29.04.2024

Die 5 wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf

Frau hält Stapel Unterlagen für Hausverkauf in die Kamera

Erfahren Sie bei uns, welche Unterlagen Sie für den Hausverkauf benötigen und wo Sie diese anfordern können. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, ist dies meistens mit einer Menge Aufwand und vielen Fragen verbunden. Welche Unterlagen benötigen Sie? Wie können Sie Ihre Immobilie zum richtigen Preis verkaufen? Wie lange dauert ein Hausverkauf und sollten Sie besser einen Makler zu Rate ziehen?

Die Expert:innen von KSK-Immobilien unterstützen Sie gerne bei Ihrem Hausverkauf und übernehmen die wichtigsten Aufgaben für Sie.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Hausverkauf?

1.    Der Grundbuchauszug und die Bauakte

Der Auszug aus dem Grundbuch gehört zu den wichtigsten Unterlagen, die Sie zum Verkauf Ihres Hauses benötigen. Beim Grundbuch handelt es sich um ein vom zuständigen Amt geführtes öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks mit spezifischen Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse. Das bedeutet, dass dort alle Grundstücke, egal ob bebaut oder nicht, samt Ihrer Eigentümer:innen aufgeführt sind. Außerdem können Sie im Grundbuch unter anderem Informationen zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen sowie Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder weitere Grundpfandrechte einsehen.

Die Baupläne und Baubeschreibung Ihres Hauses finden Sie in Ihrer Bauakte. Dort sind unter anderem die Anweisungen der Baubehörde und die Bauvorschriften festgehalten. Auch mögliche Veränderungen am Haus können Sie in der Bauakte einsehen.

Einen Auszug aus dem Grundbuch erhalten Sie in dem für Ihren Bezirk zuständigen Amtsgericht. Dieser kann entweder von Ihnen als Eigentümer:in, von Notar:innen oder von Gerichten beantragt werden. Sollten Sie eine dritte Partei damit beauftragen wollen, einen Grundbuchauszug zu beantragen, müssen Sie hierfür zunächst eine Vollmacht ausstellen. Das gleiche gilt auch für den Auszug der Bauakte, welche Sie beim zuständigen Bauordnungsamt Ihrer Gemeinde erhalten. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen des Immobilienverkaufs auch bei der Beschaffung aller Objektunterlagen – darunter auch der Grundbuchauszug.

2.    Der Grundriss

Der Grundriss ist die bemaßte Zeichnung Ihrer Immobilie von oben. Er bildet alle Wände, Türen, Treppen und Fenster der einzelnen Stockwerke Ihres Hauses ab und ist für potenzielle Käufer und Käuferinnen bei der Vermarktung Ihrer Immobilie von Relevanz. Den Grundriss Ihres Hauses benötigen Sie deshalb zur Wertermittlung Ihrer Immobilie oder spätestens beim Notariatstermin zur endgültigen Abwicklung des Verkaufes. Zu unseren Leistungen rund um den Hausverkauf zählt die Grundrisserstellung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

3.    Die Flurkarte

Die Flurkarte gibt Auskunft über die unterschiedlichen Flurstücke und deren Lage sowie deren Bebauung in einem festgelegten Gebiet. Flurkarten sind die amtliche Grundlage für Einträge im Grundbuch und damit auch relevant für den Hausverkauf. Geführt wird die Flurkarte vom zuständigen Katasteramt und dort kann sie auch für den Immobilienverkauf beantragt werden. Gerne übernehmen wir die Beantragung der Flurkarte im Rahmen der Einholung aller wichtigen Objektunterlagen für Sie.

4.    Nachweise über Renovierungsmaßnahmen

Sofern an Ihrer Immobile Renovierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist für den Hausverkauf außerdem ein Nachweis über diese Arbeiten erforderlich. Dieser ist wichtig für potenzielle Käufer:innen, um den Zustand des Hauses besser einschätzen zu können. So wird ein Einblick in eventuelle Reparaturen oder Verbesserungen ermöglicht, die am Gebäude vorgenommen wurden, und mögliche Kosten für weitere Renovierungen oder Instandhaltungsarbeiten können besser eingeschätzt werden.

