06.06.2024

Möblierte Wohnung vermieten: Was Vermieter beachten sollten

Skizze einer möblierten Wohnung

Die Vermietung einer Wohnung kann nicht nur eine lohnende Einnahmequelle sein, sondern mit der Zeit auch zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie beitragen. Vor allem in den typischen Studentenstädten erfreuen sich bereits möblierte Wohnungen größter Beliebtheit und können deshalb eine lohnende Investition darstellen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten wollen.

Möblierte Wohnung vermieten: Das Wichtigste im Überblick

Wann gilt eine Wohnung als möbliert?

Rechtlich gesehen gibt es keine Bestimmungen darüber, wann eine Wohnung als möbliert gilt. Dennoch gibt es einige ungeschriebene Regelungen, ab wann Sie Ihre Immobilie als möbliert inserieren dürfen. Hierzu sollten alle Möbel des täglichen Bedarfs vorhanden sein. Dazu zählen:

Doch auch Heimtextilien wie Teppiche, Bettwäsche, Gardinen oder die Beleuchtung sind meist in möblierten Wohnungen bereits vorhanden. Darüber hinaus können Sie die Ausstattung natürlich ganz nach Ihrem Belieben aufstocken und um weitere Elemente ergänzen.

Möblierte Wohnung vermieten: Die Nachfrage

Insbesondere in Städten mit großen Universitäten oder internationalen Unternehmen gewinnen möblierte Wohnungen immer mehr an Beliebtheit und die Nachfrage steigt stetig an. Auch der Trend des Minimalismus trägt nachhaltig zu einer größeren Nachfrage nach flexiblerem und temporärem Wohnraum bei. Doch auch für eine kurzzeitig Vermietung eignen sich bereits möblierte Wohnungen hervorragend. Die steigende Nachfrage sorgt dafür, dass möblierte Wohnungen definitiv eine Investition wert sind und das Potenzial haben, hohe Renditen zu erzielen.

Die Vorteile einer möblierten Vermietung

Während die Vorteile für Mieter:innen einer möblierten Wohnung ganz klar ersichtlich sind, gibt es auch für Sie als Vermieter:in einige Vorteile, die Sie kennen sollten. Dazu zählen:

Die Nachteile einer möblierten Vermietung

Das Vermieten von möblierten Wohnungen bringt aber auch Nachteile mit sich, über die Sie sich vorab im Klaren sein sollten. Eine wichtige Rolle spielen hierbei der Aufwand und die anfänglichen Kosten:

  • Aufwand: Die Vermietung von möblierten Wohnungen geht mit einem deutlich höheren Aufwand einher. So müssen Sie nicht nur die gesamte Wohnung einrichten, sondern auch einen längeren Mietvertrag aufsetzen und notwendige Reparaturen am Inventar durchführen lassen.
  • Kosten: Auch die Kosten einer möblierten Wohnung sind bei der Neuvermietung höher, da Sie die Anschaffungskosten für alle Möbelstücke tragen müssen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass Sie diese Anschaffungskosten am Ende des Jahres von der Steuer absetzen können.

Möblierung steuerlich absetzen

Als Vermieter:in können Sie für eine möblierte Wohnung nicht nur einen höheren Mietpreis veranschlagen, Sie haben auch die Möglichkeit, einige der Kosten steuerlich abzusetzen. Hierzu zählen die Kosten für die Möblierung und für Reparaturen. Außerdem gilt zu beachten, dass Möbelstücke, welche weniger als 800 Euro gekostet haben, gänzlich als Werbungskosten abgesetzt werden können. Kosten, welche über 800 Euro liegen, werden hingegen über die gesamte Lebensdauer der Möbel linear abgeschrieben. Die Lebensdauer der einzelnen Möbelstücke wird hierbei anhand der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriumsbestimmt.

Die richtige Vermarktung von möblierten Wohnungen

Die richtige Vermarktung von möblierten Wohnungen ist das A und O, um passende Mieter:innen zu finden. Dies fängt bereits bei der Wahl des Einrichtungsstils an. Damit sich potenzielle Mieter:innen bereits vorab einen Eindruck über den Stil der Wohnung verschaffen können, ist eine professionelle Immobilienfotografie ausschlaggebend. Damit der höhere Mietpreis keine abschreckende Wirkung hat, sollte außerdem die Ausstattung der Wohnung ausführlich in der Anzeige kommuniziert werden. Die Expert:innen der KSK-Immobilien unterstützen Sie gerne mit dem notwendigen Knowhow bei der Vermietung Ihrer möblierten Wohnungen!

Der Mietvertrag bei möblierten Wohnungen

Für den Mietvertrag einer möblierten Wohnung kann grundsätzlich auch ein normaler Mietvertrag gewählt werden. Sie sollten jedoch darauf achten, dass der Vertrag die Möblierung der Wohnung erwähnt, damit nicht von einer unmöblierten Wohnung ausgegangen wird. Außerdem sollten Sie auf jeden Fall auch den Umfang und Zustand der Möblierung sowie den Möblierungszuschlag vertraglich festhalten.

Möblierungszuschlag berechnen

Der Möblierungszuschlag ergibt sich durch die Erhöhung des Nutzwertes, welche durch die vollständige Möblierung einer Wohnung entsteht. Da die Berechnung dieses Zuschlags keinen rechtlichen Regelungen unterliegt, können Sie hierbei zwischen zwei Methoden zur Berechnung wählen:

Das Berliner Modell

Hierbei wird bei Abschluss des Mietvertrages ein Möblierungszuschlag von 2 % vom Zeitwert der Möbel erhoben. Für das Berliner Modell ergibt sich die Formel:

Neuwert der Möblierung / 10 Jahre x Anzahl nicht vergangener Jahre x 0,02 = monatlicher Möblierungszuschlag.

Das Hamburger Modell

Das Hamburger Modell verzinst die Anschaffungskosten des Inventars. Dabei wird von einem jährlichen Wertverlust in Höhe von 15 Prozent mit einer Nutzungsdauer von sieben Jahren ausgegangen. Zusätzlich ist das Modell abhängig von Kapitalverzinsung und Abschreibung des zeitlichen Möbelwerts. Somit ergibt sich die Formel:

Möbelwert x (Verzinsung + Abschreibung) = jährlicher Möblierungszuschlag.

Immobilien vermieten mit den Expert:innen der KSK-Immobilien

Die Expert:innen der KSK-Immobilien bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Immobilienvermietung. Unsere Maklerinnen und Makler wissen, worauf es ankommt, und unterstützen Sie tatkräftig beim gesamten Prozess der Immobilienvermietung.

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