Grundsteuermessbetrag: Was ist das?

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 auf Grundlage des angepassten Grundsteuermessbetrags erhoben. Viele Immobilienbesitzer:innen fragen sich, wie hoch ihre Steuerlast ausfallen wird. Entscheidend für die Berechnung sind neben dem Grundsteuermessbetrag auch der Hebesatz, der sich durch die Reform in vielen Fällen ändern wird, sowie die Steuermesszahlen und Grundstückswerte. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Grundsteuermessbetrag berechnen können und welche Änderungen Sie durch die Reform berücksichtigen sollten.

Als Immobilieneigentümer:in sind Sie für die Zahlung der Grundsteuer verantwortlich, was häufig Fragen aufwirft. Unsere Expert:innen stehen Ihnen bei sämtlichen Themen rund um den Immobilienkauf und Immobilienverkauf kompetent zur Seite und unterstützen Sie umfassend.

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Grundsteuermessbetrag: Das Wichtigste in Kürze

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Der Grundsteuermessbetrag spielt, zusammen mit dem Grundsteuer-Hebesatz, eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung der Grundsteuer. Der Betrag wird berechnet, indem die Grundsteuermesszahl auf den Grundsteuerwert des jeweiligen Grundstücks angewendet wird. Der Grundsteuerwert spiegelt dabei den Verkehrswert der Immobilie wider und ist eine wesentliche Kennzahl, welche die finanzielle Belastung für die Eigentümer:innen beeinflusst. Die Höhe des Hebesatzes, der ebenfalls einen Einfluss auf die Grundsteuer hat, wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt und kann regional stark variieren.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Mit dem Grundsteuermessbetrag und den Hebesätzen können Sie die Grundsteuer für Ihre Immobilie berechnen. Dementsprechend wichtig ist die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags zur Berechnung der Grundsteuer.

Es gilt folgende Formel:

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz / 100

Mehr zur Berechnung der Grundsteuer können Sie in unserem Ratgeber Grundsteuer berechnen nachlesen.

Wie wurde der Grundsteuermessbetrag bisher ermittelt?

Lange Zeit wurde der Grundsteuermessetrag mithilfe des sogenannten Einheitswertes ermittelt. Dabei handelte es sich vereinfacht gesagt um den steuerlichen Wert Ihres Grundstückes. Da der Einheitswert jedoch jahrelang nicht aktualisiert wurde, wurde die alte Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt.  

Neben dem Einheitswert war für die alte Berechnungsmethode die Grundsteuermesszahl ausschlaggebend. Dabei handelte es sich um einen Faktor, welcher die verschiedenen Formen von Immobilien bewertet. Angegeben wurde die Grundsteuermesszahl in Promille. Somit erfolgte die alte Berechnung des Grundsteuermessbetrags wie folgt:

Grundsteuermessbetrag = Einheitswert x Grundsteuermesszahl

Mit der Steuerreform dürfen die Bundesländer eigene Gesetze und Regeln zur Berechnung der Grundsteuer einführen. Dabei haben sich zumindest zehn der 16 Bundesländer zusammen dem sogenannten Bundesmodell zugeordnet.

Der Grundsteuermessbetrag ab 2025

Ab 2025 greift offiziell die neue Regelung zur Berechnung der Grundsteuer und somit auch zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags. Das Grundprinzip bleibt dabei jedoch gleich: Der steuerliche Wert des Grundstücks wird ermittelt und anschließend mit der Steuermesszahl verrechnet. Ganz so einfach ist es in der Umsetzung jedoch nicht, denn mit der Steuerreform dürfen die Bundesländer im Prinzip alle eigene Gesetze und Regeln zur Berechnung der Grundsteuer einführen. Dabei haben sich zumindest zehn der 16 Bundesländer zusammen dem sogenannten Bundesmodell zugeordnet.

Die wichtigsten Regeln sind:

Die Steuermesszahl in ausgewählten Bundesländern

BundeslandSteuermesszahl
Brandenburg, NRW, RLP, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein0,31 Promille für Wohngrundstücke 0,34 Promille für alle anderen Grundstücksarten
Bremen0,31 Promille für Wohngrundstücke 0,75 Promille für alle anderen Grundstücksarten
Berlin0,31 Promille für Wohngrundstücke 0,45 Promille für alle anderen Grundstücksarten
Saarland0,34 Promille für Wohngrundstücke 0,64 Promille für alle anderen Grundstücksarten
Sachsen0,36 Promille für Wohngrundstücke 0,72 Promille für alle anderen Grundstücksarten

Alternativ können Sie die Steuermesszahlen auch auf der Seite des Finanzamtes Ihres Bundeslandes einsehen. Für das Finanzamt NRW können Sie beispielsweise hier Ihren Grundsteuermessbetrag ermitteln.

Wie hoch ist der Grundsteuermessbetrag?

Bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrags bleibt die Formel in den zehn Bundesländern mit dem Bundesmodell gleich:

Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl.

Die restlichen Bundesländer berechnen den Grundsteuermessbetrag anders. Hier gibt es keinen Grundsteuerwert für die Grundstücke und Gebäude. Stattdessen wird die Kennzahl aufgeteilt, sodass es einen Wert für das Grundstück und einen separaten für das Gebäude bzw. die Immobilie gibt. Hessen und Niedersachsen betrachten noch einen zusätzlichen Faktor, welcher die Fläche bzw. die Lage des Grundstücks berücksichtigt.

Die wichtigsten Regelungen der übrigen Bundesländer sind:

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Durch die Grundsteuerreform, die ab 2025 gilt, können sich für Immobilienbesitzer:innen durch den neuen Grundsteuermessbetrag Veränderungen bei der Grundsteuer ergeben. Dies macht den Immobilienkauf im kommenden Jahr besonders interessant. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach der perfekten Immobilie.

Unsere Expert:innen stehen Ihnen von der Immobiliensuche über die Immobilienfinanzierung bis hin zur Schlüsselübergabe zur Seite. Als führende Immobilienmaklerin im Rheinland verfügen wir über das nötige Know-how, um Sie optimal bei Ihrem Immobilienkauf zu unterstützen. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie Erstberatung und finden Sie mit uns Ihr Traumhaus!