Haus verkaufen als Erbengemeinschaft.

Sie möchten als Erbengemeinschaft Ihr Haus verkaufen?

Berechnen Sie schnell und unkompliziert den Wert Ihres Hauses. KSK-Immobilien steht Ihnen beim Hausverkauf als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie bei allen Phasen des Immobilienverkaufs.

17.01.2024

Wenn Sie in der Familie ein Haus gemeinsam erben, ist der Hausverkauf als Erbengemeinschaft mit einigen Herausforderungen verbunden. Im Gegensatz zu Alleinerben, die über den Immobilienverkauf frei entscheiden können, ist die Situation bei Miterb:innen deutlich komplizierter. Was passiert, wenn ein:e Miterb:in der Erbengemeinschaft sich quer stellt und nicht in den Hausverkauf einwilligt? Wie ist die Rechtslage und welche Steuern fallen bei einem Hausverkauf als Erbengemeinschaft an?

Wir beantworten Ihnen in unserem Immobilienratgeber die wichtigsten Fragen rund um den Hausverkauf als Erbengemeinschaft. Erfahren Sie, wie der Hausverkauf gelingt, auch wenn ein Miterbe bzw. eine Miterbin diesem nicht zustimmt.  

KSK-Immobilien steht Ihnen gerne als kompetenter Partner bei Ihrem Immobilienverkauf zur Seite. Wir unterstützen Sie bei allen Phasen des Hausverkaufs.

Geerbtes Haus verkaufen als Erbengemeinschaft: Rechtslage und Zustimmung

Im Sterbefall entscheidet das Testament über die Erbfolge. Ist die Erbschaft jedoch nicht testamentarisch geregelt, gibt es je nach Umstand einen Alleinerben bzw. eine Alleinerbin, oder aber es gibt weitere Miterb:innen. Dann entsteht eine Erbengemeinschaft, welche die Erbmasse – also auch ein vererbtes Haus – gemeinsam erbt. Hierbei ist gesetzlich geregelt, wie groß der Erbanteil in der Erbfolge ist.

Auch wenn Sie gesetzlich automatisch erben, hat jede Erbin bzw. jeder Erbe das Recht, ein Erbe auszuschlagen:

Deshalb ist es umso wichtiger, den Wert der Immobilie ermitteln zu lassen, wenn Sie als Erbengemeinschaft ein Haus erben und dieses veräußern möchten.

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Erbengemeinschaft uneinig über Hausverkauf: Konfliktpotenzial

Insbesondere wenn es um die Erbschaft von Immobilien geht, entsteht bei der Nachlassteilung Konfliktpotenzial. Bei der Nachlassregelung alle Miterbinnen und Miterben zufriedenzustellen, ist eine große Herausforderung. Die Praxis zeigt, dass eine zufriedenstellende und harmonische Nachlassteilung nur selten gelingt. Durch Uneinigkeiten kommt es häufig zu Konflikten, die oft auch in einem Erbschaftsstreit münden.

Darüber hinaus sind Immobilien, anders als Geld oder andere Wertgegenstände, schwer aufteilbar. Hier stellt sich die Frage, wie das Haus auf die Erb:innen aufgeteilt wird. Im Verkaufsfall wird der Erlös entsprechend der Erbanteile unter den Erb:innen aufgeteilt.

Hausverkauf als Erbengemeinschaft: Vorteile auf einen Blick

Erbengemeinschaft: Wenn eine:r das Haus nicht verkaufen will

Der Worst Case tritt ein, wenn im Erbschaftsfall eine Person das Haus nicht verkaufen will. Dies ist beispielsweise häufig der Fall, wenn es um das Erbe und den Verkauf des Elternhauses geht, in dem die Erb:innen aufgewachsen sind. Der emotionale Wert ist für einige Erb:innen ein Grund, das Haus nicht verkaufen zu wollen, bzw. selbst Anspruch auf das Haus geltend machen zu wollen.

