Möblierte Wohnung vermieten: Was Vermieter beachten sollten
Die Vermietung einer Wohnung kann nicht nur eine lohnende Einnahmequelle sein, sondern mit der Zeit auch zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie beitragen. Vor allem in den typischen Studentenstädten erfreuen sich bereits möblierte Wohnungen größter Beliebtheit und können deshalb eine lohnende Investition darstellen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten wollen.
Möblierte Wohnung vermieten: Das Wichtigste im Überblick
- Eine Wohnung gilt dann als möbliert, wenn sie die wichtigsten Gegenstände für den alltäglichen Gebrauch enthält.
- Als Vermieter:in können Sie durch den Möblierungszuschlag höhere Mietpreise für möblierte Wohnungen verlangen.
- Außerdem haben Sie eine Reihe an gesetzlichen Vorteilen, die mit der Vermietung von möblierten Wohnungen einhergehen.
- Die Kosten für die Einrichtung der Wohnung können Sie als Vermieter:in von der Steuer absetzen.
Wann gilt eine Wohnung als möbliert?
Rechtlich gesehen gibt es keine Bestimmungen darüber, wann eine Wohnung als möbliert gilt. Dennoch gibt es einige ungeschriebene Regelungen, ab wann Sie Ihre Immobilie als möbliert inserieren dürfen. Hierzu sollten alle Möbel des täglichen Bedarfs vorhanden sein. Dazu zählen:
- Tisch und Stühle
- Bett
- Küche
- Schrank oder Kommode
- Sofa, Couch oder eine andere Sitzgruppe im Wohnzimmer
- Waschmaschine
- Garderobe im Eingang
Doch auch Heimtextilien wie Teppiche, Bettwäsche, Gardinen oder die Beleuchtung sind meist in möblierten Wohnungen bereits vorhanden. Darüber hinaus können Sie die Ausstattung natürlich ganz nach Ihrem Belieben aufstocken und um weitere Elemente ergänzen.
Möblierte Wohnung vermieten: Die Nachfrage
Insbesondere in Städten mit großen Universitäten oder internationalen Unternehmen gewinnen möblierte Wohnungen immer mehr an Beliebtheit und die Nachfrage steigt stetig an. Auch der Trend des Minimalismus trägt nachhaltig zu einer größeren Nachfrage nach flexiblerem und temporärem Wohnraum bei. Doch auch für eine kurzzeitig Vermietung eignen sich bereits möblierte Wohnungen hervorragend. Die steigende Nachfrage sorgt dafür, dass möblierte Wohnungen definitiv eine Investition wert sind und das Potenzial haben, hohe Renditen zu erzielen.
Die Vorteile einer möblierten Vermietung
Während die Vorteile für Mieter:innen einer möblierten Wohnung ganz klar ersichtlich sind, gibt es auch für Sie als Vermieter:in einige Vorteile, die Sie kennen sollten. Dazu zählen:
- Sichere Einkommensquelle: In größeren Städten finden Sie nahezu immer Student:innen oder Arbeitnehmer:innen, die auf der Suche nach möblierten Wohnungen sind. Wenn gleichzeitig auch noch ein geringes Angebot an passenden Wohnungen besteht, wie es in den meisten Großstädten der Fall ist, sollten Sie keine Probleme haben, geeignete Mieter:innen zu finden. So können Sie sich eine sichere Einkommensquelle aufbauen.
- Höhere Mieteinnahmen: Durch die Bereitstellung des Mobiliars in der Wohnung können Sie höhere Mietpreise verlangen als bei der Vermietung einer leeren Wohnung. Für die Flexibilität und den Komfort einer vollständig ausgestatteten Wohnung sind Mieter:innen in der Regel bereit, mehr Geld auszugeben.
- Weniger Abnutzung: Erfahrungsgemäß behandeln Mieter:innen möblierte Wohnungen vorsichtiger, da es sich bei den Möbeln nicht um das eigene Eigentum handelt. Häufig wird die Wohnung so insgesamt weniger abgenutzt, wodurch auch weniger Instandhaltungskosten notwendig sind.
- Flexiblere Vermietung: Meist sind möblierte Wohnungen für eine kurzzeitige Vermietung gedacht. So können Sie als Vermieter:in die Wohnung schneller neuvermieten und gegebenenfalls die Mietkosten anpassen.
