Unterlagen für den Mietvertrag: Was benötigen Vermieter?
Als Vermieterinnen und Vermieter ist es ratsam, gut vorbereitet zu sein, wenn Sie einen Mietvertrag abschließen möchten. Um sicherzustellen, dass Sie sich vertrauenswürdige Mieterinnen und Mieter ins Haus oder in die Wohnung holen, ist es sinnvoll, Unterlagen für den Mietvertrag anzufordern. Wenn Sie eine Immobilie vermieten möchten, können diese Dokumente dabei den Unterschied zwischen einem reibungslosen Ablauf und möglichen Problemen ausmachen.
Aber welche Unterlagen sollten für den Mietvertrag vorgelegt werden? Worauf Sie als Vermieterin und Vermieter beim Abschließen eines Mietverhältnisses achten müssen, erfahren Sie in unserem Immobilienratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Wichtige Unterlagen für den Mietvertrag: Vermieter:innen sollten zur Identitäts- und Bonitätsprüfung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, eine Schufa-Auskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und eine ausgefüllte Selbstauskunft des bzw. der Mieter:in anfordern.
- Potentielle Mieter:innen sind zu diesen Angaben nicht verpflichtet, jedoch können Vemieter:innen sich bei fehlenden Dokumenten für andere Kandidat:innen entscheiden.
- Zulässige Fragen in der Selbstauskunft betreffen den Namen, das Nettoeinkommen, den Beruf, den Arbeitgeber, laufende Insolvenzverfahren und freilaufende Haustiere.
- Unzulässige Fragen betreffen Religion, Parteizugehörigkeit, Familienplanung, sexuelle Orientierung, ethnischen Hintergrund, das Spielen von Musikinstrumenten und Vorstrafen.
Welche Unterlagen dürfen Vermieterinnen und Vermieter verlangen?
Grundsätzlich gilt: Vermieterinnen und Vermieter können zwar die Vorlage von Unterlagen verlangen, potenzielle Mieter und Mieterinnen sind aber nicht verpflichtet, bei der Immobilienbesichtigung oder der Anbahnung einer Vermietung Unterlagen vorzulegen. Es obliegt Vermieter:innen jedoch bei fehlenden Unterlagen, in diesem Fall andere potenzielle Kandidat:innnen vorzuziehen. Im Allgemeinen ist es für Vermieter und Vermieterinnen ratsam, bestimmte Dokumente anzufordern, um die Bonität und Zuverlässigkeit der zukünftigen Mieter:innen besser einschätzen zu können. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen notwendiger Information und dem Respekt der Privatsphäre ist dabei entscheidend.
Zusätzlich sollten Vermieterinnen und Vermieter darauf achten, keine unzulässigen Informationen zu verlangen. Fragen nach Familienplanung, Religionszugehörigkeit oder politischer Einstellung sind beispielsweise unzulässig und verstoßen gegen den Datenschutz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es ist wichtig, nur solche Unterlagen für den Mietvertrag anzufordern, die einen direkten Bezug zum Mietverhältnis haben und für die Entscheidung über die Vermietung relevant sind.
Die wichtigsten Unterlagen für den Mietvertrag
Damit Sie bei Ihrer Suche nach geeigneten Mieter:innen gut vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Unterlagen zum Abschließen des Mietvertrags für Sie gesammelt:
Personalausweis oder Reisepass des Mieters oder der Mieterin
Bevor Sie einen Mietvertrag abschließen, sollten Sie die Identität des Mieters oder der Mieterin überprüfen. Bitten Sie um eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Dies stellt sicher, dass die Angaben im Mietvertrag korrekt sind und die Person wirklich existiert.
Gehaltsnachweise oder Einkommensnachweise
Zu den wichtigsten Unterlagen für den Mietvertrag gehören die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder andere Einkommensnachweise. Diese Dokumente geben Ihnen Aufschluss über die finanzielle Situation des Mieters oder der Mieterin und die Fähigkeit, die Miete regelmäßig zu zahlen. Hierbei ist es zudem ratsam zu beachten, dass die Bruttomiete nicht mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens der Mieter:innen ausmacht.
Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung
Neben Gehaltsnachweisen ist für Arbeitnehmer:innen eine Kopie des Arbeitsvertrages sinnvoll, für Studierende entsprechend eine Immatrikulationsbescheinigung. Diese Unterlagen bestätigen den Beschäftigungsstatus oder den Studienplatz des oder der Mieter:in.
Schufa-Auskunft der Mieter:innen
Die Schufa-Auskunft ist ein zentrales Dokument bei der Vermietung, welches Vermieter:innen einen umfassenden Überblick über die Bonität eines potenziellen Mieters oder einer potenziellen Mieterin verschafft. Diese Auskunft wird von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) bereitgestellt und enthält Informationen über das Zahlungsverhalten, bestehende Kreditverpflichtungen und mögliche negative Einträge wie Zahlungsausfälle oder Insolvenzen. Eine positive Schufa-Auskunft signalisiert Vermieter:innen, dass der Mieter oder die Mieterin in der Vergangenheit zuverlässig finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist, was das Risiko von Mietausfällen deutlich reduziert.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Ein solcher Nachweis wird in der Regel vom aktuellen oder letzten Vermieter oder Vermieterin ausgestellt und bestätigt, dass alle Mietzahlungen pünktlich und vollständig geleistet wurden.
Selbstauskunft der Mieter:innen
Fordern Sie die Mieter:innen auf, eine Selbstauskunft auszufüllen. Diese enthält Informationen über die persönliche und berufliche Situation sowie über eventuelle Haustiere oder geplante Renovierungsmaßnahmen.
Die Selbstauskunft sollte darauf abzielen, das berechtigte Interesse von Vermieter:innen zu wahren, ohne jedoch die Rechte der Mieter:innen zu verletzen. Obwohl bestimmte private Fragen zulässig sind, müssen diese in einem angemessenen Rahmen bleiben. Besonders wichtig sind Fragen, die sich auf die finanzielle Situation der Mietinteressent:innen beziehen.
Eine Mieterselbstauskunft enthält üblicherweise diese Fragen:
- Vollständiger Name
- Wie viele Personen ziehen ein?
- Nettoeinkommen
- Beruf
- Arbeitgeber
- Laufende Insolvenzverfahren
- Räumungsklagen
- Freilaufende Haustiere
Währenddessen dürfen viele private Fragen nicht gestellt werden. Dazu zählen die Auskunft über:
- Religion
- Parteizugehörigkeit
- Familienplanung
- sexuelle Orientierung
- ethnischer Hintergrund
- das Spielen von Musikinstrumenten
- und Vorstrafen.
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