Spekulationssteuer

Eine Spekulationssteuer kann unter Umständen beim Immobilienverkauf anfallen. Verkaufen Sie Ihre Immobilie nämlich vor Ablauf einer gewissen Frist, müssen Sie eine solche Spekulationssteuer zahlen. Dieser Zeitraum wird als Spekulationsfrist  bezeichnet.

Wird eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, muss eine Spekulationssteuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. Sie wird nach dem Einkommensteuergesetz erhoben und fällt nicht nur für Immobilien, sondern auch für andere Wertgegenstände an. Mit der Spekulationssteuer werden Gewinne bei einem privaten Veräußerungsgeschäft besteuert. Auf diese Weise versucht der Staat die Spekulation mit Immobilien zu unterbinden.

Ein einfaches Beispiel um das Prinzip verdeutlichen: Ein Ehepaar hat vor zwei Jahren ein Haus gekauft, muss nun jedoch beruflich bedingt umziehen und das Haus aus diesem Grund vor Ablauf der Spekulationsfrist, die bei privat genutzten Immobilien bei drei Kalenderjahren liegt, verkaufen. Folglich fällt im Zuge des Immobilienverkaufs eine Spekulationssteuer an.

Sie wollen eine Immobilie verkaufen? Die Expertinnen und Experten der KSK-Immobilien unterstützen Sie bei sämtlichen Belangen rund um Ihren Immobilienverkauf. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch steuerliche Belange. Gemeinsam erzielen wir den idealen Verkaufspreis für Ihr Objekt.