Gutachterausschuss

Bei einem Gutachterausschuss handelt es sich um ein Gremium aus Immobiliensachverständigen. Sie sammeln wichtige Informationen über Grundstückswerte und Marktzusammenhänge. Jeder Gutachter und jede Gutachterin dieses Gremiums ist für eine Stadt oder einen Landkreis zuständig und erhält von Notar:innen entsprechende Kopien relevanter Immobilienkaufverträge.

Ziel eines Gutachterausschusses ist es, eine möglichst hohe Transparenz des Grundstücksmarktes herzustellen. Die Daten aus den Kaufverträgen werden in den Gremien analysiert und anschließend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Zugriff erhalten Sie bei Bedarf bei Ihrem örtlichen Gutachterausschuss. In der Regel werden für den Zugriff auf entsprechende Daten jedoch Gebühren fällig. Vor allem beim Verkauf der eigenen Immobilie lohnt sich der Überblick über die aktuellen Immobilienwerte der entsprechenden Region.

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Vor allem bei Gerichtsverfahren wie Erb- oder Scheidungsfällen ist ein solches Gutachten durch eine:n neutrale:n Sachverständige:n unentbehrlich. Nutzen Sie alternativ oder ergänzend auch gerne den kostenfreien Online-Immobilienwertrechner der KSK-Immobilien. So bewertet der Gutachterausschuss im Erbfall den Immobilienwert zum Todeszeitpunkt der verstorbenen Person. Liegt dieser bereits eine Weile zurück, kann sich der Immobilienwert in der Zwischenzeit bereits deutlich verändert haben – vielleicht sogar zu Ihren Gunsten.