EnEV: Die Energieeinsparverordnung einfach erklärt

Von Ende 2001 bis 2020 galt die sogenannte Energieeinsparverordnung, auch EnEV genannt. Ziel war die Förderung im Bereich Klimaschutz, indem Gebäude energieeffizienter gebaut bzw. umgebaut werden sollten. Eine der wichtigsten Änderungen, die mit der EnEV einhergingen, war die verpflichtende Vorlage eines Energieausweises. Im November 2020 wurde die EnEV von dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, dennoch wurde die EnEV als Grundlage für das neue Gesetz verwendet. Wir zeigen Ihnen, was die Energieeinsparverordnung beinhaltet und was Sie als Immobilienbesitzer:in beachten sollten.

Energieeinsparverordnung (EnEV): Das Wichtigste im Überblick

Was ist die EnEV?

Die Abkürzung EnEV steht für die Energieeinsparverordnung, welche ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes war. Dabei handelte es sich um eine Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. In der EnEV wurde unter anderem geregelt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer beim Immobilienverkauf und bei der Immobilienvermietung einen gültigen Energieausweis vorweisen können müssen.

Im November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das GEG vereint damit die EnEV, das Energiespargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in sich und erweitert diese um weitere Punkte. Ziel des GEG ist weiterhin ein sparsamer Einsatz von Energie und die stets wachsende Nutzung erneuerbarer Energien.

Der Heizenergieverbrauch in Deutschland ist seit Einführung der EnEV gesunken.

Inhalte der Energieeinsparverordnung

Neben den allgemeinen Vorschriften unterteilte sich der Inhalt der Energieeinsparverordnung in Anforderungen an „zu errichtende Gebäude“, also Neubauten, an bestehende Gebäude und an den Energieausweis.

Hintergrund und Zweck der EnEV

Die Energieeinsparverordnung dient zur Einsparung von Energie in Gebäuden. Hintergrund der EnEV ist die Einhaltung der energiepolitischen Ziele, welche einen nahezu klimaneutralen Gebäudestand bis zum Jahr 2050 anstreben. Da all dies jedoch unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Vertretbarkeit stattfindet, sind unter anderem offene Betriebsgebäude und Betriebsgebäude, welche die Aufzucht und Haltung von Tieren betreiben, ausgenommen. In erster Linie betroffen von der Energieeinsparverordnung sind dementsprechend Wohngebäude, egal ob es sich dabei um Neubauprojekte oder Bestandsimmobilien handelt.

Vorgaben für Neubauten

Im Bezug auf Neubauprojekte sieht die Energieeinsparverordnung eine Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs vor für:

Diese Begrenzung wird anhand eines Referenzgebäudes, welches sich im Anhang der Verordnung befindet, bemessen. Wird Strom aus erneuerbaren Energien in unmittelbarer Nähe des Gebäudes verwendet, darf dieser jedoch vom Endenergiebedarf abgezogen werden. Darüber hinaus legt die EnEV ähnlich wie das GEG maximale U-Werte, also Kennzahlen für den Wärmeverlust über die Bauteile des Gebäudes an.

Vorgaben für Bestandsimmobilien

Wie auch beim Gebäudeenergiegesetz waren die Vorgaben bei den Bestandsimmobilien schon in der EnEV etwas großzügiger. Ein Grenzwert beim Energieverbrauch musste hier in der Regel nur nach Sanierungsarbeiten eingehalten werden. Das Gleiche galt für den Wärmedämmungskoeffizienten. Zusätzlich wurde ein maximales Alter für Heizungen festgelegt und eine Wärmedämmung der Decke des obersten Geschosses sowie von Wasserleitungen in unbeheizten Räumen eingeführt.

Einführung des Energieausweises

Eine der größten Änderungen, die mit der EnEV einhergingen, war die verpflichtende Vorlage des Energieausweises bei der Übergabe von Neubauten und beim Verkauf von Bestandsimmobilien. Unterschieden wird dabei zwischen:

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag Bedarfsausweis oder Verbrauchausweis.

Auch die Verwendung der jeweiligen Form des Energieausweises wurde in der neuen Verordnung festgelegt:

Infografik Energieausweis: verbrauchsorientierter Energieausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis

Darüber hinaus legte die Energieeinsparverordnung fest, dass mit dem Energieausweis auch immer Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen bereitgestellt werden müssen.

Umfassende Beratung von Ihren Expert:innen der KSK-Immobilien

Auch wenn die EnEV seit 2020 durch das GEG abgelöst wurde, ist das energieeffiziente Bauen weiterhin ein wichtiges Thema. KSK-Immobilien steht Ihnen als kompetente Partnerin bei der Beratung zu möglichen energetischen Sanierungsarbeiten an Ihrer Immobilie zur Seite. Als 100%ige Tochter der Kreissparkasse Köln beraten wir Sie auch gerne zu der passenden Immobilienfinanzierung.

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