Kurzgutachten für Ihr Haus: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kurzgutachten dient als erste Orientierung, um den Marktwerkt Ihrer Immobilie einschätzen zu können.
- Kurzgutachten werden häufig zum Verkauf von Immobilien oder um den Vermögenswert besser einschätzen zu können, verwendet.
- Neben dem Kurzgutachten zählt auch das umfangreichere Verkehrswertgutachten zu den Immobiliengutachten. Welches davon Sie benötigen, ist im Einzelfall zu prüfen.
- Bei Streitigkeiten vor Gericht oder als Nachweis für das Finanzamt reicht ein Kurzgutachten nicht aus. Hier benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten, um den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie nachzuweisen. Auch bei der Verkehrswertermittlung unterstützen Sie unsere Expert:innen gerne.
Wann ist ein Kurzgutachten für ein Haus sinnvoll?
Ein Kurzgutachten ist ein Gutachten, welches zur Immobilienbewertung dient. Damit erhalten Sie eine erste Orientierung zum Marktwert Ihres Objektes. Dies kann sowohl beim Verkauf Ihrer Immobilie als auch zur Einschätzung Ihres Vermögens hilfreich sein. Entsprechend wird das Kurzgutachten zur Verkaufsunterstützung und zur Vermögensübersicht herangezogen, kann aber nicht vor Gericht verwendet werden. Hierfür benötigen Sie ein Immobiliengutachten in Form eines Verkehrswertgutachtens.
Zweck und Verwendung eines Kurzgutachtens für Immobilien
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, reicht für die Bestimmung des Verkaufspreises in der Regel ein Kurzgutachten für Ihre Immobilie aus. Eine Online-Immobilienbewertung kann hier eine erste Orientierung bieten. Allerdings bietet diese ähnlich wie das Kurzgutachten nur eine erste Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie. Für eine genaue Wertermittlung sollten Sie sich an erfahrene Immobilienmaklerinnen und -makler wenden, die wertmindernde und wertsteigernde Faktoren sowie die aktuelle Marktlage kennen und basierend auf diesen Faktoren ein ausführlicheres Gutachten erstellen können. Ein solches umfangreiches Vollgutachten benötigen Sie beispielsweise bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Erbangelegenheiten.
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten: Was ist der Unterschied?
Nicht in jeder Situation ist zwingend ein Verkehrswertgutachten erforderlich. In solchen Fällen stellt ein Kurzgutachten eine gute Alternative dar. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Immobiliengutachten liegt im Umfang. Bei einem Kurzgutachten sind die Objektbeschreibung, die Erläuterung der Wertansätze sowie Anlagen und Beschreibungen in verkürzter Form dargestellt. Auskünfte aus öffentlichen Registern, zum Beispiel eine Einsichtnahme in die Bauakte, sind ebenfalls nicht Bestandteil eines Kurzgutachtens.
Ob ein Kurzgutachten ausreichend sein kann, ist im Einzelfall zu prüfen. Wenn es keine Konfliktsituationen gibt, wie etwa im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, und dies zu einer außergerichtlichen Einigung führt, kann das Kurzgutachten die Basis für eine Wertfindung bilden.
Leistungen | Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten |
Begehung beim Ortstermin durch einen unserer Sachverständigen | ||
Beschaffung bewertungsrelevanter Unterlagen | ||
Anzahl normierte Wertermittlungsverfahren | 1 | Bis zu 2 |
Erläuterungen zur Wertermittlung | ||
Stellungnahme zum ermittelten Verkehrswert | ||
Beschreibung des Bewertungsobjektes | ||
Beschreibung von öffentlich- bzw. privatrechtlich öffentlichen Besonderheiten: Überprüfung des Bauplanungsrechts und Denkmalschutzes Erstellung bzw. Einbindung von Anlagen / Nachweisen: (z.B. Bauzeichnungen, Kartenauszügen, Flächenberechnungen |
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Aufmaß i. S. d. Wohnflächenverordnung | ||
Zwei gebundene Ausfertigungen des Gutachtens | ||
Behördliche und juristische Eignung |
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Kurzgutachten für Ihr Haus erstellen: Ablauf und Vorteile
Wenn Sie Interesse an einem Kurzgutachten oder einem umfangreicheren Immobiliengutachten haben, kontaktieren Sie uns gerne. Nach Absprache wird Ihre Immobilie von einer bzw. einem unserer Immobilienexpertinnen und -experten bei einem Termin vor Ort begutachtet. Anschließend kann die Bewertung Ihres Objektes mittels eines normierten Wertermittlungsverfahren vorgenommen werden. Zudem wird das Gutachten um eine Erläuterung des Verfahrens und eine Stellungnahme zum ermittelten Verkehrswert ergänzt. Abschließend erhalten Sie zwei gebundene Ausfertigungen des Kurzgutachtens Ihres Hauses, welche Sie zur Verkaufsunterstützung oder für eine Vermögensübersicht nutzen können.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Begehung beim Ortstermin durch Sachverständige:n
- Ein normiertes Wertermittlungsverfahren
- Erläuterungen zur Wertermittlung
- Zwei gebundene Ausfertigungen des Kurzgutachtens
- Stellungnahme zum ermittelten Verkehrswert
Immobilie bewerten und verkaufen: Ihre Vorteile im Überblick
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und benötigen daher ein Kurzgutachten? Gerne unterstützen unsere Expert:innen Sie nicht nur bei der Bewertung Ihrer Immobilie, sondern auch bei allen anderen anfallenden Aufgaben. Sichern Sie sich jetzt Ihre Vorteile mit KSK-Immobilien.
- Berechnung des Preises Ihrer Immobilie
- Erstellung eines Exposés
- Präsentation Ihrer Immobilie bundesweit online und in der Sparkasse in Ihrer Nähe
- Planung der Besichtigungstermine mit den Interessent:innen
- Verhandlungen mit dem Käufer bzw. der Käuferin
- Begleitung zum Notariatstermin
KSK-Immobilien: In nur wenigen Schritten zum Kurzgutachten
Sie benötigen ein Kurzgutachten zur Marktpreisschätzung Ihrer Immobilie? Unsere Immobiliensachverständigen der KSK-Immobilien unterstützen Sie gerne bei der Bewertung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Für eine erste Einschätzung Ihres Immobilienwertes können Sie unseren Online-Immobilienwertrechner kostenfrei nutzen. Natürlich können Sie uns auch jederzeit persönlich kontaktieren. Unsere Immobilienexpertinnen und -experten beraten Sie gerne rund um Ihren Immobilienverkauf und unterstützen Sie bei der Immobilienbewertung sowie der Erstellung eines Immobiliengutachtens.