Erbbaurecht

Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das Recht, auf fremdem Boden ein Bauwerk zu errichten. Es wird wie ein Grundstück behandelt und bietet die Möglichkeit, Eigentum an einem Grundstück und Eigentum darauf stehender Gebäude zu trennen. Erbbaurechts-Verträge werden in der Regel auf 60 bis 99 Jahre abgeschlossen.

Die Nutzung des Grundstücks zur Bebauung wird im Grundbuch eingetragen. Dadurch wird der Erbbaurechts-Nehmer bzw. die Erbbaurechts-Nehmerin zum Eigentümer oder Eigentümerin des auf dem jeweiligen Grundstück errichteten Gebäudes. Während der Nutzungsdauer fällt stets ein Erbbauzins an. Dieser ist über die gesamte Nutzungsdauer zu entrichten.

Als grundstücksgleichendes Recht kann das Erbbaurecht jederzeit weiterverkauft, vererbt oder verschenkt werden. Die rechtlichen Grundlagen sind im Erbbaurechtsgesetz niedergeschrieben.

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