16.02.2024

Mietvertrag: Was muss rein?

Mann unterschreibt Mietvertrag

Damit ein Mietvertrag rechtsgültig ist und auch keine Lücken für unangenehme Überraschungen übriglässt, sollten ein paar grundlegende Dinge beachtet werden. Wir klären Sie auf zu den wichtigsten Elementen eines Mietvertrags, sodass Sie Ihre Immobilie sorgenfrei vermieten können. Auch klären wir Sie über Klauseln auf, die oft in Mietverträgen zu finden, aber nicht rechtsgültig sind. Schließlich zeigen wir, welche weiteren Aspekte bei einem Mietvertrag für eine Gewerbeimmobilie relevant werden.

Die wichtigsten Elemente eines Mietvertrags im Überblick

Die elementaren Aspekte eines Mietvertrags: Vertragsparteien und Mietumfang

Zuallererst ist es wichtig, in dem Mietvertrag zu definieren, wer die Vertragsparteien sind, also zwischen wem dieser Vertrag geschlossen wird. Das beinhaltet die vollständigen Namen und Kontaktinformationen sowohl des oder der Vermieter:in als auch des oder der Mieter:in. Bei mehreren Vermieter:innen oder Mieter:innen müssen die Details aller Beteiligten klar aufgeführt sein. Die korrekte Identifizierung der Parteien ist entscheidend, um bei eventuellen rechtlichen Streitigkeiten eine eindeutige Zuordnung der Rechte und Pflichten gewährleisten zu können.

Ein weiterer elementarer Aspekt des Mietvertrags ist der Mietumfang. Hierbei geht es um eine detaillierte Beschreibung des Mietobjekts, einschließlich der Adresse und spezifischer Charakteristika wie der Anzahl der Zimmer, der Quadratmeterzahl sowie der Ausstattung. Es sollte klar festgelegt sein, welche Teile des Gebäudes oder des Grundstücks mitvermietet werden, wie beispielsweise Keller, Dachboden, Garten oder Stellplätze. Die präzise Beschreibung des Mietumfangs ist wesentlich, um spätere Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten über den genauen Gegenstand des Mietverhältnisses zu vermeiden.

In diesem Kontext ist es auch wichtig, eventuelle Besonderheiten oder Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung des Mietobjekts festzuhalten. Diese können beispielsweise Regelungen zum Rauchen, zu Haustieren oder zur gewerblichen Immobiliennutzung umfassen. Eine klare und umfassende Darlegung dieser Aspekte im Mietvertrag sorgt für eine transparente und störungsfreie Mietbeziehung zwischen Vermieter:in und Mieter:in.

Darf ein:e Vermieter:in Haustiere pauschal verbieten?

In Deutschland darf ein:e Vermieter:in das Halten von Haustieren nicht generell und pauschal im Mietvertrag verbieten. Ein solches generelles Verbot wäre nach der deutschen Rechtsprechung unwirksam. Allerdings kann der oder die Vermieter:in bestimmte Einschränkungen bezüglich der Tierhaltung festlegen. Beispielsweise ist es erlaubt, die Haltung von gefährlichen oder besonders großen Tieren, wie bestimmten Hunderassen oder exotischen Tieren, zu untersagen.

Bei kleineren Haustieren wie Katzen, kleinen Hunden, Kaninchen und ähnlichen Haustieren ist eine pauschale Verbotserklärung in der Regel nicht zulässig. Mieter:innen haben hier oft ein Recht auf Tierhaltung, sofern diese nicht die Hausgemeinschaft stört oder die Wohnung übermäßig belastet.

Es ist allerdings immer ratsam, dass Mieter:innen vor der Anschaffung eines Haustieres das Gespräch mit den Vermieter:innen suchen und eine Einigung anstreben, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Die Rahmenbedingungen des Mietvertrags: Dauer, Preis, Kaution

In einem Mietvertrag ist die Festlegung von Mietdauer, Mietpreis und Nebenkosten sowie Kaution von zentraler Bedeutung. Die Mietdauer definiert den Zeitraum, für den der Vertrag gilt. Dies kann entweder als unbefristetes Mietverhältnis mit standardmäßigen Kündigungsfristen (normalerweise drei Monate) oder als befristeter Vertrag mit festem Enddatum gestaltet sein. Bei befristeten Verträgen ist es wichtig, den Grund für die Befristung klar anzugeben.

