Nutzflächenberechnung nach DIN 277

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Bei der Berechnung von Miet- oder Kaufpreis einer Immobilie führt kein Weg an der Nutzflächenberechnung vorbei. Doch was ist eine Nutzfläche? Wie wird sie berechnet und für welche Zwecke wird die Nutzfläche anstelle der Wohnfläche in Betracht gezogen?

KSK-Immobilien unterstützt Sie gerne bei der Nutzflächenberechnung. Unsere zertifizierten Gutachter:innen führen für Sie eine fachgerechte Flächenberechnung durch. Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular auf dieser Seite.

Nutzflächenberechnung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nutzfläche bezeichnet den Teil einer Immobilie, der direkt für den vorgesehenen Zweck oder die Nutzung bestimmt ist. Gemeint sind damit alle Flächen, die für wohnliche, gewerbliche, produktionstechnische oder sonstige spezifische Tätigkeiten genutzt werden können.
  • Die Nutzfläche entspricht nicht der Gesamtfläche einer Immobilie. Nebenflächen wie Flure, Treppenhäuser und Heizungsräume sind darin nicht eingeschlossen.
  • Im Gegensatz zur Wohnfläche umfasst die Nutzfläche auch Bereiche wie Kellerräume, unausgebaute Dachböden, Lagerräume und Balkone vollständig.
  • Die Grundlage für die Berechnung der Nutzfläche stellt die DIN 277 dar.
  • Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist die Nutzflächenberechnung empfehlenswert. Die Expert:innen der KSK-Immobilien sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Was ist eine Nutzfläche?

Die Nutzfläche bezeichnet den Teil einer Immobilie oder eines Grundstücks, der direkt für den vorgesehenen Zweck oder die Nutzung bestimmt ist. Dies schließt alle Flächen ein, die für wohnliche, gewerbliche, produktionstechnische oder sonstige spezifische Tätigkeiten genutzt werden können. Im Allgemeinen umfasst die Nutzfläche Räume und Bereiche, die ständig oder temporär bewohnt, betreten oder anderweitig genutzt werden, wie zum Beispiel Wohnzimmer, Büros, Ladenflächen, Werkstätten, Lager und ähnliche.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzfläche nicht die Gesamtfläche einer Immobilie darstellt. Sie schließt in der Regel Nebenflächen wie Flure, Treppenhäuser, technische Räumlichkeiten und ähnliches aus, es sei denn, diese dienen direkt dem Zweck der Nutzung. Die genaue Definition und Berechnung der Nutzfläche können je nach lokalen Vorschriften und dem spezifischen Zweck der Fläche variieren. Daher ist es wichtig, sich bei der Berechnung und Angabe von Nutzflächen an die geltenden Normen und Richtlinien zu halten.

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Unterscheidung Wohnfläche und Nutzfläche

Nutzfläche und Wohnfläche sind zwei verschiedene Konzepte bei der Flächenberechnung von Immobilien. Die Nutzfläche nach DIN 277 umfasst die Gesamtfläche, die für die Nutzung in einem Gebäude zur Verfügung steht, einschließlich Büros, Wohnungen, Lagerräume und weitere nutzbare Bereiche. Sie wird in verschiedene Kategorien unterteilt und schließt neben den eigentlichen Nutzräumen auch Nebenräume wie Abstellkammern und Flure ein.

Im Gegensatz dazu bezieht sich die Wohnfläche speziell auf die Fläche innerhalb von Wohnungen, die nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet wird. Sie umfasst alle Räume, die zum Wohnen genutzt werden, einschließlich Küche, Badezimmer, Schlafzimmer und Wohnzimmer. Balkone, Terrassen oder Keller werden nur anteilig zur Wohnfläche gerechnet. Während die Nutzfläche breiter gefasst ist und gewerbliche sowie wohnliche Nutzungen einschließt, bezieht sich die Wohnflächenberechnung ausschließlich auf Wohnzwecke.

Wie wird eine Nutzfläche berechnet?

Die Berechnung der Nutzfläche (NF) einer Immobilie ist ein wichtiger Schritt, um den zur Verfügung stehenden Raum für spezifische Zwecke wie Wohnen, Arbeiten oder Lagerung zu bestimmen. Dafür gibt es verschiedene Richtlinien.

Nutzflächenberechnung nach DIN277

Die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 ist ein standardisiertes Verfahren, um die verschiedenen Flächenarten von Gebäuden systematisch zu ermitteln und zu kategorisieren. Diese Norm ist besonders in Deutschland verbreitet und wird häufig bei der Planung, beim Bau und bei der Verwaltung von Immobilien verwendet.

