Was ist ein Wohnberechtigungsschein und was bedeutet er für die Vermietung?

Wer eine geförderte Wohnung vermieten oder anmieten möchte, stößt schnell auf die Frage: Was ist ein WBS-Schein und wofür wird er genau benötigt? Der sogenannte Wohnberechtigungsschein – kurz WBS – ist eine amtliche Bescheinigung, die den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ermöglicht. Für Vermieter:innen von Sozialwohnungen ist der Nachweis verpflichtend, da geförderter Wohnraum ausschließlich an berechtigte Haushalte vermietet werden darf.
Gerade in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt spielt der Wohnberechtigungsschein eine wichtige Rolle. Er erleichtert berechtigten Haushalten den Zugang zu öffentlich gefördertem und damit häufig günstigerem Wohnraum und gibt Vermieter:innen klare gesetzliche Vorgaben für die Vermietung von Immobilien an die Hand.

Die Inhalte dieser Webseite dienen nur allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Beratung oder Auskunft im Einzelfall dar.
Inhalt.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Wohnberechtigungsschein: Bedeutung für Mieter:innen und Vermieter:innen
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Wohnberechtigungsschein: Voraussetzungen und Einkommensgrenzen
Wohnung mit Wohnberechtigungsschein vermieten
Wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein?
Was passiert nach der Ausstellung des WBS?
Wohnberechtigungsschein für Student:innen
Wohnberechtigungsschein (WBS): Das Wichtigste in Kürze
- Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Personen mit geringem Einkommen dazu, eine öffentlich geförderte Wohnung anzumieten.
- Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein sind bestimmte Einkommensgrenzen, die je nach Haushaltsgröße und Bundesland variieren.
- Vermieter:innen von Sozialwohnungen dürfen gesetzlich in der Regel nur an Personen mit gültigem WBS vermieten.
- Sozialwohnungen bieten meist deutlich günstigere Mieten als frei finanzierte Wohnungen und unterliegen festen gesetzlichen Vorgaben.
- KSK-Immobilien unterstützt Vermieter:innen bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und der Suche nach passenden Mietparteien.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein ist ein amtlicher Nachweis, dass eine Person berechtigt ist, eine öffentlich geförderte Wohnung – also eine Sozialwohnung – anzumieten. Er wird von Städten oder Gemeinden ausgestellt und basiert beispielsweise in Nordrhein-Westfalen auf dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (§ 18 WFNG NRW). Entscheidend ist vor allem das Einkommen des Haushalts. In der Regel erhalten nur Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, einen WBS. Im Einzelfall können Härtefallregelungen greifen.
Wohnberechtigungsschein: Bedeutung für Mieter:innen und Vermieter:innen
Die Bedeutung des Wohnberechtigungsscheins liegt vor allem darin, bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zugänglich zu machen. Sozialwohnungen werden staatlich gefördert und unterliegen deshalb besonderen Mietpreisbindungen. Die Mieten liegen häufig deutlich unter dem örtlichen Mietniveau.
Für Vermieter:innen bedeutet dies gleichzeitig klare gesetzliche Vorgaben. Geförderte Wohnungen dürfen grundsätzlich nur an Personen vermietet werden, die einen gültigen WBS vorlegen können. Damit wird sichergestellt, dass die staatlich geförderten Wohnungen tatsächlich den Haushalten zugutekommen, für die sie vorgesehen sind.

