Wohngeld

Beim Wohngeld handelt es sich um eine monatliche Vorauszahlung des Eigentümers oder der Eigentümerin einer Wohnung an die entsprechende Hausverwaltung. Das Wohngeld, welches auch als Hausgeld bezeichnet wird, beinhaltet Nebenkosten, Verwaltungskosten sowie eine Instandhaltungsrücklage. Die Kosten für das Wohngeld liegen in der Regel 20-30 Prozent über den Nebenkosten.

Die Hausverwaltung rechnet das Wohngeld am Ende des Jahres ab. Wenn sich dabei herausstellt, dass eine Partei weniger eingezahlt hat als Ausgaben entstanden sind, fallen Nachzahlungen an. Entscheidet sich ein Wohnungseigentümer oder eine Wohnungseigentümerin dazu, die Wohnung zu vermieten, kann ein Teil des Wohngeldes auf die Mieter:innen umgelegt werden. Der Vermieter oder die Vermieterin kann jedoch nur die tatsächlichen Betriebskosten auf die Mieter:innen umlegen.

Beim Wohnungskauf ist es daher wichtig, das Hausgeld in die Ausgaben einzukalkulieren. Die Immobilienexpertinnen und -experten der KSK-Immobilien unterstützen Sie dabei gerne. Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie Unterstützung beim Immobilienkauf oder -verkauf benötigen.