1. Hausanteil verkaufen: Erbengemeinschaft

Wenn eine Miterbin bzw. ein Miterbe der Erbengemeinschaft dem Hausverkauf nicht zustimmt, dürfen die anderen Miterb:innen diesen nicht veranlassen. Jede Erbin bzw. jeder Erbe hat nach § 2033 BGB das Recht, über ihren oder seinen Erbanteil selbst zu verfügen. Das bedeutet, dass ein:e Miterb:in beispielsweise nicht einfach den Hausverkauf oder Grundstücksverkauf veranlassen kann. Wohl aber ist es erlaubt, den eigenen Erbanteil zu verkaufen – entweder an eine dritte Person oder an eine:n der Miterb:innen. Sollte sich eine neue Käuferin bzw. ein neuer Käufer für den Erbanteil finden, wird diese bzw. dieser als Miteigentümer:in im Grundbuch eingetragen.

2. Teilungsversteigerung: Haus durch Hausverkauf erwerben

Als Miterb:in haben Sie die Möglichkeit, ohne Zustimmung der anderen Erb:innen die Teilungsversteigerung einer geerbten Immobilie zu beantragen. Auch die Erbengemeinschaft kann dies tun. Hierbei hat diejenige miterbende Person, die den Hausverkauf blockiert, die Möglichkeit, bei der Versteigerung mitzubieten und die Immobilie zu kaufen, wenn sie dies möchte und die Person den Immobilienkauf finanzieren kann.

Ist dies nicht der Fall, muss die Miterbin bzw. der Miterbe hinnehmen, dass durch die Teilungsversteigerung das Haus deutlich unter Wert verkauft wird. Ein großer Nachteil der Teilungsversteigerung ist, dass sie für alle Beteiligten einen sehr langwierigen und müßigen Prozess darstellt und dass der Hauserlös sich immens schmälert. Zudem muss die antragstellende Person die Kosten für ein Verkehrswertgutachten sowie die Kosten für die Veröffentlichung durch das Gericht vorerst übernehmen. Auch Verfahrenskosten kommen im Zuge der Teilungsversteigerung auf die antragstellende Person zu. Nach der Teilungsversteigerung liegt der Hauserlös so lange beim Gericht, bis alle Erb:innen sich darüber einig sind, wer wie viel vom Hauserlös erhalten soll.

3. Erbauseinandersetzungsklage: Als Erbengemeinschaft den Hausverkauf erzwingen

Wenn sich die Erbengemeinschaft über den Hausverkauf uneinig ist und eine Person den Verkauf blockiert, gibt es außerdem die Möglichkeit, eine Erbauseinandersetzungsklage einzureichen. Mit der Klage können die Miterb:innen versuchen, die Zustimmung zu erzwingen. Dieser Schritt ist jedoch mit hohen Anwaltskosten sowie einem nicht zu unterschätzenden zeitlichen Aufwand verbunden.

Weitere Voraussetzungen für eine Erbauseinandersetzungsklage sind:

4. Erbengemeinschaft: Hausverkauf durch Auszahlung der Miterb:innen

Eine bessere Option ist in einem solchen Fall, wenn die verkaufswilligen Miterb:innen sowie die blockierende Person sich darauf einigen, dass ein:e Erb:in die Immobilie allein übernimmt und die anderen auszahlt. Dafür benötigt es jedoch Kompromissbereitschaft sowie die Bereitschaft zur Kooperation. Auch die finanziellen Möglichkeiten müssen im Vorhinein geklärt sein.

Steuern für den Hausverkauf

Unter Umständen fallen bei einem Hausverkauf durch die Erbengemeinschaft Erbschaftssteuern an. Das ist der Fall, wenn:

Um am Ende nicht in finanzielle Schieflage zu geraten und keine Verluste zu erzielen, sollten Sie den Hausverkauf durch die Erbengemeinschaft immer mit einer erfahrenen Maklerin oder einem erfahrenen Makler durchgehen und alle Faktoren abwägen.

Erbengemeinschaft: Hausverkauf mit KSK-Immobilien

Wenn Sie Ihr Haus als Erbengemeinschaft verkaufen möchten, sollten vorab alle wichtigen Faktoren bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, um den optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Dazu gehören Immobilienwert, Finanzierung, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sowie mögliche Kredite, die an die Immobilie geknüpft sind.

Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater klären Sie gerne über Ihre Möglichkeiten im Erbschaftsfall auf. Kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin – für einen erfolgreichen Hausverkauf zu einem marktgerechten Verkaufspreis.

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