„Der Wohnberechtigungsschein schafft sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen klare Rahmenbedingungen. Während Wohnungssuchende Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten, profitieren Vermieter:innen von einer rechtssicheren Vermietung und einer konstant hohen Nachfrage nach geförderten Wohnungen.“
Oskar Klein, Team Vermietung
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Grundsätzlich können Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen einen Antrag stellen. Entscheidend ist das sogenannte bereinigte Gesamteinkommen des Haushalts.
Zu den typischen berechtigten Gruppen gehören:
- Alleinstehende mit geringem Einkommen
- Familien mit Kindern
- Rentner:innen
- Alleinerziehende
- Menschen mit Behinderung
- Pflegebedürftige Personen
- Studierende mit geringem Einkommen
Wer Anspruch auf einen WBS hat, hängt jedoch immer von der individuellen Haushaltsgröße und den Einkommensverhältnissen ab.
Wohnberechtigungsschein: Voraussetzungen und Einkommensgrenzen
Die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein unterscheiden sich je nach Bundesland. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen werden von den Ländern festgelegt und richten sich unter anderem nach der Größe des Haushalts. In Nordrhein-Westfalen gelten beispielsweise feste Einkommensgrenzen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte sowie Zuschläge für weitere Haushaltsmitglieder und Kinder. Ob diese Grenzen eingehalten werden, wird anhand des anrechenbaren Haushaltseinkommens geprüft. Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge oder Abzüge berücksichtigt werden, etwa bei einer Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen. Dadurch wird das anrechenbare Einkommen des Haushalts individuell ermittelt.
Wohnung mit Wohnberechtigungsschein vermieten
Wer eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein vermieten möchte, muss einige Besonderheiten beachten. Sozialwohnungen unterliegen gesetzlichen Vorgaben zur Miethöhe und Belegung. Gleichzeitig profitieren Vermieter:innen häufig von einer stabilen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum.
Vor der Vermietung muss geprüft werden:
- Liegt ein gültiger WBS vor?
- Passt die Haushaltsgröße zur Wohnungsgröße?
- Handelt es sich um die Hauptwohnung der Mietpartei?
- Werden die gesetzlichen Mietpreisbindungen eingehalten?
Wichtig ist außerdem: Vermieter:innen von Sozialwohnungen müssen den WBS vor Vertragsunterzeichnung – spätestens jedoch vor Überlassung der Wohnung – kontrollieren. Erfolgt die Vermietung ohne gültigen Wohnberechtigungsschein, können Bußgelder drohen.
Welche Wohnungsgröße ist erlaubt?
Der Wohnberechtigungsschein enthält auch Angaben zur maximal zulässigen Wohnungsgröße. Diese richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.
Als erste Orientierung gelten häufig:
- 1 Person: bis 50 m²
- 2 Personen: bis 65 m² oder 2 Wohnräume
- jede weitere Person: zusätzlich 15 m² oder ein Wohnraum
Dabei kann entweder die Wohnfläche oder die Anzahl der Räume entscheidend sein. Individuelle Bedürfnisse – etwa bei Behinderungen – werden häufig zusätzlich berücksichtigt.
Wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein?
Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein wird bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt. Dafür werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise
- Steuerunterlagen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Meldebescheinigung
Nach erfolgreicher Prüfung wird der WBS ausgestellt und kann bei der Wohnungssuche genutzt werden.
Was passiert nach der Ausstellung des WBS?
Mit einem gültigen WBS können sich Wohnungssuchende gezielt auf Sozialwohnungen bewerben. Viele Städte führen Listen wohnungssuchender Haushalte. Auch Wohnungsunternehmen arbeiten häufig mit entsprechenden Interessentenlisten.
Vermieter:innen profitieren davon, dass geeignete Mietinteressent:innen oft bereits vorgemerkt sind. Dadurch lassen sich Leerstände reduzieren und Wohnungen schneller vermitteln. Wichtig: Ein WBS gilt ausschließlich für den Hauptwohnsitz. Zweitwohnungen können damit nicht angemietet werden.
Wohnberechtigungsschein für Student:innen
Auch Studierende können grundsätzlich einen WBS erhalten, wenn ihr Einkommen unterhalb der geltenden Grenzen liegt. Dabei werden unter anderem BAföG, Einkünfte aus Nebenjobs oder Unterhaltszahlungen berücksichtigt. Gerade in Universitätsstädten kann der Wohnberechtigungsschein Studierenden helfen, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Unterstützung durch KSK-Immobilien
Die Vermietung geförderter Wohnungen bringt rechtliche und organisatorische Anforderungen mit sich. KSK-Immobilien unterstützt Vermieter:innen bei der professionellen Vermarktung von Immobilien – von der Mietpreisermittlung über die Mietersuche bis hin zur rechtssicheren Abwicklung.
Gerade bei besonderen Anforderungen wie Sozialwohnungen oder öffentlich gefördertem Wohnraum kann eine professionelle Begleitung helfen, Fehler zu vermeiden und passende Mietparteien zu finden. Egal, ob Sie privat verkaufen oder vermieten – KSK-Immobilien unterstützt Sie bei jedem Schritt – von Immobilienfotos und Drohnenaufnahmen bis zur Erstellung von Teilungserklärungen und Verkehrswertgutachten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein – kurz WBS – ist eine amtliche Bescheinigung, mit der Personen nachweisen können, dass sie eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten dürfen. Er dient dazu, berechtigten Haushalten mit geringerem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern.
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben grundsätzlich Personen, deren Einkommen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet. Dazu zählen häufig Alleinstehende, Familien, Rentner:innen, Studierende oder Alleinerziehende. Zudem müssen die weiteren Voraussetzungen des § 18 WFNG NRW erfüllt werden.
In Nordrhein-Westfalen ist ein Wohnberechtigungsschein in der Regel zwölf Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann damit eine passende Sozialwohnung angemietet werden. Nach Ablauf verliert der WBS seine Gültigkeit und muss bei Bedarf neu beantragt werden. Für bestehende Mietverhältnisse hat das jedoch meist keine Auswirkungen, da die Wohnberechtigung während der Mietdauer bestehen bleibt. Ein neuer WBS ist nur erforderlich, wenn eine Person erneut eine geförderte Wohnung beziehen möchte.
Ja, Vermieter:innen von Sozialwohnungen sind gesetzlich verpflichtet, den Wohnberechtigungsschein vor Abschluss des Mietvertrags zu prüfen. Die Wohnung darf ausschließlich an berechtigte Haushalte vermietet werden. Wird ohne gültigen WBS vermietet, können hohe Bußgelder drohen. Deshalb sollte der Nachweis immer nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ein Wohnberechtigungsschein für Student:innen ist grundsätzlich möglich, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Dabei werden unter anderem BAföG, Unterhaltszahlungen und Einkünfte aus Nebenjobs berücksichtigt. Gerade in Städten mit hohen Mietpreisen kann ein WBS Studierenden helfen, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Die Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Ratgeber, die nur allgemeinen Informationszwecken dienen und keine Beratung oder Auskunft im Einzelfall darstellen.