Energieausweis – was ist das?
Vereinfacht gesagt ist ein Energieausweis so etwas wie ein Steckbrief für ein Gebäude. Über verschiedene Angaben, wie beispielsweise allgemeine Angaben zu dem Haus, den verwendeten Heizstoffen (Gas, Strom, Holzpellets oder ähnlichem) oder den Energiekennwerten des Gebäudes, wird ein Überblick über die Energieeffizienz des Hauses vermittelt. Ebenfalls enthalten sind in der Regel Empfehlungen für Modernisierungen. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus mittlerweile auch Energieeffizienzklassen von A+ bis H auf – ähnlich wie bei Elektrogeräten.
Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, wird ein Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelnen Wohnungen. In Gewerbeimmobilien, in denen es sowohl Wohnungen als auch Räume zur gewerblichen Nutzung gibt, gilt der Energieausweis ausschließlich für den Wohnbereich. Der Ausweis muss den Vorgaben des geltenden GEG (Gebäudeenergiegesetz) entsprechen. Außerdem muss die Person, die den Ausweis ausstellt, den eigenen Namen, Anschrift, Berufsbezeichnung und das Ausstellungsdatum angeben und eigenhändig oder durch eine digitale Signatur unterschreiben.
Der ausgestellte Energieausweis beschreibt den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes. Damit erhalten Sie Informationen über den zu erwartenden Energieverbrauch einer Immobilie. Gemessen wird dieser pro Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche. Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre lang gültig. Gemäß Energieausweispflicht muss der Energieausweis jedem potenziellen Käufer bzw. jeder potenziellen Käuferin sowie Mieterinnen und Mietern bei einer Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden.
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