Mieterselbstauskunft leicht erklärt – inkl. Vorlage als PDF
Ob Sie eine Wohnung vermieten oder eine Immobilie mieten möchten – die Mieterselbstauskunft ist ein zentrales Element im Bewerbungsprozess. Erfahren Sie hier, welche Angaben zulässig sind und worauf beide Seiten achten sollten – inklusive einer Mieterselbstauskunftsvorlage, die Sie kostenfrei als PDF herunterladen können.
Mieterselbstauskunft im Überblick
- Definition und Zweck: Die Mieterselbstauskunft ist ein freiwilliger Fragebogen, der Vermieter:innen hilft, die Eignung von Mietinteressent:innen besser einzuschätzen.
- Zulässige Angaben: Erfragt werden dürfen z. B. Name, Einkommen, Haushaltsgröße; unzulässig sind Fragen zu Religion, Schwangerschaft oder Krankheiten.
- Download-Vorlage: Eine geprüfte Mieterselbstauskunft-Vorlage als PDF steht kostenfrei zum Ausfüllen und Versenden zur Verfügung.
- Datenschutz beachten: Die Daten dürfen nur zum Zweck der Vermietung genutzt werden und müssen bei Ablehnung gelöscht werden.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den potenzielle Mieter:innen bei einer Wohnungsbewerbung ausfüllen, um dem Vermieter oder der Vermieterin freiwillig bestimmte Informationen über sich zu geben. Sie dient dazu, das Mietverhältnis auf eine transparente Grundlage zu stellen – insbesondere, um finanzielle Zuverlässigkeit und persönliche Eignung einschätzen zu können.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Selbstauskunft nicht um ein verpflichtendes Dokument, doch in der Praxis ist sie bei fast allen Wohnungsvergaben üblich. Vermieter:innen dürfen bestimmte Angaben erfragen, andere hingegen nicht – hier gelten klare datenschutzrechtliche Grenzen.
Warum ist die Mieterselbstauskunft so wichtig?
Gerade auf angespannten Wohnungsmärkten hilft die Selbstauskunft dabei, sich von anderen Bewerber:innen positiv abzuheben. Vermieter:innen möchten möglichst früh im Prozess der Mietersuche wissen, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin solvent und zuverlässig ist und gut ins Mietobjekt passt. Die Angaben aus der Mieterselbstauskunft ermöglichen es, frühzeitig Klarheit zu schaffen und langwierige Prüfungen oder Rückfragen zu vermeiden.
Welche Angaben sind zulässig?
In einer kurzen Mieterselbstauskunft dürfen Vermieter:innen folgende Informationen erfragen:
- Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift
- Beruf und Arbeitgeber
- Höhe des monatlichen Nettoeinkommens
- Anzahl der einziehenden Personen
- Haustiere (sofern nicht allgemein erlaubt oder verboten)
- Bestehende Mietschulden oder laufende Mietverhältnisse
- Geplante Einzugszeit
Darüber hinaus wird häufig nach dem bisherigen Wohnort, der Dauer des vorherigen Mietverhältnisses und der Telefonnummer gefragt.
Unzulässige Fragen betreffen z. B.:
- Schwangerschaft oder Familienplanung
- Politische oder religiöse Zugehörigkeit
- Vorstrafen (sofern nicht mietrelevant)
- Nationalität (wenn sie nicht mietrechtlich relevant ist)
- Krankheiten oder Gesundheitsdaten
- Bestehende Mitgliedschaften in Mieterschutzvereinen
Mieterselbstauskunft: Vorlage kostenfrei herunterladen
Damit Sie gut vorbereitet sind, stellen wir Ihnen eine Mieterselbstauskunftsvorlage als PDF zur Verfügung. Diese können Sie direkt ausfüllen, ausdrucken oder digital verschicken. Das Muster wurde nach aktuellem Mietrecht erstellt und enthält nur zulässige Fragen – ideal zur Mieterselbstauskunft bei Wohnungsbewerbungen.
Tipps zum Ausfüllen der Selbstauskunft
Beim Ausfüllen der Mieterselbstauskunft empfiehlt es sich, möglichst ehrlich und vollständig zu antworten. Eine unvollständige oder falsche Angabe kann im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mietverhältnisses führen, sollte später ein Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen auffallen.
Wichtig: Eine Mieterselbstauskunft-PDF kann auch elektronisch ausgefüllt und per E-Mail übermittelt werden – das ist heute vielerorts üblich und beschleunigt den Bewerbungsprozess. Alternativ kann ein Mieterselbstauskunftsformular auch handschriftlich ausgefüllt werden, wenn der Vermieter bzw. die Vermieterin dies bevorzugt.
DSGVO und Datenschutz: Muss man eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Alle im Formular enthaltenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Eine Pflicht zur Abgabe der Mieterselbstauskunft besteht nicht. Allerdings hat der bzw. die Vermieter:in dann das Recht, sich für andere Bewerbende zu entscheiden, die eine Auskunft bereitwillig vorlegen. Insofern ist es im eigenen Interesse, das Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, wenn man ernsthaft an der Wohnung interessiert ist.
Der Vermieter bzw. die Vermieterin darf die Mieterselbstauskunft nur zum Zweck der Wohnungsvergabe verwenden und muss sie nach einer Absage löschen oder vernichten. Eine Speicherung ohne Mietvertrag ist nicht zulässig. Kommt es zum Mietverhältnis, dürfen die Angaben gespeichert bleiben, solange sie für das Mietverhältnis relevant sind.
Mieterselbstauskunft bei WG-Zimmern oder Zwischenmiete?
Auch bei WG-Zimmern, Zwischenmiete oder möblierten Wohnungen kommt die Mieterselbstauskunft zunehmend zum Einsatz. Gerade bei befristeten Mietverhältnissen dient sie als zusätzlicher Schutz vor Zahlungsausfällen oder Missbrauch der Wohnung. Hier genügt oft eine kurze Mieterselbstauskunft, die nur die wichtigsten Angaben umfasst – etwa zur Person, zum Einkommen und zur Mietdauer.
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