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26.09.2024

CO2-Abgabe: Kostenaufteilung zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen ab 2023

Das Stufenmodell ist beschlossene Sache: Ab dem 1. Januar 2023 tritt der geänderte Gesetzentwurf in Kraft, der besagt, dass die CO2-Abgabe für Wohngebäude nun zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt wird. Die bisherige Regelung sah vor, dass allein Mieterinnen und Mieter die Abgabe zahlen mussten.

Die CO2-Abgabe wird ab dem 01. Januar 2023 zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt. Die prozentuale Kostenteilung richtet sich nach der Energieeffizienz des entsprechenden Gebäudes. Dabei zahlen Vermieter:innen einen umso höheren Anteil, desto mehr CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche ausgestoßen wird. In der schlechtesten Energieeffizienzklasse müssen Vermieter:innen beispielsweise 95 Prozent zahlen. Somit steigt der Anreiz, in energieeffizienzsteigernde Maßnahmen zu investieren und Bestandsimmobilien energetisch zu sanieren, um die Kosten für die CO2-Abgabe auf Vermieter:innenseite zu senken.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Gebäude, die beispielsweise dem Denkmalschutz oder dem Milieuschutz unterliegen. Auch für Nichtwohngebäude gilt vorerst eine 50:50-Regelung. In diesem Segment soll eine Neuregelung Ende 2025 kommen.

Der neue Gesetzentwurf ist ein wichtiges Argument für Kapitalanleger:innen in Neubauimmobilien zu investieren. Denn aufgrund der hohen Energieeffizienz neuer Gebäude sind Eigentümer:innen klar im Vorteil und können dank des geringen Energieverbrauchs pro Quadratmeter Wohnfläche die CO2-Abgabe vermeiden. So tragen beispielsweise bei einem Gebäude mit KfW-55-Standard die Mieter:innen die CO2-Abgabe zu 100 Prozent.

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