Die Miete wird in der Regel als monatlicher Betrag festgesetzt. Auch die Frage, wann die Miete fällig ist, sollte angegeben werden, sowie die Form (z.B. Banküberweisung, Dauerauftrag), in der die Miete zu zahlen ist. Neben der Grundmiete müssen auch die Nebenkosten detailliert aufgeführt werden. Diese können entweder als Pauschalbetrag oder als Vorauszahlung mit jährlicher Nebenkostenabrechnung vereinbart werden. Es ist wichtig, genau zu spezifizieren, welche Kosten in den Nebenkosten enthalten sind, wie beispielsweise Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder Hausmeisterservice.

Die Kaution, die als Sicherheitsleistung für die Vermietenden dient, wird ebenfalls im Mietvertrag festgelegt. Ihre Höhe ist in der Regel auf maximal drei Monatsmieten begrenzt. Der Vertrag sollte genau festlegen, wie und wann die Kaution zu zahlen ist und unter welchen Bedingungen sie nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet wird. Es ist ebenso wichtig, die Modalitäten für eine mögliche Verzinsung der Kaution zu klären. Die klare Definition dieser Aspekte im Mietvertrag schützt sowohl die Rechte der Mieter:innen als auch die der Vermieter:innen und sorgt für eine transparente und geregelte Mietbeziehung.

Mietpreis festlegen

Themen wie Mietspiegel, Mietpreisbremse und ortsübliche Vergleichsmiete müssen bei der Festlegung eines Mietpreises beachtet werden. Auch der Immobilienwert spielt eine große Rolle. Berechnen Sie hier ganz einfach den Wert Ihrer Immobilie.  

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Wie können Instandhaltung und Reparaturen im Mietvertrag festgelegt werden?

Damit es im Verlauf des Mietverhältnisses nicht zu Unstimmigkeiten kommt, sollten Regelungen zur Instandhaltung und zu Reparaturen an der Immobilie im Mietvertrag genau festgehalten werden. Dazu gehören folgende Aspekte:

  1. Zuständigkeiten für Reparaturen: Es sollte klar definiert sein, wer für welche Reparaturen verantwortlich ist. In der Regel trägt der oder die Vermieter:in die Verantwortung für größere Instandhaltungen und Reparaturen, die die Substanz und Gebrauchsfähigkeit der Immobilie betreffen. Kleine Ausbesserungen und Schönheitsreparaturen können jedoch auf die Mieter:innen umgelegt werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
  2. Schönheitsreparaturen: Falls der oder die Mieter:in für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist, sollten diese genau definiert werden. Dazu gehören in der Regel Malerarbeiten, das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Fenstern und Türen sowie das Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre. Die Klauseln zu Schönheitsreparaturen müssen angemessen und nicht zu restriktiv sein, da sie ansonsten als unwirksam gelten könnten. Dazu gehören beispielsweise knappe Fristen, Endrenovierungsklauseln (also die komplette Renovation beim Auszug unabhängig des tatsächlichen Zustands), unangemessene Farbvorgaben oder auch Bestimmungen, die verlangen, bei Auszug einen anteiligen Betrag für die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen zu zahlen.
  3. Meldepflicht bei Schäden: Der oder die Mieter:in sollte verpflichtet werden, auftretende Schäden oder erforderliche Reparaturen unverzüglich zu melden. Dies ermöglicht es den Vermieter:innen, zeitnah zu reagieren und größere Schäden zu vermeiden.
  4. Durchführung von Reparaturen: Details zur Durchführung der Reparaturen, wie die Auswahl von Handwerker:innen oder die Terminabsprache, sollten ebenfalls festgelegt werden. In manchen Fällen kann der oder die Vermieter:in den Mietenden erlauben, kleinere Reparaturen selbst durchzuführen oder eine:n Handwerker:in zu beauftragen, wobei die Kosten dann erstattet werden.
  5. Modernisierungsmaßnahmen: Falls der oder die Vermieter:in Modernisierungen plant, die über einfache Instandhaltungen hinausgehen, sollten die Bedingungen hierfür ebenfalls im Mietvertrag festgehalten werden, einschließlich der Regelungen zur Mieterhöhung nach Modernisierungen.