5.    Eine exakte Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung ist einer der wichtigsten Aspekte für die Bewertung von Immobilien und somit auch für den Immobilienverkauf. Hierbei wird die Summe der Wohnfläche in einer Immobilie ermittelt. Auch wenn es grundsätzlich zwei Ansätze zur Wohnflächenberechnung gibt, so wird diese in der Praxis in der Regel nach der sogenannten Wohnflächenverordnung durchgeführt, sofern im Kauf- oder Mietvertrag nichts anderes vorgesehen wird. Gemäß dieser Verordnung besteht die Wohnfläche aus der Grundfläche folgender Räume:

  • Wohnzimmer
  • Schlaf-/ Kinderzimmer
  • Küchen
  • Esszimmer
  • Wohnungsflure
  • Badezimmer und WCs
  • Neben- und Abstellräume innerhalb der Wohnung
  • Außenbereiche wie Terrasse oder Balkon werden anteilig zur Wohnfläche hinzuberechnet.

Eine ungenaue Berechnung der Wohnfläche kann ernste Folgen beim Hausverkauf nach sich ziehen. Entsprechend ratsam ist eine Bewertung durch qualifizierte Gutachter:innen. Im Rahmen unserer Leistungen bieten wir Ihnen auch eine exakte Wohnflächenberechnung an. Kontaktieren Sie uns gerne für eine umfangreiche Beratung.

Eine Abbildung der Räumlichkeiten, die laut Wohnflächenverordnung mit einbezogen werden
Räumlichkeiten, die laut Wohnflächenverordnung mit einbezogen werden

6.    Der Energieausweis

Der Energieausweis einer Immobilie gibt Auskunft darüber, wie viel Energie das Haus oder die Wohnung verbraucht. So erfahren Sie, ob es sich bei Ihrer Immobilie um ein energiesparendes Haus handelt oder nicht. Außerdem gibt der Energieausweis Aufschluss darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Ihr Haus energieeffizienter zu gestalten.

Als Eigentümer:in sind Sie deshalb auch dazu verpflichtet, potenzielle Käufer:innen beim Hausverkauf über den Energiebedarf der Immobilie zu unterrichten. Der hierzu benötigte Energieausweis darf jedoch nur von qualifiziertem Personal ausgestellt werden. Das kann auf verschiedene Arten geschehen, wobei zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis unterschieden wird. Unsere Expertinnen und Experten erstellen Ihnen gerne den passenden Energieausweis nach gesetzlichen Vorgaben.

Vermarktung Ihrer Immobilie: Diese Unterlagen sind hilfreich

Um bei potenziellen Käufer:innen das Interesse an Ihrer Immobilie zu wecken, ist die richtige Vermarktung Ihrer Immobilie ausschlaggebend. Hierzu zählt unter anderem die Erstellung eines professionellen Exposés . Dies beinhaltet relevante Informationen über die Lage und die Wohnfläche Ihres Hauses. Außerdem empfiehlt es sich, im Rahmen einer hochwertigen Immobilienfotografie attraktive Fotos der Räumlichkeiten und des Außenbereichs beizufügen.

Die Erstellung eines Immobiliengutachtens ist für den erfolgreichen Hausverkauf ebenfalls empfehlenswert. Dieses Wertgutachten wird von einem Gutachter bzw. einer Gutachterin für Immobilien durchgeführt, um den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie festzustellen und somit eine Grundlage für die Preisgestaltung zu schaffen. Grundsätzlich wird bei den Immobiliengutachten zwischen zwei Formen unterschiede – dem Kurzgutachten und dem Verkehrswertgutachten. Eine erste Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie erhalten Sie mit dem Online-Immobilienwertrechner der KSK-Immobilien. Kontaktieren Sie uns gerne anschließend für die Erstellung eines ausführlicheren Immobiliengutachtens.

Ihr Haus verkaufen mit den Expert:innen der KSK-Immobilien

Sie planen, Ihr Haus zu verkaufen? Gerne unterstützen wir Sie dabei als kompetente Partnerin. Bei uns erhalten Sie den Rundum-sorglos-Service. Dieser beinhaltet alle wichtigen Schritte – von einer aussagekräftigen Immobilienbewertung über die Erstellung von Energieausweisen und Verkehrswertgutachten bis hin zur professionellen Immobilienvermarktung und der erfolgreichen Kaufabwicklung. Ihre Vorteile im Überblick

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