Energieausweis: Für wen ist er Pflicht?
Ein Energieausweis ist mittlerweile für viele Gebäude zur Pflicht geworden, wenn es um den Immobilienverkauf oder die Immobilienvermietung geht. Diese Verpflichtung basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches nun die zuvor geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
KSK-Immobilien ist Ihre kompetente Partnerin für die Erstellung eines gültigen Energieausweises nach rechtlichen Vorgaben. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Immobilienexpertinnen und -expertinnen rund um alle Belange des Immobilienverkaufs beraten. Auch wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, stehen wir Ihnen mit unseren Serviceleistungen gerne zur Seite.
Ist ein Energieausweis Pflicht?
Gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Energieausweis Pflicht für jedes Gebäude. Die Ausstellung eines Energieausweises ist seit dem 1. Oktober 2008 flächendeckend für jede Immobilie erforderlich. Auch Mehrfamilienhäuser und Neubauten müssen über einen gültigen Energieausweis verfügen. Folglich müssen Sie als Eigentümer:in den Energieausweis spätestens für den Immobilienverkauf bzw. die Immobilienvermietung anfordern.
Der Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressent:innen bei neuer Vermietung, Verpachtung oder Verkauf bereits während der Immobilienvermarktung vorgelegt werden. Ein Verstoß gegen die Energieausweispflicht hat Folgen und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Legen Eigentümer:innen keinen oder einen verfälschten Energieausweis vor, drohen hohe Bußgelder.
Wann besteht keine Pflicht für den Energieausweis?
Neben der Energieausweispflicht für Gebäude gibt es jedoch auch Ausnahmen für den Energieausweis. Diese Ausnahmen gelten bei den folgenden Bedingungen:
- Gebäude unter Denkmalschutz: Für denkmalgeschützte Gebäude ist kein Energieausweis erforderlich, da die energetische Sanierung solcher Gebäude oft schwer umsetzbar ist oder den Denkmalschutz beeinträchtigen könnte. Dazu gehören auch Kirchen.
- Kleine Gebäude: Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von der Energieausweispflicht ausgenommen.
- Bestimmte Nutzungen: Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z.B. Ferienhäuser, Ställe oder Lagerhallen) und weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, benötigen keinen Energieausweis.
- Gebäude, die vor 1977 erbaut und seitdem nicht verändert wurden: Für Gebäude, die vor dem 1. November 1977 errichtet und seitdem nicht wesentlich modernisiert oder verändert wurden, besteht keine Verpflichtung, einen Energieausweis zu erstellen, wenn sie nur für den Eigengebrauch genutzt werden und nicht verkauft oder vermietet werden.
- Gebäude mit geringen Energiebedarfen: Gebäude, die nur wenig Energie verbrauchen, wie z.B. unbeheizte Gewächshäuser oder bestimmte Werkstätten, sind ebenfalls von der Energieausweispflicht ausgenommen.
- Gebäude, die abgerissen werden sollen.
Auch für Eigentumswohnungen gilt keine Energieausweis-Pflicht. Die Pflicht gilt hier nur für das gesamte Gebäude. Handelt es sich um Wohnanlagen, können unter Umständen auch Ausweise für einzelne Wohneinheiten ausgestellt werden.
Sonderfall: Gemischt genutzte Gebäude
Gemäß § 106 GEG kann bei gemischt genutzten Gebäuden, die sowohl Wohn- als auch Nichtwohnanteile haben, der Nachweis für das Gesamtgebäude geführt werden, wenn eine getrennte Betrachtung der Gebäudeteile nicht erforderlich ist. Eine getrennte Bilanzierung ist jedoch notwendig, wenn das Gebäude überwiegend (zu mehr als 50 Prozent) zu Wohnzwecken genutzt wird und der Nichtwohnanteil sich deutlich von der Wohnnutzung unterscheidet, insbesondere hinsichtlich Nutzung, Flächenanteil (über zehn Prozent) und Anlagentechnik. Wird ein Gebäude überwiegend als Nichtwohngebäude genutzt, so ist eine getrennte Bilanzierung erforderlich, wenn der Wohnanteil mehr als zehn Prozent der Nutzfläche ausmacht, unabhängig von der Art der Nutzung.
