Mietaufhebungsvertrag: Definition und kostenfreies Muster zum Download
Ein Mietaufhebungsvertrag beendet ein Mietverhältnis einvernehmlich und abweichend von gesetzlichen Kündigungsfristen. Gerade dann, wenn eine neue Wohnung gefunden wurde, aber noch drei Monate Kündigungsfrist bestehen, stellt der Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag eine flexible Lösung dar.
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Mietaufhebungsvertrag auf einen Blick
- Ein Mietaufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung eines Mietverhältnisses – ohne Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen.
- Er ist sinnvoll, wenn Mieter:innen vorzeitig ausziehen möchten oder Vermieter:innen ein berechtigtes Interesse an einer früheren Rückgabe haben.
- Die Inhalte wie Beendigungsdatum, Rückgabemodalitäten oder Abfindungsregelungen können frei vereinbart werden.
- Eine Anfechtung ist nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich – daher sollte der Vertrag vor Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.
Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?
Ein Mietaufhebungsvertrag (auch Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag genannt) ist eine Vereinbarung zwischen Mieter:in und Vermieter:in, durch die das Mietverhältnis zu einem bestimmten Datum einvernehmlich beendet wird. Anders als bei der regulären Kündigung der Wohnung muss hier keine Frist eingehalten werden. Stattdessen kann der Vertrag beliebig gestaltet werden – zum Beispiel mit sofortiger Wirkung oder mit einer individuellen Übergangszeit.
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Wann macht ein Mietaufhebungsvertrag Sinn?
Ein Mietaufhebungsvertrag ist besonders dann sinnvoll, wenn beide Parteien ein Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses haben. Typische Situationen sind zum Beispiel:
- Mieter:innen haben eine neue Wohnung gefunden, möchten aber nicht mehr die 3-monatige Kündigungsfrist abwarten.
- Das Mietverhältnis soll trotz Mindestmietdauer von einem Jahr früher enden – etwa bei Jobwechsel, Trennung oder Krankheit.
- Der Vermieter bzw. die Vermieterin möchte den Mieterinnen und Mietern kündigen und durch den Aufhebungsvertrag schneller über die Wohnung verfügen – z. B. bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf oder Immobiliensanierung.
In vielen Fällen wird den Mieter:innen im Gegenzug eine Abfindung im Mietaufhebungsvertrag angeboten. Zwar besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine solche Entschädigung, doch aus praktischer Sicht empfiehlt es sich für Vermieter:innen, eine finanzielle Prämie in Aussicht zu stellen – insbesondere dann, wenn die Initiative zur Vertragsauflösung von ihnen ausgeht. Diese Abfindung soll den Auszug erleichtern und freiwillige Zustimmung fördern. Im Idealfall deckt die Zahlung die anfallenden Umzugskosten, Maklergebühren sowie weitere mit dem Wohnungswechsel verbundene Aufwendungen ab.
Voraussetzungen für einen Mietaufhebungsvertrag
Ein Mietaufhebungsvertrag kann jederzeit abgeschlossen werden – Voraussetzung ist lediglich, dass beide Seiten freiwillig zustimmen. Weder Mieter:innen noch Vermieter:innen können rechtlich zur Unterzeichnung gezwungen werden.
Daher stellt sich häufig die Frage: Soll man einen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben? Die Antwort hängt vom konkreten Inhalt ab. Eine juristische Prüfung ist insbesondere bei komplexen Regelungen (z. B. Abfindung, Rückbauverpflichtung, Haftungsfragen) empfehlenswert.
Rechtliche Grundlage für einen Mietaufhebungsvertrag
Nach § 573c Abs. 1 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter:innen grundsätzlich drei Monate, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.
Für Vermieter:innen gilt zu Beginn ebenfalls eine Frist von drei Monaten, die sich jedoch mit zunehmender Mietdauer verlängert: auf sechs Monate nach mehr als fünf Jahren und auf neun Monate nach mehr als acht Jahren seit Überlassung der Wohnung.
Ein Aufhebungsvertrag würde es ermöglichen, diese Kündigungsfrist einvernehmlich abzukürzen oder abzuändern. Anders als bei der ordentlichen Kündigung, bei der Sonderkündigungsrechte oder gesetzliche Fristen greifen, ist der Mietaufhebungsvertrag formfrei, sollte aber in der Praxis schriftlich festgehalten werden. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht.
Daher ist es wichtig, den Vertrag nicht vorschnell zu unterzeichnen. Wer unsicher ist, ob ein Mietaufhebungsvertrag vorteilhaft ist oder einseitig formuliert wurde, sollte sich rechtlich beraten lassen.
Was steht im Mietaufhebungsvertrag?
Ein rechtssicherer Mietvertrag-Aufhebungsvertrag enthält in der Regel folgende Punkte:
- Name und Anschrift beider Vertragsparteien (sollten identisch mit Mietvertrag sein)
- Bezeichnung des Mietobjekts
- Gewünschtes Beendigungsdatum des Mietverhältnisses
- Regelung zur Rückgabe des Hauses bzw. der Wohnung (inkl. Übergabeprotokoll)
- Vereinbarung zu Renovierungspflichten
- Höhe und Modalitäten einer etwaigen Abfindung im Mietaufhebungsvertrag
- Verzicht auf weitere gegenseitige Ansprüche (z. B. Widerspruchsrecht, Mietrückstände oder Nachforderungen)
Achtung: Auch wenn der Vertrag unterschrieben ist, fragen sich manche im Nachhinein: Kann ein Mietaufhebungsvertrag angefochten werden? Eine Anfechtung ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei nachweisbarem Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ § 119 ff. BGB und § 123 BGB).
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