Umlageausfallwagnis
Bei einem Umlageausfallwagnis handelt es sich um das Risiko, das Vermieter:innen von Gewerbe- und Wohnimmobilien tragen, wenn die Kosten für Nebenleistungen und Betriebskosten, die bei der Vermietung von Immobilien normalerweise auf die Mieter:innen umgelegt werden, nicht vollständig eingenommen werden können. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise Leerstand von Einheiten oder die Zahlungsunfähigkeit bzw. -verweigerung von Mieter:innen. Im letzteren Falle würde zusätzlich auch ein Mietausfallwagnis bestehen.
Wenn Mieter:innen beispielsweise aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder Insolvenz nicht in der Lage sind, ihre Nebenkostenzahlungen vollständig zu leisten, entsteht ein Umlageausfallwagnis. In solchen Situationen trägt der oder die Vermieter:in das Risiko des Ausfalls und hat mit Verlusten zu rechnen.
Das Umlageausfallwagnis wird typischerweise als ein prozentualer Aufschlag auf die umlagefähigen Nebenkosten kalkuliert. Dieser Aufschlag wird dann auf die Mieter:innen umgelegt. Die genaue Höhe des Umlageausfallwagnisses kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lage und Art des Objekts, der Mieterstruktur oder der wirtschaftlichen Gesamtsituation. In Deutschland ist die Umlage des Ausfallwagnisses auf die Mieter:innen im Rahmen der Betriebskostenverordnung geregelt. Vermieter:innen dürfen demnach einen bestimmten Prozentsatz der Nebenkosten als Umlageausfallwagnis ansetzen und auf die Mieter:innen umlegen. Es ist jedoch wichtig, dass dies transparent und nachvollziehbar im Mietvertrag festgelegt wird.
Auch die Mietpreisgestaltung kann durch das Umlageausfallwagnis beeinflusst werden. Vermieter:innen können gezwungen sein, höhere Mieten zu verlangen, um das Risiko von Mietausfällen zu minimieren. Dies kann jedoch auch dazu führen, dass die Immobilie für neue Mieter:innen weniger ansprechend ist. Bei Sozialwohnungen gelten andere Regelungen, denn sie unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben. In diesem Kontext sind die Möglichkeiten für Vermieter:innen, Kosten und Wagnisse auf die Mieter:innen umzulegen, oft eingeschränkt. Dies betrifft auch das Umlageausfallwagnis. Bei Sozialwohnungen wird in der Regel eine Mietobergrenze festgelegt, die alle umlegbaren Kosten, einschließlich des Umlageausfallwagnisses, umfasst. Vermieter:innen müssen daher besonders sorgfältig kalkulieren, um sicherzustellen, dass ihre Gesamtmieten inklusive Nebenkosten diese Grenzen nicht überschreiten.
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