger technischer Aufwand, da Strom einfach ins Netz eingespeist wird. |
Langfristige Planung | Einsparungen steigen mit zunehmenden Strompreisen, langfristig attraktiv. | Einnahmen sind abhängig von der Einspeisevergütung, die in der Regel sinkt. |
Wirtschaftlichkeit | Besonders wirtschaftlich bei hohem Eigenverbrauch und steigenden Strompreisen. | Wirtschaftlichkeit hängt stark von den aktuellen Einspeisevergütungssätzen ab. |
Wert der Immobilie | Kann den Wert der Immobilie erhöhen, durch geringere Nebenkosten und Energieunabhängigkeit. | Möglicherweise geringerer Einfluss auf den Immobilienwert, aber konstante Einnahmenquelle. |
Ist Strom aus dem Eigenverbrauch steuerpflichtig?
Wer Strom über eine PV-Anlage erzeugt und über das Stromnetz verkauft, handelt grundsätzliche als Unternehmer:in. Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom aus einer Photovoltaikanlage kann deshalb unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. Es gibt zwei Hauptaspekte, die hierbei zu beachten sind:
- Die PV-Anlage muss sich auf dem Dach, ins Dach integriert oder an der Fassade befinden.
- Die Anlage darf zudem maximal eine Leistung von 30kWp bzw. 15 kWp je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern erbringen.
In diesen Fällen müssen Betreiber:innen keine Einkommenssteuer zahlen, selbst wenn Gewinne aus dem Stromverkauf entstehen.
Wenn die Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit betrachtet wird, unterliegt der Eigenverbrauch theoretisch der Umsatzsteuer. Solange jedoch die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) angewandt wird, fallen keine Umsatzsteuern an. Diese Regelung besagt, dass Umsätze unter 22.000 Euro im vergangenen Kalenderjahr bzw. unter 50.000 Euro im laufenden Jahr von der Umsatzsteuer befreit sind. Lediglich Betreiber:innen, die auf diese Kleinunternehmerregelung verzichten, müssen Umsatzsteuer abführen.
Die genaue steuerliche Behandlung kann je nach individueller Situation unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, sich steuerlich beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und möglichen Steuerverpflichtungen zu klären.
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