Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage – oder auch Instandhaltungsrückstellung – wird von allen Eigentümer:innen einer Eigentümergemeinschaft gezahlt. Als solche ist sie Bestandteil des sogenannten Hausgeldes. Damit sind die monatlichen Vorauszahlungen der Eigentümergemeinschaft an die Hausverwaltung gemeint. Das Hausgeld besteht zusätzlich auch aus Verwaltungskosten, Entsorgungskosten sowie den Kosten für Hausstrom.
Die Instandhaltungsrücklage kann ausschließlich zur Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums der Immobilie verwendet werden. Sie ist also quasi ein finanzieller Puffer, sollten Modernisierungen, Reparaturen oder eben Instandhaltungsmaßnahmen anfallen. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage ist nicht gesetzlich festgelegt, beruht aber wie das gesamte Hausgeld auf dem Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft. Die Rücklagen sind anteilig zu zahlen, wobei sich die Berechnung meist an der Wohnungsgröße orientiert.
Grundsätzlich können Instandhaltungskosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt, der Wohnraum wird durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin vermietet und die Beträge der Rücklage werden tatsächlich für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet.