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20.09.2024

Heizungsgesetz: Gibt es vier Jahre Aufschub für Eigentümer?

Das Thema Heizung erneuern wird derzeit viel diskutiert. Nun gab es eine vorläufige Einigung. Im angestrebten Beschluss am 07. Juli 2023 soll eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung bis 2028 beschlossen werden. Das bedeutet, dass der zeitliche Druck aus dem Thema Heizungstausch vorerst raus ist.

Weiterhin gilt: Ab 2024 müssen beim Einbau neuer Heizungsanlagen 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Energien kommen. Wie im Juli 2023 im neuen Heizungsgesetz beschlossen werden soll, muss dafür aber die Voraussetzung der kommunalen Wärmeplanung erfüllt sein. Das bedeutet, dass die Kommunen zuerst Konzepte zur Wärmeversorgung (bspw. die Planung von Fernwärmenetzen) erarbeiten müssen. Hierdurch soll privaten Fehlinvestitionen vorgebeugt werden. Es wäre beispielsweise wenig zielführend, jetzt eine Wärmepumpe einzubauen, wenn es in wenigen Jahren im Quartier Fern- oder Nahwärme geben soll. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 verpflichtend sein.

Was bedeutet das jetzt konkret?

Solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen laut Heizungsgesetz auch nach dem 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese (theoretisch) auf Wasserstoff umrüstbar sind. Viele modernen Gasbrennwertgeräte haben bereits heute schon das Label Wasserstoff-ready, bzw. „H2-ready“.

Für Eigentümer:innen und Kaufinteressent:innen heißt dies Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre. Die Sorge vor kurzfristig anstehenden, immens hohen Modernisierungskosten durch Einbau von Fußbodenheizungen, um den niedrigen Vorlauftemperaturen einer Wärmepumpe gerecht zu werden, sind damit erst einmal verschoben. Sollte überraschend die aktuelle Heizung kaputt gehen, ist ein „normaler“ Austausch zu überschaubaren Kosten möglich. Eine Austauschpflicht für bestehende, funktionierende Heizungen stand ohnehin nicht zur Diskussion. Erst, wenn die bestehende Heizung kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann, muss laut dem neuen Beschluss eine Heizung eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Erst ab 2045 (so der aktuelle Gesetzesentwurf) dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen/ fossilen Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Wer jetzt ein Haus kaufen möchte, hat laut neuem Heizungsgesetz also Zeit, seine zukünftige Wärmeversorgung zu planen. Denn sinnvoll ist ein Umstieg auf erneuerbare Energien und eine energetische Modernisierung in jedem Fall. Aber wie genau, kann jetzt ohne Panik geprüft werden.

Fest steht auch, dass es für neue, klimafreundliche Heizungen Fördermittel vom Staat geben wird. Das soll aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden. Endverbraucher:innen können sich also auf Fördermittel freuen, die die zukünftigen Modernisierungskosten reduzieren werden.

Und auch der technische Fortschritt wird sich in den nächsten vier Jahren bemerkbar machen. Bosch hat beispielsweise zuletzt eine Wärmepumpe präsentiert, die wesentlich höhere Vorlauftemperaturen erzeugen kann und damit die Notwendigkeit zum Einbau von Flächenheizkörpern reduziert. Und auch ausgeweitete Produktionskapazitäten lassen tendenziell sinkende Kaufpreise erwarten.

Sie haben Fragen zum neuen Heizungsgesetz oder möchten sich zum Thema Immobiliensanierung beraten lassen? Unsere Immobilienexpert:innen sind für Sie da und freuen sich auf Ihre Kontaktanfrage.

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