Grundsteuermessbetrag: Was ist das?
Die neue Grundsteuer wird ab 2025 auf Grundlage des angepassten Grundsteuermessbetrags erhoben. Viele Immobilienbesitzer:innen fragen sich, wie hoch ihre Steuerlast ausfallen wird. Entscheidend für die Berechnung sind neben dem Grundsteuermessbetrag auch der Hebesatz, der sich durch die Reform in vielen Fällen ändern wird, sowie die Steuermesszahlen und Grundstückswerte. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Grundsteuermessbetrag berechnen können und welche Änderungen Sie durch die Reform berücksichtigen sollten.
Als Immobilieneigentümer:in sind Sie für die Zahlung der Grundsteuer verantwortlich, was häufig Fragen aufwirft. Unsere Expert:innen stehen Ihnen bei sämtlichen Themen rund um den Immobilienkauf und Immobilienverkauf kompetent zur Seite und unterstützen Sie umfassend.
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Grundsteuermessbetrag: Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundsteuermessbetrag ist eine wichtige Kennzahl zur Berechnung der Grundsteuer.
- Neben dem Grundsteuerwert benötigen Sie eine Steuermesszahl zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags.
- Mit Beginn des Jahres 2025 greift offiziell die Grundsteuerreform, wodurch es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede in der Berechnung des Grundsteuermessbetrags geben wird.
- Zehn der 16 Bundesländer greifen dabei auf das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer und des Grundsteuermessbetrags zurück.
Was ist der Grundsteuermessbetrag?
Der Grundsteuermessbetrag spielt, zusammen mit dem Grundsteuer-Hebesatz, eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung der Grundsteuer. Der Betrag wird berechnet, indem die Grundsteuermesszahl auf den Grundsteuerwert des jeweiligen Grundstücks angewendet wird. Der Grundsteuerwert spiegelt dabei den Verkehrswert der Immobilie wider und ist eine wesentliche Kennzahl, welche die finanzielle Belastung für die Eigentümer:innen beeinflusst. Die Höhe des Hebesatzes, der ebenfalls einen Einfluss auf die Grundsteuer hat, wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt und kann regional stark variieren.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Mit dem Grundsteuermessbetrag und den Hebesätzen können Sie die Grundsteuer für Ihre Immobilie berechnen. Dementsprechend wichtig ist die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags zur Berechnung der Grundsteuer.
Es gilt folgende Formel:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz / 100
Mehr zur Berechnung der Grundsteuer können Sie in unserem Ratgeber Grundsteuer berechnen nachlesen.
Wie wurde der Grundsteuermessbetrag bisher ermittelt?
Lange Zeit wurde der Grundsteuermessetrag mithilfe des sogenannten Einheitswertes ermittelt. Dabei handelte es sich vereinfacht gesagt um den steuerlichen Wert Ihres Grundstückes. Da der Einheitswert jedoch jahrelang nicht aktualisiert wurde, wurde die alte Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt.
Neben dem Einheitswert war für die alte Berechnungsmethode die Grundsteuermesszahl ausschlaggebend. Dabei handelte es sich um einen Faktor, welcher die verschiedenen Formen von Immobilien bewertet. Angegeben wurde die Grundsteuermesszahl in Promille. Somit erfolgte die alte Berechnung des Grundsteuermessbetrags wie folgt:
Grundsteuermessbetrag = Einheitswert x Grundsteuermesszahl
Der Grundsteuermessbetrag ab 2025
Ab 2025 greift offiziell die neue Regelung zur Berechnung der Grundsteuer und somit auch zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags. Das Grundprinzip bleibt dabei jedoch gleich: Der steuerliche Wert des Grundstücks wird ermittelt und anschließend mit der Steuermesszahl verrechnet. Ganz so einfach ist es in der Umsetzung jedoch nicht, denn mit der Steuerreform dürfen die Bundesländer im Prinzip alle eigene Gesetze und Regeln zur Berechnung der Grundsteuer einführen. Dabei haben sich zumindest zehn der 16 Bundesländer zusammen dem sogenannten Bundesmodell zugeordnet.
Die wichtigsten Regeln sind:
- Der Einheitswert wird gänzlich abgeschafft und durch den Grundsteuerwert ersetzt. Dieser wiederum wird vom Finanzamt berechnet. Hierfür hatten Grundstückseigentümer:innen bis zum 31. Januar 2023 Zeit, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Der neue Grundsteuerwert soll ähnlich wie der Einheitswert angeben, welchen steuerlichen Wert Ihr Grundstück hat.
- Während zehn der 16 Bundesländer das Bundesmodell nutzen, haben sich Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen für ein abweichendes Modell entschieden – das sogenannte Flächenmodell. Auch Baden-Württemberg verwendet eine andere Berechnungsgrundlage, nämlich das sogenannte Bodenwertmodell.
- Die Steuermesszahlen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags können je nach Bundesland stark variieren.
Die Steuermesszahl in ausgewählten Bundesländern
Bundesland | Steuermesszahl |
---|---|
Brandenburg, NRW, RLP, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein | 0,31 Promille für Wohngrundstücke 0,34 Promille für alle anderen Grundstücksarten |
Bremen | 0,31 Promille für Wohngrundstücke 0,75 Promille für alle anderen Grundstücksarten |
Berlin | 0,31 Promille für Wohngrundstücke 0,45 Promille für alle anderen Grundstücksarten |
Saarland | 0,34 Promille für Wohngrundstücke 0,64 Promille für alle anderen Grundstücksarten |
Sachsen | 0,36 Promille für Wohngrundstücke 0,72 Promille für alle anderen Grundstücksarten |
Alternativ können Sie die Steuermesszahlen auch auf der Seite des Finanzamtes Ihres Bundeslandes einsehen. Für das Finanzamt NRW können Sie beispielsweise hier Ihren Grundsteuermessbetrag ermitteln.
Wie hoch ist der Grundsteuermessbetrag?
Bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrags bleibt die Formel in den zehn Bundesländern mit dem Bundesmodell gleich:
Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl.
Die restlichen Bundesländer berechnen den Grundsteuermessbetrag anders. Hier gibt es keinen Grundsteuerwert für die Grundstücke und Gebäude. Stattdessen wird die Kennzahl aufgeteilt, sodass es einen Wert für das Grundstück und einen separaten für das Gebäude bzw. die Immobilie gibt. Hessen und Niedersachsen betrachten noch einen zusätzlichen Faktor, welcher die Fläche bzw. die Lage des Grundstücks berücksichtigt.
Die wichtigsten Regelungen der übrigen Bundesländer sind:
- In Bayern und Hamburg: Hier gibt es sogenannte Äquivalenzbeträge, welche für Grundstück und Gebäude berechnet werden. Anschließend werden diese Äquivalenzbeträge mit den Steuermesszahlen der Bundesländer verrechnet.
- In Hessen: Neben den Äquivalenzbeträgen werden hier auch Flächenbeträge zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags verwendet. Auch diese werden einzeln für Gebäude und Grundstück berechnet und anschließend mit der Steuermesszahl multipliziert.
- In Niedersachsen: Hier gibt es den Lage-Faktor, welcher die durchschnittlichen Bodenrichtwerte der jeweiligen Gemeinde mitberücksichtigt. Allerdings fließt dieser bereits bei der Berechnung der Äquivalenzbeträge mit ein.
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