Teilungsversteigerung

Bei einer Teilungsversteigerung handelt es sich um einen Sonderfall der Zwangsversteigerung und ein Verfahren zur Aufteilung von Gemeinschaftseigentum. In der Regel handelt es sich dabei um Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungsanlagen. Eine Teilungsversteigerung kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Streitigkeiten oder finanzielle Probleme eine gemeinsame Lösung zur Aufteilung verhindern, beispielsweise bei einem Hausverkauf als Erbengemeinschaft. Man spricht auch von einer Auseinandersetzungsversteigerung.

Bei einer Teilungsversteigerung wird gemeinschaftliches Eigentum öffentlich auktioniert. Die Versteigerung folgt stets einem rechtlich festgelegten Verfahren. Nachdem ein Versteigerungstermin festgelegt wurde, können potenzielle Käufer:innen ein Gebot abgeben. Der Verkaufserlös wird im Anschluss unter den Eigentümer:innen der entsprechenden Immobilie aufgeteilt.

Teilungsversteigerungen bieten eine schnelle Lösung zur Aufteilung von Eigentum. Jedoch kann es auch zu hohen Verfahrenskosten und Gebühren kommen. Darüber hinaus erfüllt der Erlös nicht immer alle Erwartungen der Eigentümer:innen.  

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