25.04.2025

Spekulationsfrist bei Immobilien: Das sollten Sie beachten

Spekulationssteuer bei Immobilien: Rotes Papierhaus neben Münzstapeln

Die Spekulationsfrist bei Immobilien bezeichnet den Zeitraum, in dem beim Verkauf einer Immobilie eventuell eine Spekulationssteuer anfällt. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was es mit der 10-Jahres-Frist auf sich hat, wie sie berechnet wird und welche Ausnahmen es gibt. Außerdem werden häufige Fragen rund um Eigennutzung und Immobilien-Erbe in Bezug auf die Spekulationsfrist beantwortet.

Spekulationsfrist bei Immobilien: Das Wichtigste in Kürze

Was ist die Spekulationsfrist bei Immobilien?

Die Spekulationsfrist ist der vom Gesetzgeber festgelegte Zeitraum, in dem Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien steuerpflichtig sein können. Für privat gehaltene Immobilien beträgt diese Frist zehn Jahre ab Anschaffung. Verkäufe außerhalb dieses Zeitraums sind steuerfrei, da der Gewinn dann nicht mehr als Spekulationsgewinn gewertet wird.

Warum gibt es eine Spekulationsfrist von zehn Jahren?

Hintergrund der 10-Jahres-Frist ist es, kurzfristige Spekulationen mit Immobilien zu begrenzen. Wer ein Haus oder eine Wohnung innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn verkauft, muss den Veräußerungsgewinn versteuern und Spekulationssteuer zahlen.

Liegt der Gewinn unter der Freigrenze von 600 Euro, bleibt er allerdings steuerfrei. Durch diese Regelung soll Immobilien-Spekulation unattraktiver gemacht und längerfristiger Besitz gefördert werden.

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Spekulationsfrist bei Immobilien berechnen

Der Countdown der Spekulationsfrist startet mit dem Kauf der Immobilie. Als offizieller Beginn der Spekulationsfrist gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags – also der Tag, an dem die Immobilie rechtlich erworben wurde. Nicht relevant für den Fristbeginn sind hingegen der Zeitpunkt der Übergabe oder der Eintrag im Grundbuch; entscheidend ist der Vertragsabschluss.

Bei Neubau-Immobilien zählt als Anschaffungsdatum meist der Tag des Grundstückskaufs oder des Bauvertragsabschlusses. Hier sollte man genau dokumentieren, ab wann die Frist läuft.

Jannis Klutinius, Teamleiter Vertrieb Bauträger

Ende der Spekulationsfrist: Wann ist der Verkauf von Immobilien steuerfrei?

Die Spekulationsfrist endet genau zehn Jahre und einen Tag nach dem Kaufdatum. Das bedeutet, Sie dürfen die Immobilie am Tag nach dem 10. Jahrestag des Kaufvertrags verkaufen, ohne Spekulationssteuer auf den Gewinn zahlen zu müssen.

Spekulationsfrist und Spekulationssteuer: Höhe der Steuer auf den Verkaufsgewinn

Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist unterliegen der Spekulationssteuer – das ist keine eigene Steuerart, sondern die Besteuerung des Gewinns zum persönlichen Einkommensteuersatz. Es gibt keinen festen Prozentsatz. Stattdessen wird der Verkaufsgewinn zum übrigen Einkommen addiert und nach Ihrem individuellen Steuersatz besteuert (dieser kann je nach Einkommen bis zu 45 Prozent betragen).

Zur Berechnung des Spekulationsgewinns zieht man von dem Verkaufspreis die Anschaffungskosten der Immobilie sowie Veräußerungskosten (z. B. Makler:in, Notar:in) ab. Wurden Abschreibungen für eine vermietete Immobilie geltend gemacht, werden diese dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Der so ermittelte Gewinn unterliegt dann der Besteuerung.

Spekulationsfrist bei selbstgenutzten Immobilien

Nicht jeder Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren wird automatisch besteuert – eine wichtige Ausnahme ist die Spekulationsfrist bei Eigennutzung. Wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.

Die Spekulationssteuer entfällt, wenn die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, und zwar entweder während des gesamten Zeitraums zwischen Kauf und Verkauf oder mindestens im Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren ununterbrochen.

Falls die Immobilie zunächst vermietet war, müssen Sie sicherstellen, dass Sie (oder nahe Familienangehörige) sie im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei Kalenderjahren davor selbst genutzt haben.

Nicht jeder Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren wird automatisch besteuert.

Spekulationsfrist bei Immobilien-Erbe – was gilt bei geerbten Immobilien?

Wer eine Immobilie erbt, stellt sich oft die Frage, wie die Spekulationsfrist hier greift. Die gute Nachricht: Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie gelten nicht als Verkauf, es fällt dabei keine Spekulationssteuer an.

Wird die geerbte Immobilie jedoch später verkauft, muss man prüfen, ob noch eine Spekulationssteuer anfällt. Dabei gilt: Die Spekulationsfrist läuft beim Immobilien-Erbe weiter – man übernimmt also die Frist des bzw. der Verstorbenen.

Beispiel: Herr Mustermann erbt 2025 ein Haus seiner Mutter, die das Haus 2020 gekauft hat. Da die Mutter die Immobilie vor weniger als zehn Jahren erworben hat, ist die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen. Herr Mustermann müsste also bis 2030 (10 Jahre nach dem Kauf 2020 durch die Mutter) plus einen Tag warten, um das Haus steuerfrei zu verkaufen.

Immobilie gewinnbringend verkaufen mit KSK-Immobilien

Beim Immobilienverkauf entscheidet die Spekulationsfrist darüber, ob Sie einen Gewinn versteuern müssen. Die wichtigste Zahl dabei ist 10 Jahre – wer so lange wartet, verkauft in der Regel steuerfrei. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte den Beginn (Kaufdatum) und das Ende der Spekulationsfrist genau kennen und die Nutzung der Immobilie in den Jahren vor dem Verkauf bedenken.

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