Werden diese Aspekte beachtet und rechtlich sicher im Mietvertrag festgehalten, so sind die Verpflichtungen auf beiden Seiten der Vertragsparteien genau geregelt und Streitigkeiten wird vorgebeugt.

Hausordnung und Sondervereinbarung im Mietvertrag festlegen

Abhängig von dem Mietobjekt und den anderen Mietparteien ist es sinnvoll, bestimmte Aspekte der Hausordnung sowie weitere Sondervereinbarungen im Mietvertrag festzuhalten.

Hausordnung im Mietvertrag 

Bei der Integration der Hausordnung im Mietvertrag gibt es zwei gängige Herangehensweisen: Entweder wird die Hausordnung direkt in den Mietvertrag integriert oder sie wird als separates Dokument beigefügt. Wird sie separat beigefügt, ist es wichtig, im Mietvertrag explizit darauf hinzuweisen, dass die Hausordnung integraler Bestandteil des Vertrages ist. Dies stellt sicher, dass die in der Hausordnung festgelegten Regeln rechtlich bindend sind.

Der Inhalt der Hausordnung selbst deckt üblicherweise eine Reihe von Aspekten ab, die für ein harmonisches Zusammenleben innerhalb des Wohngebäudes oder der Wohnanlage essenziell sind. Dazu zählen Regelungen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit, Bestimmungen zum Lärmschutz, Richtlinien zur Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen wie Waschküchen oder Gärten, Vorgaben zur Müllentsorgung sowie Verhaltensweisen in Notfällen. Spezifisch für das Gebäude oder die Wohnanlage können auch Regelungen wie Rauchverbote in bestimmten Bereichen oder Vorschriften zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen hinzugefügt werden.

Sondervereinbarungen im Mietvertrag

In einem Mietvertrag können verschiedene Sondervereinbarungen aufgenommen werden, die auf spezielle Bedürfnisse oder Umstände des oder der Mieter:in oder der Immobilie zugeschnitten sind. Diese Sondervereinbarungen dienen dazu, individuelle Abmachungen rechtlich verbindlich festzuhalten. Es können beispielsweise Vereinbarungen zur beruflichen oder gewerblichen Nutzung der Räumlichkeiten getroffen werden, die es den Mietenden erlauben, einen Teil der Wohnung als Büro oder Atelier zu nutzen.

Auch Absprachen über Renovierungsarbeiten, sei es bei Einzug oder Auszug, können als Sondervereinbarungen festgehalten werden. Hierbei kann vereinbart werden, welche Renovierungsmaßnahmen von den Mieter:innen durchgeführt werden dürfen oder müssen. Diese Sondervereinbarungen müssen stets klar und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden, und sie dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Sie bieten einen Rahmen, innerhalb dessen individuelle Bedürfnisse und Anforderungen berücksichtigt werden können, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Mietbeziehung zu gewährleisten.

Mietvertrag für Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeimmobilienverträgen gehen die Anforderungen an den Mietvertrag über die üblichen Wohnmietverträge hinaus. Der Mietzweck wird genau spezifiziert, um die Art des Geschäfts und Betriebs zu definieren. Oft beinhalten diese Verträge für Gewerbeimmobilien umsatzabhängige Mietkonditionen. Regelungen für geschäftsspezifische Umbauten und Anpassungen, welche die Zustimmung des oder der Vermieter:in erfordern und Rückbauverpflichtungen beinhalten können, sind essenziell.

Die Laufzeit ist meist länger, mit Optionen für Verlängerung oder vorzeitige Kündigung. Betriebs- und Nebenkosten, Haftung, Versicherungen und eventuelle Exklusivitätsklauseln werden detailliert geregelt. Zusätzlich müssen Mieter:innen oft spezifische gesetzliche Vorschriften oder Branchenstandards einhalten.

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