Energieausweis erstellen: So wird die Immobilie bewertet
Bei einem Energieausweis handelt es sich um die Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden. Hierin finden sich allgemeine Daten über den Verbrauch sowie Informationen zur Heizung und den verwendeten Energieträgern. Außerdem enthält der Energieausweis die Energiekennwerte des Gebäudes. Ebenso wird entsprechend der Werte eine Energieeffizienzklasse vergeben. Dabei wird immer der Ist-Zustand von Häusern und Wohnungen bewertet, welcher den Immobilieninteressent:innen Auskunft über die Energieeffizienz gibt.
Diese Werte enthält ein Energieausweis für Haus oder Wohnung
Anhand der Bewertung und der ermittelten Energiekennwerte können Käufer:innen und Mieter:innen ermitteln, mit welchen Energiekosten sie rechnen müssen.
- Energieeffizienzklasse: Diese wird mit den Klassen A+ – für hohe Effizienz – bis H – für niedrige Effizienz – ausgewiesen. Die Werte geben Aufschluss darüber, wie energieeffizient ein Haus oder eine Wohnung ist.
- Endenergiebedarf: Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie im Jahr pro Quadratmeter benötigt wird, um den Wohnraum zu beheizen, zu lüften und diesen mit Warmwasser zu versorgen. Basis für die Berechnung des Energiebedarfs sind die Gebäudedaten, z.B. Wandstärken, Dämmung und das Heizungssystem. Dieser Wert wird in (kWh/(m²a)) angegeben.
- Primärenergiebedarf: Hier wird die ursprünglich aufgewendete gesamte fossile Energiemenge, die durch den Abbau, die Lieferung und die Verarbeitung des Energieträgers entsteht – inklusive der Energieverluste – berechnet. Für jeden Energieträger, der im Gebäude für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung eingesetzt wird, gibt es einen bestimmten Faktor. Mit diesem Faktor wird der Endenergiebedarf multipliziert. Dieser Wert wird ebenfalls in (kWh/(m²a)) angegeben.
- Transmissionswärmeverlust: Dieser Wert beschreibt die Energie, die über die Gebäudeumhüllung, z.B. Dach, Wand und Fenster, an die Umgebung abgegeben wird. Damit gibt der Wert Aufschluss über die wärmedämmende Qualität des Gebäudes.
Energieausweis: Kosten
Ein Energieausweis hat je nach Art des Energieausweises unterschiedliche Kosten. Je nachdem, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis handelt, können die Kosten variieren. Die Kosten für einen Energieausweis unterscheiden sich außerdem anhand der Art der Immobilie: Wird der Energieausweis für eine Wohnung, ein Mehrparteienhaus oder ein Einfamilienhaus erstellt?
In jedem Fall sollten Sie bei der Beantragung des Energieausweises darauf achten, dass Sie sich an einen seriösen Anbieter wenden, der einen gültigen, rechtssicheren Energieausweis ausstellt. Die KSK-Immobilien ist hierfür die richtige Ansprechpartnerin. Die Ausstellung erfolgt ausschließlich über Fachpersonen, die über die notwendige Qualifikation für die Erstellung verfügen. KSK-Immobilien ist Ihre Expertin für die Erstellung von Energieausweisen und unterstützt Sie zudem bei allen Fragen rund um Ihre Immobilienbewertung und den Immobilienverkauf.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Grundsätzlich ist ein Energieausweis ab der Erstellung zehn Jahre gültig – genauer gesagt ab dem Ausstellungsdatum. Der Zeitraum der Gültigkeit kann sich jedoch verkürzen, wenn umfangreiche Umbauten oder Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dann muss der durchschnittliche Energiebedarf für das Haus oder die Wohnung erneut berechnet werden, um valide Werte vorweisen zu können.
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Der Service der KSK-Immobilien reicht noch viel weiter als nur die Energieausweis-Beratung und -Erstellung und umfasst den gesamten Prozess der Immobilienbewertung und des Immobilienverkaufs. So erstellen wir unter anderem das Immobilienexposé für Sie und setzen Ihr Objekt im Rahmen einer professionellen Immobilienfotografie gekonnt in Szene. Kontaktieren Sie uns gerne für einen persönlichen Beratungstermin. Oder bestellen Sie Ihren Energieausweis in unserem Onlineshop!
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