Bei der Norm DIN 277 werden die Flächen wie folgt kategorisiert:

  1. Brutto-Grundfläche (BGF): Sie umfasst die Gesamtfläche des Bauwerks, einschließlich aller umschlossenen Räume sowie der Konstruktionsgrundflächen (Wände, Stützen etc.). Die BGF ist die Summe aus Netto-Grundfläche (NGF) und Konstruktions-Grundfläche (KGF).
  1. Netto-Grundfläche (NGF): Die NGF setzt sich zusammen aus der Nutzfläche (NUF), der Technischen Funktionsfläche (TF) und der Verkehrsfläche (VF). Diese Flächenkategorie bezieht sich auf die tatsächlich nutzbaren Bereiche eines Gebäudes für dessen Bestimmungszweck.
    • Nutzfläche (NUF): Flächen für Wohnen, Arbeiten, Verkaufen, Lehren, Heilen etc.
    • Technische Funktionsfläche (TF): Flächen für technische Anlagen und Installationen.
    • Verkehrsfläche (VF): Flächen für die Erschließung und den Verkehr innerhalb des Gebäudes, wie Flure, Treppen, Aufzüge.
  • 3. Konstruktions-Grundfläche (KGF): Die Fläche, die von den tragenden und nicht tragenden Bauteilen des Gebäudes eingenommen wird.

Folgende Zwecke werden zur Nutzfläche gezählt und gehören zu einer der sieben Kategorien:

  1. Wohnen und Aufenthalt: Wohn-, Warte-, Pausen-, Haft-, Speise- und Gemeinschaftsräume sowie Schlaf-, Beherbergungs-, Aufenthalts-, Bereitschafts- und Ruheräume, Teeküchen
  2. Büroarbeit: Büro-, Besprechungs- und Schalterräume, Großraumbüros, Räume für die Bürotechnik, Konstruktions-, Zeichen-, Aufsichts- und Bürogeräteräume
  3. Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente: Großküchen, Werkhallen, Labore, Räume für Tier- und Pflanzenzucht, Maschinenräume, Forschungsräume
  4. Lagern, Verteilen, Verkaufen: Archive, Lager-, Kühl- und Verkaufsräume, Ausstellungs-, Annahme- und Ausgaberäume
  5. Bildung, Unterricht, Kultur: Unterrichts-, Bibliotheks- und Sporträume, Aulas, Bühnen, Schauräume und Studios
  6. Heilen und Pflegen: Operationsräume, Räume für Reha, Physio- oder Strahlentherapie, Arztpraxen
  7. Sonstige Nutzflächen: Sanitär- und Schutzräume, Umkleiden, Garderoben und Abstellräume, Garagen und Parkplätze

Dachschrägen, Balkon, Treppen und Co: Was zählt zur Nutzfläche?

Zwischen der Wohnflächenberechnung nach WoflV und der Nutzflächenberechnung nach DIN 277 bestehen teils erhebliche Unterschiede. So werden Balkone, Terrassen, Abstellkammern, Kellerräume, Wintergärten und Dachböden bedingungslos und vollständig der Nutzfläche zugerechnet. Auch Flächen unter Dachschrägen werden komplett zur Nutzfläche gezählt.

Demgegenüber werden Balkone, Terrassen und Räume mit Dachschrägen der Wohnfläche nur anteilig zugerechnet. Ebenso gehören Abstell- und Speisekammern nur dann zur Wohnfläche nach WoflV, wenn diese sich innerhalb der Wohnung befinden. Dachböden zählen nur zur Wohnfläche, wenn diese ausgebaut sind und Wintergärten nur, wenn sie beheizt werden können.

Lediglich Treppenhäuser und Flure sowie Heizungsräume werden weder bei der Wohnfläche nach WoflV noch bei der Nutzfläche nach DIN 277 berücksichtigt, da es sich dabei um keinen Teil der Immobilie handelt, der direkt für den vorgesehenen Zweck oder die Nutzung bestimmt ist.

Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Räume zur Nutzfläche und welche zur Wohnfläche zählen:

RaumNutzfläche nach DIN 277Wohnfläche nach WoflV
Wohnzimmer🗸🗸
Schlaf- und Kinderzimmer🗸🗸
Esszimmer🗸🗸
Küche🗸🗸
Badezimmer, Gäste-WC🗸🗸
Arbeitszimmer🗸🗸
Treppenhaus, Flure
Balkon, Terrasse🗸Anteilig
Abstell-, Besten-, Speisekammer🗸Nur innerhalb der Wohnung
Keller, Lagerräume🗸
Dachboden🗸Nur ausgebaut
Räume mit Dachschrägen🗸Anteilig
Wintergarten🗸Nur beheizt
Garage🗸
Heizungsraum

Professionelle Nutzflächenberechnung nach DIN 277

Unser Service bietet Ihnen eine präzise und normgerechte Nutzflächenberechnung gemäß DIN 277, die für die effiziente Nutzung und Verwaltung Ihres Immobilienbestandes unerlässlich ist. Durch unsere Expertise gewährleisten wir eine transparente und nachvollziehbare Ermittlung der Nutzflächen Ihrer Gebäude.

Was wir bieten:

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Wozu wird die Nutzflächenberechnung benötigt?

Die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 wird für verschiedene Zwecke benötigt und ist ein wichtiger Bestandteil der Planung, Bewertung und Verwaltung von Immobilien. Hier sind einige der Hauptanwendungsgebiete:

  1. Immobilienbewertung: Bei der Bewertung von Immobilien dient die Nutzflächenberechnung als eine Grundlage, um den Wert einer Immobilie zu bestimmen. Die genaue Flächenermittlung ist wichtig für die Preisfindung bei Verkauf oder Vermietung.
  2. Betriebskostenabrechnung: In der Verwaltung von Mietobjekten wird die Nutzfläche zur Berechnung der umlagefähigen Betriebskosten verwendet. Eine exakte Flächenberechnung sorgt für eine faire und transparente Umlage der Kosten auf die Mietenden.
  3. Raummanagement und Facility Management: Für die effiziente Verwaltung und Nutzung von Gebäudeflächen ist eine genaue Kenntnis der Nutzflächen essenziell. Facility Manager:innen nutzen diese Informationen, um die Belegung zu optimieren, Reinigungs- und Wartungsarbeiten zu planen sowie Umbauten und Renovierungen zu steuern.
  4. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Die Berechnung der Nutzflächen trägt dazu bei, den Energieverbrauch pro Quadratmeter zu bestimmen und ist somit eine wichtige Kennzahl für die Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes und die Erstellung von Energieausweisen.
  5. Bau- und Immobilienrecht: Die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 kann auch in rechtlichen Kontexten eine Rolle spielen, zum Beispiel bei Streitigkeiten über Mietflächen oder bei der Einhaltung von Bauvorschriften und Standards.
  6. Marketing und Immobilienvermarktung: Für die Präsentation und Vermarktung von Immobilien sind genaue Flächenangaben wichtig, um potenziellen Käufer:innen oder Mieter:innen eine klare Vorstellung von der Größe und Aufteilung der Räumlichkeiten zu geben.

Wohn- und Nutzfläche in der Grundsteuererklärung: Was gehört dazu?

Bei der Grundsteuererklärung werden sowohl Wohn- als auch Nutzflächen berücksichtigt, da sie zur Bewertung des Grundstücks und der darauf befindlichen Immobilien beitragen. Bei der Grundsteuererklärung ist es wichtig, diese Flächen korrekt zu erfassen und anzugeben, da sie die Grundlage für die Berechnung des Grundsteuerwerts bilden. Falschangaben können zu einer fehlerhaften Steuerfestsetzung führen. Beachten Sie dabei die spezifischen Vorschriften Ihres Bundeslandes und die Definitionen des Bewertungsgesetzes, da diese für die exakte Berechnung und Deklaration maßgeblich sind.

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Welchen Einfluss hat die Nutzfläche auf den Immobilienwert?

Obwohl bei Immobilienverkäufen die Wohnfläche zentral ist, sind genaue Informationen über die Nutzfläche für den Wert ebenfalls entscheidend. Falsche Flächenangaben können Preis und Bewertung verzerren. Besonders unterschiedliche Wertigkeiten, wie zwischen einem ausgebauten Dachboden und einem feuchten Keller, sind relevant. Selbst nicht zur Wohnfläche zählende Räume können den Wert steigern. Eine Unterbewertung durch alleinige Wohnflächenberechnung riskiert eine zu niedrige Preisfestsetzung. Umgekehrt kann eine Überbewertung zu Mietminderungen führen. Daher ist eine exakte Berechnung beider Flächenarten beim Immobilienverkauf und der Immobilienvermietung gleichermaßen ratsam.

Nutzfläche berechnen mit KSK-Immobilien

Neben der Nutzflächenberechnung bieten wir noch zahlreiche weitere Services rund um den Verkauf und die Vermietung von Immobilien an.

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