08.01.2025

Leibrente oder Immobilienteilverkauf – was ist sinnvoller?

Senioren-Ehepaar-Figuren sitzen auf einem Stapel Geldmünzen

Teilverkauf und Leibrente: Was Sie über die Immobilienrente wissen müssen

Armut im Alter gehört zu den Hauptängsten von Rentnerinnen und Rentnern. Das beinhaltet nicht zuletzt die Angst davor, das Haus zu verlieren, in dem man die eigene Familie gegründet und seine Kinder großgezogen hat. Zwar ist das Haus im Alter abbezahlt, aber dennoch leiden viele Rentner:innen unter Geldsorgen und finanziellen Engpässen.

Sie wünschen sich mehr Geld zum Leben im Rentenalter?  Eine Immobilienrente in Form der Leibrente oder ein Immobilienteilverkauf sind Möglichkeiten, aus Ihrer Immobilie Liquidität zu schöpfen, ohne dabei das Haus verkaufen und verlassen zu müssen. Doch ist die Leibrente oder der Immobilienteilverkauf sinnvoller? Erfahren Sie in unserem Immobilienratgeber alles Wichtige zur Absicherung im Alter.

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Immobilienverrentung: Wie Sie sich im Rentenalter absichern

Die Immobilienverrentung ist eine Form des Haus- oder Wohnungsverkaufs der eignen Immobilie. Ist ein Käufer bzw. eine Käuferin für Ihre Immobilie gefunden, erhalten Sie hierbei den Kaufpreis in der Regel nicht ganzheitlich am Stück, sondern als monatlichen Betrag, der Ihnen als eine Art Rente ausgezahlt wird. Diese dient der finanziellen Absicherung im Alter, so dass die Zahlungen meist auf Lebzeit ausgerichtet sind.

Je älter Sie als Verkäufer bzw. Verkäuferin sind, umso höher fällt in der Regel auch die monatliche Rate aus. Als Verkäufer:in profitieren Sie dabei in zweierlei Hinsicht: Zum einen steigt Ihr monatliches Einkommen durch den Immobilienverkauf und zum anderen können Sie weiterhin in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung wohnen bleiben. Je nach Vereinbarung gilt diese Form der Immobilienverrentung meist lebenslang.

Das sind die gängigen Formen der Immobilienverrentung:

Was ist die Immobilien-Leibrente?

Die Leibrente wird aus dem Immobilienverkauf geschöpft. Der oder die Käufer:in kauft Ihr Haus oder Ihre Wohnung und zahlt eine monatliche Rente als Abzahlung. Damit gibt er bzw. sie auch die Einverständniserklärung für ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrech für Sie als Verkäufer:in ab. Diese (Renten-)Zahlung kann auch mit einer Einmalzahlung kombiniert werden. Das kommt ganz auf die Vertragskonditionen an, die Sie im Kaufvertrag vereinbart haben.

Als Käufer:innen treten bei einer Leibrente für gewöhnlich gewerbliche Unternehmen auf, etwa die Deutsche Leibrenten Grundbesitz, oder Stiftungen, wie die christliche Stiftung Liebenau. Wählen Sie eine Stiftung als Partner, unterstützen Sie damit deren Ziele. Aber auch zwischen Privatleuten kann eine Leibrente vereinbart werden.

Was ist ein Immobilienteilverkauf?

Beim Immobilienteilverkauf handelt es sich ebenfalls um ein Verrentungsmodell, bei dem nur ein Teil der Immobilie, sogenannte Mieteigentumsanteile, verkauft wird. Vor allem für Rentnerinnen und Rentner, für die das eigene Haus zu groß geworden ist und die sich gerne verkleinern wollen, ist der Immobilienteilverkauf eine gute Alternative.

Als Eigentümer:in profitieren Sie von vielen Vorteilen. So müssen Sie Ihr Eigenheim nicht verlassen und erhalten im Gegenzug für einen bestimmten Anteil Ihrer Immobilie die Kaufsumme in Form einer Rentenzahlung. Um den genauen Wert der Teilimmobilie zu errechnen, ist eine Immobilienbewertung vonnöten. Der daraufhin ermittelte Kaufpreis wird Ihnen als Verkäufer:in im Anschluss an den Immobilienteilverkauf sofort ausgezahlt. Gleichzeitig wird ein lebenslanges Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen.

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Leibrente oder Immobilienteilverkauf – was ist sinnvoller?

Beim Immobilienverkauf im Rahmen der Leibrente wird der Kaufpreis anhand der Faktoren Immobilienwert, Kosten im Zusammenhang mit notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Instandhaltung sowie abhängig vom Alter des Verkäufers bzw. der Verkäuferin ermittelt. Dieser errechnete Betrag wird von der Käuferseite in der Regel monatlich an die Verkäuferseite bezahlt. Umgangssprachlich wird auch von einer Rentenzahlung gesprochen, auch wenn es sich genau genommen um eine Ratenzahlung handelt. Bei der Leibrente geben Sie die Eigentumsrechte ab und können daher die Immobilie weder vererben noch vermieten, sollte ein Umzug z.B. in eine Pflegeeinrichtung anstehen. Zudem profitieren Sie nicht von einer eventuellen Wertsteigerung der Immobilie. Vorteilhaft ist, dass anstehende Instandhaltungskosten von Käufer bzw. Käuferin getragen werden müssen.

Das ist bei einem Teilverkauf anders, hier liegen die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie bei Ihnen als Verkäuferin bzw. Verkäufer. Dank des im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrechts können Sie die Immobilie auch vermieten und Umbauten vornehmen. Das Vererben ist allerdings nur möglich, sofern Sie die verkauften Anteile der Immobilie vorher wieder zurückkaufen. Zudem müssen Sie bedenken, dass Sie nur Miteigentümer:in an der Immobilie sind. Den Erlös aus Ihrem Teilverkauf können Sie flexibel einsetzen, etwa für Reisen, größere Anschaffungen oder als finanzielles Polster, allerdings sollten Sie beachten, dass ein monatliches Nutzungsentgelt fällig wird. Möchten Sie die Immobilie komplett verkaufen, werden zudem Gebühren für den Verkauf fällig.

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