Gewerbeimmobilie

Ob es sich bei einer Immobilie um eine Gewerbeimmobilie handelt, definiert sich darüber, ob die hauptsächliche Nutzung des Objektes gewerblich ist. Es ist gesetzlich festgelegt, dass im Verhältnis von Wohn- und Nutzfläche mindestens 80 Prozent gewerblich genutzt sein müssen, damit das Objekt als Gewerbeimmobilie gilt.

Gewerbeimmobilien können beispielsweise Bürogebäude oder öffentliche Unternehmen wie Behörden, aber auch Gastronomieeinrichtungen, Einzelhandelsgebäude und Freizeiteinrichtungen sein. Auch Logistikimmobilien wie Lagerhallen oder Fuhrparks gelten als gewerblich, ebenso wie Arztpraxen oder Krankenhäuser einen gewerblichen Nutzen haben.

Doch nicht nur in der Nutzung unterscheiden sich diese Immobilientypen: Für Gewerbe- und Wohnimmobilien gelten unterschiedliche rechtliche Regelungen, etwa im Bau- und im Steuerrecht.

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