Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das sollten Sie wissen
Seit Anfang 2024 gibt es neue Regelungen für das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Die Energiewende im Wärmebereich ist essenziell für den Klimaschutz und die Verfolgung klimapolitischer Ziele. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2020 das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet und regelmäßig überarbeitet. Wir zeigen Ihnen, was das GEG beinhaltet und was Sie als Immobilieneigentümer:in beachten müssen.
Gebäudeenergiegesetz: Die Wichtigsten Infos im Überblick
- Das Gebäudeenergiegesetz macht Vorgaben für die Wärmedämmung und Energieeffizienz von Bestandsimmobilien und Neubauprojekten.
- Seit dem 1. Januar 2024 gibt es neue Regelungen, welche vor allem die Bauleute von Neubauten betreffen.
- Laut dem GEG müssen neuinstallierte Heizungen nun zu mindestens 65 Prozent von erneuerbaren Energien gespeist werden.
- Neubauten müssen mindestens dem Standard des Effizienzhauses 55 entsprechen.
- Bei dem Verkauf oder der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine umfassende Energieberatung Pflicht.
- Es gibt eine Vielzahl an Fördermitteln zum energetischen Um- und Neubau von Gebäuden.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen in beheizten und klimatisierten Gebäuden erfüllt werden müssen. Es enthält Vorgaben zum Wärmedämmstandard und dem Hitzeschutz von Gebäuden. Auch Heizungs- und Klimatechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien spielen eine tragende Rolle. Unterteilt wird das GEG dabei in vier Förderrichtlinien, die sogenannte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ im Bereich:
- Wohngebäude
- Nichtwohngebäude
- Einzelmaßnahmen
- Klimafreundlicher Neubau
Der rechtliche Rahmen des GEG
Das Gesetz ist im November 2020 in Kraft getreten und wurde im Januar 2023 aktualisiert. Es handelt sich beim GEG um eine Zusammenführung aus der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Im Vergleich zur ehemaligen EnEV fallen die Anforderungen an Neubauten mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz etwas geringer aus.
Für Bestandsgebäude bestehen jedoch einige Austausch- und Nachrüstpflichten. So sieht das GEG unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise den Austausch der Heizung spätestens im Jahr 2023 vor. Vor diesem Hintergrund trägt das GEG zur Reduzierung des Energieverbrauches bei und gilt somit als wichtiges Instrument zum Klimaschutz.
Welche Vorgaben macht das GEG für Neubauten?
Für Neubauten sieht das Gebäudeenergiegesetz umfangreiche Vorgaben vor, welche zum Klimaschutz beitragen sollen. Grundsätzlich müssen Neubauten dafür dem Standard eines Effizienzhauses 55 entsprechen. Mit welchen Maßnahmen dies erreicht wird, ist grundsätzlich den Bauherren überlassen.
Die wichtigsten Vorgaben für Effizienzhaus 55 sind:
- Der Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung darf innerhalb eines Jahres 55 Prozent des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
- Der Wärmeverlust über die Außenfassade darf maximal den gleichen Wert wie der des Referenzgebäudes betragen.
- Ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs muss durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Der genaue Prozentsatz ist dabei vom jeweiligen Energieträger abhängig.
Zusätzlich gibt es für das Effizienzhaus 55 keine Förderungen mehr. Um eine Förderung bei Neubauten zu erhalten, muss mindestens der Standard KfW-Effizienzhaus 40 QNG erreicht werden. Damit werden die höheren Anforderungen des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllt.
Welche Vorgaben macht das GEG für Bestandsimmobilien?
Die Vorgaben, welche das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsimmobilien macht, sind deutlich niedriger als die für Neubauprojekte. Grundsätzlich gilt jedoch:
- Bei einer Renovierung dürfen Eigentümer:innen keine Veränderungen vornehmen, welche die Energieeffizienz des Gebäudes verschlechtern.
- Bei der Erweiterung oder bei dem Ausbau eines Gebäudes müssen gesetzliche Mindestanforderungen beachtet werden.
Zusätzlich sieht das Gebäudeenergiegesetz einige Nachrüst- bzw. Austauschpflichten für Altbauten vor, die auch ohne eine anstehende Immobiliensanierung erfüllt werden müssen. Einzig Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Häuser mindestens seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind von diesen Pflichten ausgenommen.
Das Wichtigste, was das GEG vorgibt, ist der sogenannte U-Wert. Diese beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil nach außen gegeben wird und somit verloren geht. Deshalb wird er auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt. Genaue Vorgaben, welche U-Werte bei Außenbauteilen eingehalten werden müssen, finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW.

Gebäudeenergiegesetz 2024: Das sind die Änderungen
Seit Januar 2024 gibt es einige Änderungen im Gebäudeenergiegesetz, welche schrittweise ein klimafreundliches Heizen umsetzen sollen. Unter anderem wurde somit der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau von Heizungen verpflichtend. Konkret bedeutet dies, dass möglichst jede in einem Neubau eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, sofern der Neubau in einem Neubaugebiet steht. Handelt es sich um einen Neubau außerhalb eines Neubaugebietes, sieht das Gesetz die gleichen Regelungen wie für eine neue Heizungsanlage in Bestandsimmobilien vor. In diesem Fall wird das Gebäudeenergiegesetz an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt, bei welcher jede Kommune ein eigenes nicht verpflichtendes Konzept zur Umstellung der Wärmeversorgung ausarbeitet.
Welche Förderungen können Sie nutzen?
Die möglichen Förderungen bei einer energetischen Sanierung oder Neubauprojekten werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geregelt. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere Fördermittel, wobei die maximale Förderung bei 70 Prozent liegt. Zusätzlich sind die förderfähigen Kosten für einen Heizungstausch bei Einfamilienhäusern auf 30.000 Euro begrenzt.
Genauere Infos zu den Förderungen finden Sie außerdem auf der Seite der Bundesregierung.
Die verschiedenen Förderungen im Überblick.

GEG: Das gilt bei Energieausweis und Energieberatung
Wenn Sie ein Haus neu bauen wollen oder planen, eine umfassende energetische Sanierung durchzuführen, müssen Sie sich einen Energieausweis ausstellen lassen. Auch bei der Immobilienvermietung oder beim Immobilienverkauf sind Sie als Eigentümer:in verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen.
Mit dem GEG wurde zusätzlich beim Kauf oder der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern eine umfassende Energieberatung verpflichtend eingeführt. Diese Beratung muss kostenlos von einer Person durchgeführt werden, die zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt ist.
Umfassende Beratung mit Ihren Expert:innen der KSK-Immobilien
KSK-Immobilien steht Ihnen als kompetente Partnerin bei der Beratung zu möglichen energetischen Sanierungsarbeiten an Ihrer Immobilie zur Seite. Dabei beraten wir Sie als 100%ige Tochter der Kreissparkasse Köln auch gerne zu der passenden Immobilienfinanzierung. Sie möchten eine Immobilie vermieten? Auch dann sind wir genau die richtige Ansprechpartnerin und kümmern uns unter anderem um die Ausstellung eines Energieausweises für Ihr Mietobjekt. Natürlich beraten wir Sie darüber hinaus auch gerne zu Neubauprojekten und den nötigen Energiestandards. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und Betreuung.