Die Nachteile einer möblierten Vermietung
Das Vermieten von möblierten Wohnungen bringt aber auch Nachteile mit sich, über die Sie sich vorab im Klaren sein sollten. Eine wichtige Rolle spielen hierbei der Aufwand und die anfänglichen Kosten:
- Aufwand: Die Vermietung von möblierten Wohnungen geht mit einem deutlich höheren Aufwand einher. So müssen Sie nicht nur die gesamte Wohnung einrichten, sondern auch einen längeren Mietvertrag aufsetzen und notwendige Reparaturen am Inventar durchführen lassen.
- Kosten: Auch die Kosten einer möblierten Wohnung sind bei der Neuvermietung höher, da Sie die Anschaffungskosten für alle Möbelstücke tragen müssen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass Sie diese Anschaffungskosten am Ende des Jahres von der Steuer absetzen können.
Möblierung steuerlich absetzen
Als Vermieter:in können Sie für eine möblierte Wohnung nicht nur einen höheren Mietpreis veranschlagen, Sie haben auch die Möglichkeit, einige der Kosten steuerlich abzusetzen. Hierzu zählen die Kosten für die Möblierung und für Reparaturen. Außerdem gilt zu beachten, dass Möbelstücke, welche weniger als 800 Euro gekostet haben, gänzlich als Werbungskosten abgesetzt werden können. Kosten, welche über 800 Euro liegen, werden hingegen über die gesamte Lebensdauer der Möbel linear abgeschrieben. Die Lebensdauer der einzelnen Möbelstücke wird hierbei anhand der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriumsbestimmt.
Die richtige Vermarktung von möblierten Wohnungen
Die richtige Vermarktung von möblierten Wohnungen ist das A und O, um passende Mieter:innen zu finden. Dies fängt bereits bei der Wahl des Einrichtungsstils an. Damit sich potenzielle Mieter:innen bereits vorab einen Eindruck über den Stil der Wohnung verschaffen können, ist eine professionelle Immobilienfotografie ausschlaggebend. Damit der höhere Mietpreis keine abschreckende Wirkung hat, sollte außerdem die Ausstattung der Wohnung ausführlich in der Anzeige kommuniziert werden. Die Expert:innen der KSK-Immobilien unterstützen Sie gerne mit dem notwendigen Knowhow bei der Vermietung Ihrer möblierten Wohnungen!
Der Mietvertrag bei möblierten Wohnungen
Für den Mietvertrag einer möblierten Wohnung kann grundsätzlich auch ein normaler Mietvertrag gewählt werden. Sie sollten jedoch darauf achten, dass der Vertrag die Möblierung der Wohnung erwähnt, damit nicht von einer unmöblierten Wohnung ausgegangen wird. Außerdem sollten Sie auf jeden Fall auch den Umfang und Zustand der Möblierung sowie den Möblierungszuschlag vertraglich festhalten.
Möblierungszuschlag berechnen
Der Möblierungszuschlag ergibt sich durch die Erhöhung des Nutzwertes, welche durch die vollständige Möblierung einer Wohnung entsteht. Da die Berechnung dieses Zuschlags keinen rechtlichen Regelungen unterliegt, können Sie hierbei zwischen zwei Methoden zur Berechnung wählen:
Das Berliner Modell
Hierbei wird bei Abschluss des Mietvertrages ein Möblierungszuschlag von 2 % vom Zeitwert der Möbel erhoben. Für das Berliner Modell ergibt sich die Formel:
Neuwert der Möblierung / 10 Jahre x Anzahl nicht vergangener Jahre x 0,02 = monatlicher Möblierungszuschlag.
Das Hamburger Modell
Das Hamburger Modell verzinst die Anschaffungskosten des Inventars. Dabei wird von einem jährlichen Wertverlust in Höhe von 15 Prozent mit einer Nutzungsdauer von sieben Jahren ausgegangen. Zusätzlich ist das Modell abhängig von Kapitalverzinsung und Abschreibung des zeitlichen Möbelwerts. Somit ergibt sich die Formel:
Möbelwert x (Verzinsung + Abschreibung) = jährlicher Möblierungszuschlag.
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