Grundsteuererklärung 2022: Das müssen Sie wissen

22.11.2024

Grundsteuererklärung – Das Wichtigste in Kürze

Viele Immobilienbesitzerinnen und -besitzer bekommen in den nächsten Tagen Post vom Finanzamt. Denn ab dem 1. Juli können sie ihre Grundsteuererklärung abgeben. Auf Basis dieser bewertet das Finanzamt den Grundbesitz neu. Der neue Grundsteuerbescheid gilt dann ab dem 1. Januar 2025.

Doch was genau ist bei der Grundsteuererklärung zu tun und wer muss überhaupt eine Grundsteuererklärung abgeben? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier.

Grundsteuer – Was ist das?

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Wie hoch sie ausfällt, hängt von dem Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude ab. So müssen Eigenheimbesitzer:innen oft mehrere hundert Euro im Jahr bezahlen, während für den Besitz von einem Mehrfamilienhaus nicht selten ein Betrag im vierstelligen Bereich fällig wird.

Für die Grundsteuer müssen grundsätzlich Eigentümer:innen aufkommen. Bei vermieteten Immobilien besteht jedoch die Möglichkeit, die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter:innen umzulegen.

Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen direkt den Städten und Gemeinden zu. Das sind jedes Jahr rund 14 Milliarden Euro. Diese dienen dazu, kommunale bzw. städtische Einrichtungen wie Schulen und Kitas zu finanzieren. Außerdem wird die Grundsteuer für Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie die Sanierung von Straßen genutzt.

Warum ist eine Grundsteuererklärung erforderlich?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Hintergrund ist, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt würden und dieses Vorgehen gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Aus diesem Grund gibt es eine Grundsteuerreform, im Zuge derer die Grundsteuer neu berechnet werden muss.

Dazu haben Bundesländer und Kommunen bis Ende 2024 Zeit. In diesem Zeitraum ist die Erhebung der Grundsteuer in ihrer bisherigen Form noch zulässig. Ab 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. In der Folge müssen manche Grundbesitzeigentümer:innen mehr Grundsteuer zahlen und andere dafür etwas weniger.

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundeigentum dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Darunter fallen alle bebauten und unbebauten Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gewerbeimmobilien sind von der Grundsteuerreform genauso betroffen wie privat genutzte Häuser und Wohnungen. Wenn Sie mehrere Immobilien besitzen, müssen Sie für jede Immobilie eine eigene Grundsteuererklärung abgeben.

Auch wenn Ihr Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, müssen Sie als erbbauberechtigte Person eine Grundsteuererklärung erstellen. Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Grundstücks ist dazu verpflichtet, Ihnen bei der Erstellung zu helfen, wenn Sie nicht dazu in der Lage sein sollten, alle erforderlichen Informationen ohne dessen bzw. deren Zutun zusammenzutragen.

Anders verhält es sich, wenn Ihr Haus sich auf einem fremden Grundstück befindet. In einem solchen Fall sind die Eigentümer:innen des Grundstücks für die Abgabe der Grundsteuererklärung verantwortlich. Diese sind es dann auch, die den Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert erhalten. Sie als Immobilienbesitzer:in sind in dem Fall dazu verpflichtet, bei der Erstellung der Grundsteuererklärung mitzuwirken, falls diese nicht ohne Ihre Hilfe zu bewerkstelligen ist.

Was wird für die Grundsteuererklärung benötigt?

Welche Daten Sie konkret in der Grundsteuererklärung angeben müssen, ist abhängig von dem Bundesland, in dem Sie wohnen bzw. in dem sich Ihre Immobilie befindet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich der Grundsteuerregelung des Bundes angeschlossen. Demnach müssen Sie folgende Daten an das Finanzamt übermitteln, wenn Sie in NRW wohnen:

Bei der Ermittlung der einzelnen Parameter hilft Ihnen das System BORIS NRW, das aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt in NRW bietet.

Wie macht man eine Grundsteuerklärung?

Als Eigentümerin bzw. Eigentümer von Grundeigentum erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben des zuständigen Finanzamts, das Sie über die Notwendigkeit der Abgabe einer Grundsteuererklärung informiert und mit Daten zur Erstellung der Feststellungserklärung unterstützt.

Die Abgabe der Grundsteuererklärung erfolgt verpflichtend elektronisch über das ELSTER-Portal. Diese ist dort ab dem 1. Juli 2022 möglich. Sie haben dann bis zum 31. Januar 2023 Zeit, Ihre Feststellungserklärung digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Für die Abgabe der Feststellungserklärung benötigen Sie ein ELSTER-Benutzerkonto. Wenn Sie ELSTER bereits nutzen, zum Beispiel für Ihre Einkommensteuererklärung, können Sie dieses auch problemlos für Ihre Grundsteuererklärung verwenden. Haben Sie noch kein ELSTER-Benutzerkonto, können Sie dieses kostenfrei unter www.elster.de beantragen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Alternativ gibt es auch Software-Anbieter, die die Erstellung der Grundsteuererklärung ermöglichen. Diese gestalten den Ablauf besonders intuitiv und einfach und verfügen über eine ELSTER-Schnittstelle, so dass Sie in der Regel nichts weiter tun müssen, als den Anweisungen der Anwendung Schritt für Schritt zu folgen.

Für einfach gelagerte Sachverhalte (darunter fallen unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) steht Ihnen darüber hinaus auf der Seite Grundsteuererklärung für Privateigentum eine vereinfachte Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung zur Verfügung.

Durch die elektronische Übermittlung soll der mit der Grundsteuerreform verbundene administrative Aufwand möglichst gering gehalten werden. Deshalb ist eine Abgabe der Grundsteuererklärung in Papierform  nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Dafür müssen Sie einen Härtefallantrag stellen. Nur wenn dieser genehmigt wird, kann für die Abgabe der Steuererklärung ein Papierformular ausgefüllt werden.

Wo bekomme ich Hilfe?

Sollten Sie mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung überfordert sein, können dies auch nahe Angehörige, zum Beispiel Kinder, Geschwister oder Lebenspartner:innen für Sie übernehmen. Dazu dürfen diese sogar die eigene ELSTER-Registrierung nutzen.

Natürlich haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre:n Steuerberater:in mit der Erstellung der Grundsteuererklärung zu beauftragen. Gerade wenn Sie im Besitz mehrerer Immobilien sind, erspart Ihnen das eine Menge Zeit und Arbeit.

Umfassende Informationen zum Thema erhalten Sie darüber hinaus unter www.grundsteuerreform.de  und www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de sowie auf der Seite der Finanzverwaltung NRW.

Weitere Ratgeber für Immobilieneigentümer:innen.