Grundsteuerreform: Alle Infos zur Grundsteuer

Mit der Grundsteuerreform tritt ab dem 1. Januar 2025 eine neue Berechnungsmethode für die Grundsteuer in Kraft, die für Immobilieneigentümer:innen zu spürbaren Veränderungen führen kann. Während für einige die Steuersätze steigen, profitieren andere von niedrigeren Abgaben. Doch welche Modelle kommen in Frage und wie wird die Grundsteuer überhaupt berechnet ? Alle wichtigen Infos finden Sie bei uns!

Als Immobilieneigentümer:in tragen Sie die Verantwortung für die Zahlung der Grundsteuer; eine Aufgabe, die oft mit vielen Fragen verbunden ist. Unsere Expert:innen stehen Ihnen deshalb bei sämtlichen Themen rund um den Immobilienkauf und Immobilienverkauf kompetent zur Seite und bieten Ihnen umfassende Unterstützung.

Grundsteuerreform: Alle Infos im Überblick

Hintergrund für die Grundsteuerreform

Im Jahr 2018 wurde das derzeitige System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Hauptgrund für diese Erklärung bestand in der Tatsache, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Das Gebot der Gleichbehandlung wurde dadurch verletzt. Die Neuregelung der Grundsteuer trat 2019 in Kraft. Bis Ende 2024 gilt jedoch noch eine Übergangsregelung. Das neue Recht wird ab dem Jahr 2025 erhoben.

Was ist die Grundsteuer und wie wird sie berechnet?

Die Grundsteuer betrifft grundsätzlich alle Formen von Grundstückseigentum. Sie lastet auf Grundstücken und Immobilien und wird direkt von den jeweiligen Kommunen erhoben. Man bezeichnet die Grundsteuer auch häufig als Grundbesitzsteuer oder als Bodenzins. Die gesetzliche Basis bildet das Grundsteuergesetz .

Die bisherige Berechnung ergibt sich wie folgt:

  • Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Dieses Verfahren ist auch nach der Grundsteuerreform von 2019 erhalten geblieben. Die Mehrzahl der Bundesländer setzt die Grundsteuer jedoch auf das neue Bundesmodell um. Hierbei wird es vor allem in den Hebesätzen mehr Variation geben als zuvor, da diese nun von den Kommunen festgelegt werden.  

Alle Infos zur Berechnung der Grundsteuer und den Hebesätzen 2025 lesen Sie hier.

Grundsteuerreform: Die Regelungen gelten ab 2025

Ab 2025 müssen Immobilienbesitzer:innen entweder mehr oder weniger Grundsteuer zahlen. Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, das den Kommunen mehr Flexibilität bei der Festlegung der Grundsteuer B ermöglicht. Bisher galt ein einheitlicher Hebesatz, doch jetzt können die Kommunen diesen Hebesatz aufsplitten und individuell an die örtlichen Gegebenheiten anpassen. Dadurch haben sie mehr Entscheidungsspielraum und können gezielt dort entlasten, wo es nötig ist – zum Beispiel bei Wohnimmobilien von Familien, Mieter:innen oder Eigentümer:innen.

Dieses neue Gesetz wurde am 4. Juli 2024 verabschiedet und nutzt eine spezielle Regelung, die es den Bundesländern erlaubt, das bundesweite Grundsteuermodell anzupassen. So können die Kommunen nun unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festlegen, um eine gerechtere Belastung zu erreichen.

Die Finanzverwaltung hat bereits Hebesätze veröffentlicht, die aufkommensneutral sind – das heißt, sie stellen sicher, dass insgesamt nicht mehr oder weniger Steuern vom Staat eingenommen werden. Diese Hebesätze wurden im September 2024 aktualisiert. Für Grundstückseigentümer:innen kann dies bedeuten, dass ihre Grundsteuer je nach Anpassung der Kommune sinken, steigen oder gleichbleiben wird.

Ab 2025 müssen Immobilienbesitzer:innen entweder mehr oder weniger Grundsteuer zahlen.

Die neuen Modelle der Grundsteuerreform

Immobilienbesitzerinnen und -besitzer waren verpflichtet, unterschiedliche Informationen bereitzustellen und eine sogenannte Feststellungserklärung abzugeben. Die Anforderungen und die einzureichenden Daten variierten dabei je nach Bundesland, da jedes Land die Möglichkeit hatte, eines von drei Modellen zur Berechnung der Grundsteuer zu wählen:

Das Bundesmodell

Die meisten Bundesländer haben sich für die Umsetzung des Bundesmodells entschieden. Ziel dieses vom Bund vorgeschlagenen Modells ist es, die Grundstückswerte möglichst präzise abzubilden. Dies bedeutet jedoch auch, dass hierbei der größte Aufwand für die Berechnung entsteht. Es werden folgende Werte erhoben:

  • Grundbuchdaten
  • Art der Immobilie
  • Art der Nutzung
  • Bodenrichtwert
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Gebäudealter
  • Grundstücksfläche
  • Anzahl der Wohnungen und ihre Größe
  • Anzahl Garagen und Stellplätze

Das Flächenmodell

Das Flächenmodell ist etwas einfacher, da hierbei weniger Werte ermittelt werden müssen. Es findet Anwendung in Bayern, Niedersachsen, Hessen und Hamburg. Als Eigentümer:in müssen Sie beim Flächenmodell folgende Kennzahlen angeben:

Das Bodenwertmodell

Am einfachsten zu ermitteln ist das Bodenwertmodell, welches in Baden-Württemberg angewendet wird. Hierbei entscheiden nur die Grundstücksfläche und der amtlich erhobene Bodenrichtwert über die Steuer. Als Bemessungsgrundlage benötigen Sie lediglich die folgenden Kennzahlen:

Immobilie finanzieren oder kaufen mit den Expert:innen der KSK-Immobilien

Mit der neuen Grundsteuerreform müssen Sie ab 2025 als Immobilienbesitzer:in unter Umständen weniger Grundsteuer zahlen. Dementsprechend lohnenswert kann ein Immobilienkauf oder die Immobilienfinanzierung zu Beginn des neuen Jahres sein. Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne beim gesamten Prozess – von der Suche nach passenden Immobilien bis hin zur Schlüsselübergabe sind wir für Sie da. Als größte Immobilienmaklerin im Rheinland wissen wir genau, worauf es ankommt, und stehen Ihnen gerne mit unserem umfassenden Knowhow zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung!