Betriebskosten

Als Betriebskosten bezeichnet man die laufenden und regelmäßig wiederkehrenden Kosten, welche der Vermietung durch den „bestimmungsmäßigen Gebrauch“ der Immobilie – also beispielsweise das Bewohnen – entstehen. Manche Betriebskosten gelten als umlagefähig, also auf die Mietenden eines Hauses aufteilbar. Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören unter anderem Heizkosten, Kosten für Beleuchtung, Wartungskosten, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Nicht umlagefähig sind hingegen Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie Steuern.

Betriebskosten werden in der sogenannten Betriebskostenverordnung unter § 1 BetrKV definiert. Sie werden auch häufig als Nebenkosten bezeichnet und müssen im Mietvertrag festgelegt sowie ihre voraussichtliche Höhe angegeben werden.

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